Jehovas Zeugen werden zur staatlich anerkannten Religionsgesellschaft   

erstellt am
07. 05. 09

Wien (bmukk) - Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Erkenntnis vom 31. Juli 2008 festgehalten, dass die Rechtsstellung einer Religionsgesellschaft von jeder Gemeinschaft in einem fairen Verfahren aufgrund objektiver Kriterien erreichbar sein muss.

Aufgrund des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften ergeben sich genaue Prüfungskriterien (siehe unten). Diese werden durch die Zeugen Jehovas erfüllt. Daher muss die Republik die Zeugen Jehovas anerkennen. Heute wurde die erforderliche Verordnung unterschrieben.

Kriterien, die laut Gesetz zur Anerkennung als Religionsgemeinschaft notwendig sind:

A) Bereits beim Erwerb der Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaften, die eine Voraussetzung für die Anerkennung als Religionsgemeinschaft ist, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

1. Es handelt sich um eine echte, eigenständige, religiöse Lehre.
2. Eine Mindestanzahl von Anhängern.
3. Mindestmaß an innerer Organisation und Verantwortlichen nach Außen.
4. Es liegen keine hinreichenden Beweise für eine Untersagung vor
1. weil ein Verstoß gegen die Interessen der Gesellschaft der
öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit und Moral oder gegen
die Rechte und Freiheiten anderer,
2. die Beeinträchtigung der psychischen Entwicklung Heranwachsender,
3. Eingriffe in die psychische Integrität von Personen
4. oder der Einsatz von Methoden der Psvchotherapie zur
Religionsvermittlung nicht nachgewiesen werden können.

B) Beim Antrag auf Religionsgesellschaft werden folgende weitere Kriterien geprüft:

5. Bestand durch mindestens 20 Jahre, davon 10 als religiöse Bekenntnisgemeinschaft
6. Mindestens rund 16.000 Mitglieder (0,2 Prozent der Bevölkerung der letzten Volkszählung).
7. Positive Grundeinstellung gegenüber Staat und Gesellschaft.
8. Die Geldmittel werden nicht für andere als religiöse (inkl. mildtätige) Zwecke verwendet.
9. Keine gesetzwidrigen Störungen (z.B. Herabwürdigung religiöser Lehren im strafrechtlichen Sinn) des Verhältnisses zu anderen Kirchen oder Religionsgesellschaften.

All diese Faktoren werden von den Zeugen Jehovas erfüllt. Daher ist Anerkennung auf Basis des bestehenden Rechts durchzuführen.

Vom 26. Jänner 2009 bis zum 23. März 2009 wurde ein Begutachtungsverfahren zur Anerkennung durchgeführt. Die meisten Stellungnahmen haben sich neutral verhalten oder die Anerkennung begrüßt.

Die Zeugen Jehovas werden daher zu einer gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft. Die Möglichkeit eines Religionsunterrichts an Schulen werden Jehovas Zeugen, unter anderem aus organisatorischen Gründen, in nächster Zeit nicht nutzen.
     
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