Über vorgesehene Abänderungen wird noch verhandelt
Wien (pk) - Der Budgetausschuss des Nationalrats gab am Nachmittag des 14.05. Grünes Licht für
die Budgets 2009 und 2010. Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich für die beiden von der Regierung vorgelegten
Voranschläge. Abänderungen in einigen Bereichen sind zwar vorgesehen, sie sollen aber erst im Rahmen
der Plenarberatungen eingebracht werden, weil sich die Koalition, wie es hieß, in einigen "technischen
Fragen" noch nicht geeinigt hat. Ergänzend zu den beiden Bundesfinanzgesetzen wurden auch das Bundesfinanzrahmengesetz
und das Budgetbegleitgesetz sowie drei weitere Gesetzentwürfe gebilligt, wobei im Budgetbegleitgesetz einige
Adaptierungen vorgenommen wurden.
Die neuen Gesetzesänderungen betreffen unter anderem die Politikerbezüge und die Politikerpensionen,
die bis Ende 2010 eingefroren werden. Gleichzeitig stellt eine Novellierung des Entschädigungsfondsgesetzes
sicher, dass schon bald mit der Auszahlung der restlichen Mittel des Fonds an die Antragsteller begonnen werden
kann. Für Kinder unter 12 Jahren wird ein ermäßigter Reisepass mit elektronischem Datenträger
eingeführt, bestehende Miteintragungen in Reisepässe der Eltern sind nur noch drei Jahre lang gültig.
Darüber hinaus sieht der V-S-Abänderungsantrag zum Budgetbegleitgesetz weitere legistische Maßnahmen
im Schulbereich, etwa die Einführung eines Zeitkontos für LehrerInnen und die Reduzierung der Zuschläge
für die Unterrichtserteilung an Abendschulen, sowie die Förderung der Selbstkontrolle der Werbebranche
mit jährlich 50.000 vor. Ebenso wird im Gehaltsgesetz die Verzögerung bei der Umsetzung der Bundesheerreform
berücksichtigt.
Insgesamt sind in den beiden Budgetentwürfen der Regierung für 2009 Einnahmen in der Höhe von 63,88
Mrd. und Ausgaben in der Höhe von 77,44 Mrd. veranschlagt. Das entspricht einem administrativen Defizit
von rund 4,8 % des Bruttoinlandsprodukts, das gesamtstaatliche Defizit nach Maastricht-Kriterien wird für
2009 mit 3,5 % prognostiziert. Für das Jahr 2010 sind Ausgaben in der Höhe von 70,73 Mrd. und Einnahmen
in der Höhe von 57,59 Mrd. vorgesehen, das administrative Defizit beträgt 4,6 %.
Bei den Budgeteckdaten noch nicht berücksichtigt sind die im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes vorgenommenen
Abänderungen und weitere kleinere Änderungen, auf die sich die Koalitionsparteien im Wesentlichen bereits
verständigt haben. Gleiches gilt für die in Aussicht genommene Erhöhung des Parlamentsbudgets, über
die es zwischen allen fünf Fraktionen eine Einigung gibt. Die entsprechenden Abänderungsanträge
sollen erst im Rahmen der Plenarberatungen eingebracht werden. Das BZÖ forderte, die Ausschussberatungen zu
vertagen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.
Politikerbezüge und pensionen werden eingefroren
So wird sich etwa die "Nulllohnrunde" für PolitikerInnen und das Einfrieren der Politikerpensionen
bis Ende 2010 mit zumindest 2,86 Mio. pro Jahr niederschlagen. Davon betroffen sind insbesondere der Bundespräsident,
sämtliche Regierungsmitglieder und Abgeordnete, die Mitglieder des Bundesrats, der Rechnungshofpräsident
und die drei VolksanwältInnen. Ihr Gehalt soll erst wieder mit 1. Jänner 2011 steigen, wobei dafür
wie bisher entweder die Inflationsrate oder die Pensionsanpassung maßgeblich ist.
Auszahlungen des Entschädigungsfonds werden beschleunigt
Budgetäre Auswirkungen hat auch die Änderung des Entschädigungsfondsgesetzes, deren Ziel die beschleunigte
Auszahlung der restlichen Mittel des beim Parlament eingerichteten Fonds ist. Demnach ist geplant, das verbliebene
Fondsvermögen aliquot auf jene Opfer des Nationalsozialismus bzw. deren Erben aufzuteilen, über deren
Anträge bis 1. Juli 2009 entschieden wurde. Für die wenigen noch offenen Verfahren derzeit rund 160
verpflichtet sich der Bund, dem Fonds Mittel nachzuschießen, sobald die Höhe der jeweils zuerkannten
Leistung feststeht. Gleiches gilt für Fälle, bei denen die Erstentscheidung des Fonds später abgeändert
wird. Somit ist gewährleistet, dass komplizierte Verfahren die Abwicklung der Schlusszahlungen nicht weiter
blockieren können und die meisten der rund 20.700 AntragstellerInnen in absehbarer Zeit den restlichen ihnen
zuerkannten Entschädigungsbetrag erhalten.
