Marek: Zustimmung der Landeshauptleutekonferenz zum Gratis-Kindergarten   

erstellt am
05. 05. 09

Meilenstein für Familienfreundlichkeit - Dank an Länder für konstruktive Zusammenarbeit
Wien (bmwa) - Erfreut zeigte sich Christine Marek, Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, über die Zustimmung der Landeshauptleute zur 15a-Vereinbarung betreffend die Einführung des halbtägig verpflichtenden Gratis-Kindergartens. Diese erfolgte im Rahmen der heutigen Landeshauptleutekonferenz in Wien, bei der auch Marek anwesend war. Bereits kommende Woche steht der verpflichtende Gratis-Kindergarten auf der Tagesordnung des Ministerrats. Anschließend wird die 15a-Vereinbarung - unter Vorbehalt der Beschlussfassung im Nationalrat und den Landtagen - an alle Landeshauptleute zur Unterschrift verschickt. "Ich freue mich sehr, dass wir rund zwei Monate nach Verhandlungsbeginn mit den Bundesländern, in deren Kompetenz die Kinderbetreuung liegt, zu einem Ergebnis gekommen sind, das sich sehen lassen kann. Mit der Einführung des verpflichtenden Gratis-Kindergartenjahres vor dem Schuleintritt leisten wir einen wesentlich Beitrag dafür, dass alle Kinder - unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft - die beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Berufsleben bekommen", so Marek.

Ab Herbst 2009 werde für alle 5-Jährigen in ganz Österreich der Besuch von institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen - sowohl öffentlichen als auch privaten - im Ausmaß von 20 Wochenstunden kostenlos sein, wobei sowohl der Entfall von Elternbeiträgen als auch die Refundierung der Kosten landesgesetzlich vorgesehen werden können. "Für Mahlzeiten sowie die Teilnahme der Kinder an Spezialangeboten wie beispielsweise Sportübungen, Fremdsprachenunterricht oder spezielle musikalische Förderung, auch im Rahmen dieser 20 Wochenstunden, können aber weiterhin Entgelte eingehoben werden", hielt die Staatssekretärin in diesem Zusammenhang fest. Spätestens ab September 2010 sei in allen Bundesländern auch die halbtägige Besuchspflicht im Ausmaß von mindestens 16 bis 20 Stunden an mindestens 4 Tagen pro Woche einzuführen.

Finanzielle Mittel über 2010 sichergestellt
Für die Umsetzung des verpflichtenden Gratis-Kindergartens stellt der Bund in den Kindergartenjahren 2009/10 und 2010/11 jeweils 70 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Jahre 2011 bis 2013 hat der Bund im Bundesfinanzrahmengesetz ebenfalls jeweils 70 Millionen Euro vorgesehen. Die Aufteilung auf die Länder erfolgt jeweils nach dem Anteil der dann 5-jährigen Kinder pro Bundesland. "Um den Ausbau der Kinderbetreuung in Österreich weiter voranzutreiben, verpflichten sich die Bundesländer, durch den Bundeszuschuss frei werdende Landesmittel für den qualitativen und quantitativen Ausbau des Kinderbetreuungsangebots sowie die Ausbildung von und die Betreuung durch Tageseltern zu verwenden", so Marek, die abschließend allen Landeshauptleuten und den für Kindergärten zuständigen Landesreferent/innen für die konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen Wochen dankte. "Gemeinsam haben wir mit der Einführung des verpflichtenden Gratis-Kindergartens einen weiteren Meilenstein gesetzt, damit Österreich auch in Zukunft seinem Ruf als eines der kinder- und familienfreundlichsten Länder der Welt gerecht wird."
     
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