Viele Schritte in die richtige Richtung. Verbesserungen im islamischen
Religionsunterricht müssen konsequent weitergeführt werden.
Wien (bmukk) - Anfang Februar wurde aufgrund einer Studie mit der islamischen Glaubensgemeinschaft
ein Fünf-Punkte-Programm zur Qualitätssicherung im islamischen Religionsunterricht vereinbart. Vergangene
Woche sind die ersten Fristen dieses Programms abgelaufen. Das Bildungsministerium informiert aus diesem Anlass
über den aktuellen Stand der Umsetzung und skizziert die folgenden Schritte. Grundsätzlich lassen sich
viele Schritte in die richtige Richtung, aber auch weiteres Verbesserungspotenzial feststellen:
1. Mit der Glaubensgemeinschaft wurde der Abschluss neuer Dienstverträge der islamischen Religionslehrer,
die auch eine Präambel mit einem grundlegenden Bekenntnis zu Demokratie, Menschenrechte und Toleranz beinhaltet,
vereinbart.
Umsetzung: Die Dienstverträge werden wie geplant rechtzeitig für das kommende Schuljahr abgeschlossen.
2. Die Glaubensgemeinschaft hat zugesagt, jedem Lehrer, der sich nachgewiesen von demokratischen Werten oder den
Menschenrechten distanziert, sofort die Unterrichtserlaubnis zu entziehen.
Umsetzung: Im bereits bekannten Fall jenes islamischen Religionslehrers, der mutmaßlich antisemitische
Propaganda an einer Wiener Schule verteilt hat, wurde diese Vereinbarung bereits umgesetzt. Sollte es zu einem
neuen Fall kommen oder ein Lehrer sich weigern, den neuen Dienstvertrag zu unterschreiben, wird diese Vereinbarung
wieder zum Einsatz kommen.
3. Die islamische Glaubensgemeinschaft hat zugesagt, einen neuer Lehrplan, der modernen Qualitätskriterien
und Unterrichtszielen entspricht, vorzulegen.
Umsetzung: Ein neuer Lehrplan wurde fristgerecht Ende April übermittelt. Er wird nun formal und juristisch
durch das Ministerium geprüft. Auch die Ziele der staatsbürgerlichen Erziehung werden in die juristische
Prüfung einfließen.
4. Die Glaubensgemeinschaft hat zugesagt alle Schulbücher und alle Lehrmaterialien zu überprüfen.
Die Überprüfung wird von einem unabhängigen wissenschaftlichen Beirat durchgeführt.
Umsetzung: Als Sofortmaßnahme wurde durch die IGGÖ bereits die Entfernung der in Diskussion
befindlichen „Märtyrer-Seite“ aus dem betroffenen Religionsbuch angeordnet. Weiters wurde der Einsatz von
selbsterstellten Lehrmaterialien an die vorherige Zustimmung der Fachinspektoren gebunden.
Es liegt ein Prüfbericht des wissenschaftlichen Beirates der Glaubensgemeinschaft über die derzeit in
Verwendung stehenden Schulbücher vor. Diesem Beirat gehören auch Univ. Doz. Dr. Monika Mühlböck,
Dozentin am Institut für Orientalistik der Universität Wien, und Univ. Prof. Dr. Martin Jäggle,
Dekan der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Wien,an. Dieser Bericht enthält Verbesserungsvorschläge
im Hinblick auf die staatsbürgerliche Erziehung. Die Glaubensgemeinschaft wird nun auf Basis des Fünf-Punkte-Programms
die angeregten Änderungen durchführen.
Der neue Lehrplan wird auch eine Neugestaltung der islamischen Religionsbücher nach sich ziehen.
5. Die Fachinspektoren für den islamischen Religionsunterricht werden in Zukunft jedes Semester einen
umfassenden Tätigkeitsbericht an das Unterrichtsministerium übermitteln.
Umsetzung: Der erste Bericht über die Tätigkeiten liegt vor. Umfang und Qualität sind von Fachinspektor
zu Fachinspektor unterschiedlich. Für die Zukunft besteht in einigen Fällen Verbesserungsbedarf. Das
Bildungsministerium bietet daher allen Fachinspektoren einen Gesprächstermin und Beratung über die Weiterentwicklung
und Verbesserung der kommenden Berichte an.
Zusätzlich zum Fünf-Punkte-Programm wurde durch die Landesschulräte bzw. dem Stadtschulrat für
Wien eine Schwerpunktprüfung des islamischen Religionsunterrichts im Bereich der Sprachkenntnisse (B2 nach
dem europäischen Fremdsprachenreferenzrahmen) und der schulrechtlichen Bestimmungen durchgeführt.
Die Berichte aus den Bundesländern im Überblick
* Burgenland: Keine wahrnehmbaren Mängel
* Niederösterreich: Ein Fall von mangelhaften Deutsch-Kenntnissen.
* Kärnten: Keine wahrnehmbaren Mängel.
* Oberösterreich: Keine Mängel festgestellt,
* Salzburg: Keine wahrnehmbaren Mängel.
* Steiermark Zwei Fälle von mangelhaften Deutsch-Kenntnissen.
* Tirol: Vier Fälle mit mangelnden Deutschkenntnissen
* Vorarlberg: Vier Fälle mit mangelhaften Deutsch-Kenntnissen.
* Wien: Drei Fälle mit mangelhaften Deutsch-Kenntnissen.
Jene 14 Lehrkräfte der rund 400 Religionslehrerinnen und Religionslehrer, bei denen von den Landesschulräten
bzw. dem Stadtschulrat mangelhafte Deutsch-Kenntnisse festgestellt wurden, müssen Sprachförderkurse besuchen
und bis Herbst adäquate Deutsch-Kenntnisse vorweisen. Ansonsten droht der Entzug der Unterrichtserlaubnis.
Zusätzlich dazu hat das Ministerium für Religionslehrer verbindliche formale Grundvoraussetzungen für
die Aufnahme in den Lehrberuf festgelegt. Personen, die als Bundes- oder Pflichtschullehrer eingestellt werden
wollen, müssen den Abschluss eines Studiengangs an einer Pädagogischen Hochschule oder eines Universitätsstudiums
oder einer vergleichbaren Ausbildung innerhalb der EU vorweisen. |