Städtebund zu Postmarktgesetz   

erstellt am
18. 05. 09

Wien (rk) - "Der vorliegende Gesetzesentwurf zum Postmarktgesetz berücksichtigt in punkto Post-Geschäftsstellen erstmals die speziellen Bedürfnisse von Österreichs Städten", so Städtebund-Generalsekretär Dr. Thomas Weninger anlässlich der am 18.05. zu Ende gegangenen Begutachtungsfrist für das neue Postmarktgesetz.

Der Städtebund fordert jedoch, dass als Bemessungsgrundlage für die Errichtung einer Post-Geschäftsstelle die Zeit, die benötigt wird, diese zu erreichen dienen soll, und nicht der im Entwurf vorgeschlagene Weg. So sind rund 17 Prozent der StädterInnen älter als 65 Jahre, was auch dem österreichischem Durchschnitt entspricht. Weiters ist zu berücksichtigen, ob die Post-Geschäftsstellen mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht erreichbar sind und ob Parkplätze für PKW und Stellplätze für Fahrräder vorhanden sind. Bei der Definition von Erreichbarkeit müssen jedenfalls die Intervalle der öffentlichen Verkehrsmittel beachtet werden.

Weitere Positionen des Österreichischen Städtebundes
Aufgrund der Tatsache, dass Österreichs Städte mit mehr als 10.000 EinwohnerInnen jährlich wachsen, soll auf Basis der Bevölkerungsentwicklung das Postdienstleistungsangebot in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung unterzogen werden, was eine Ausweitung der Gesamtzahl von Post-Geschäftsstellen mit sich bringen kann. Zu einer weiteren Ausdünnung des Filialnetzes im städtischen Bereich darf es jedenfalls nicht kommen.

Um gerade im städtischen Bereich bestmögliche Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger erbringen zu können, müssen die Öffnungszeiten der Post-Geschäftsstellen den beruflich bedingten Bedürfnissen der Bevölkerung angepasst werden.

Es müssen objektiv nachvollziehbare Kriterien für die Bestellung von Postpartnern festgelegt werden.

Der Post-Geschäftsstellen-Beirat wird begrüßt, auch wenn dieser lediglich Stellungnahme abgeben und Auskunft verlangen kann.

Die Möglichkeit der Universaldienstbeschwerde für Gemeinden sowie von gesetzlichen Interessensvertretungen wird begrüßt.

Der Österreichische Städtebund sieht die Postdienstleistungen als Teil der Daseinsvorsorge an. "Als Dienstleistung, an deren Erbringung ein allgemein öffentliches Interesse besteht, müssen bei der Erbringung der Postdienstleistung Kriterien wie die Versorgungssicherheit, die soziale Erschwinglichkeit und die Nachhaltigkeit gegenüber rein ökonomischen Gesichtspunkten der Gewinnmaximierung im Vordergrund stehen. Das gilt nicht nur für das angemessene Angebot an Post-Geschäftsstellen, sondern auch für die Art und Weise der Briefzustellung", so Weninger abschließend.

Der Österreichische Städtebund ist die kommunale Interessenvertretung von 250 Städten und größeren Gemeinden.
     
Informationen: http://www.staedtebund.gv.at/    
     
zurück