Änderung des Passgesetzes bringt Kinderpass und "1-Tages-Expresspass"
Mit der Änderung des Passgesetzes reagieren die Abgeordneten auf eine demnächst in Kraft tretende Verordnung
der EU, der zufolge künftig jedes Kind über einen eigenen Reisepass verfügen muss. Damit sollen
Kinderhandel und Entführungen besser Einhalt geboten werden. Gleichzeitig will die USA ab 1. Juli die visumfreie
Einreise mit chipfreien Notpässen nicht mehr gestatten.
Aus diesem Grund werden künftig auch Pässe für Kinder mit einem elektronischen Chip ausgestattet,
Fingerabdrücke werden allerdings nicht gespeichert. Die ermäßigte Gebühr für den Kinderpass
soll 30 betragen. Miteintragungen von Kindern in Reisepässe der Eltern können nicht mehr vorgenommen
werden, bestehende Miteintragungen bleiben noch maximal 3 Jahre gültig, sofern der Einreisestaat diese akzeptiert.
Für dringliche Fälle neu eingeführt wird außerdem ein beschleunigt ausgestellter "Ein-Tages-Expresspass",
der gegenüber einem Notpass den Vorteil hat, wie jeder normale Reisepass über digitale Merkmale zu verfügen.
Die beiden Bundesfinanzgesetze samt Anlagen, das Bundesfinanzrahmengesetz und das Budgetbegleitgesetz wurden, letzteres
unter Berücksichtigung des erwähnten V-S-Abänderungsantrages, mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien
beschlossen. Gleiches gilt für die Änderung des Passgesetzes. Die Novellierung des Entschädigungsfondsgesetzes
sowie die Änderung des Bundesbezügegesetzes und damit in Zusammenhang stehender Gesetze, mit denen die
"Nulllohnrunde" für PolitikerInnen fixiert wird, stießen auf einhellige Zustimmung. Ebenfalls
einstimmig fassten die Abgeordneten drei Ausschussfeststellungen, die das Normverbrauchsabgabengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz
und das Gerichtsgebührengesetz betreffen.
Ein Abänderungsantrag des BZÖ zum Budgetbegleitgesetz wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt. Er
hatte die verpflichtende Begrenzung von Managergehältern im Falle der Inanspruchnahme des Bankenrettungspakets
zum Ziel.
Budgetbegleitgesetz: 63 Gesetzesänderungen und fünf neue Gesetze
Mit dem Budgetbegleitgesetz werden insgesamt 63 Gesetze geändert und fünf neue Gesetze geschaffen. So
sollen etwa zur Sanierung der Krankenkassen noch heuer Bundesmittel in Millionenhöhe zur Verfügung gestellt
und im Jahr 2010 ein mit 100 Mio. dotierter Strukturfonds eingerichtet werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, die
Kassen, ein umfassendes Sanierungskonzept vorausgesetzt, bis zum Jahr 2012 schrittweise um bis zu 450 Mio. zu
entschulden. Die Lehrer müssen unter anderem mehr Supplierstunden leisten und diverse Zulagenkürzungen
hinnehmen.
Unternehmen kommt unter anderem die Erhöhung des Haftungsrahmens der Tourismusbank (ÖHT) und der Forschungsförderungsgesellschaft
(FFG) sowie die Schaffung eines eigenen Serviceportals im Internet zugute. Zudem sollen Verkehrsministerin Doris
Bures zusätzliche Budget-Vorbelastungen im Ausmaß von 1,77 Mrd. genehmigt und für Umweltförderungen
im In- und Ausland ein gesetzlicher Förderrahmen von jährlich rund 90 Mio. für die Jahre 2009
bis 2013 festgelegt werden. Freie Dienstnehmer bzw. deren Auftraggeber müssen laut Gesetzentwurf künftig
Kommunalsteuer sowie Dienstgeberbeiträge an den Familienlastenausgleichsfonds zahlen.
Im Bereich der Luftfahrt wird großen Flughäfen künftig die volle Verantwortung für die Sicherheitskontrollen
übertragen. Sie können dafür eine Sicherheitsabgabe einheben. Gleichzeitig wird der Sicherheitsbeitrag
für Transferpassagiere halbiert.
Mehr Geld wird es für die Bundesmuseen und die Bundestheater geben: Die Basisabgeltung wird um 8,5 Mio.
(Museen) bzw. um 3,5 Mio. (Theater) angehoben. Ebenso ist eine Aufstockung der Mittel für die Förderung
von Fernsehfilmen um jährlich 6 Mio. zu Lasten des Digitalisierungsfonds beabsichtigt. Private Rundfunksender
werden künftig mit 6 Mio. gefördert, 5 Mio. davon stehen für kommerzielle und 1 Mio. für
nichtkommerzielle Sender zur Verfügung.
Weitere Punkte des Budgetbegleitgesetzes sind u.a. ein Entlastungspaket für die Justiz, Adaptierungen bei
der Einkommens- und Körperschaftssteuer und die Erhöhung der Seniorenförderung. Überdies müssen
Fremde künftig für die Beantragung eines Aufenthaltstitels in jedem Fall eine Gebühr entrichten,
unabhängig davon, ob ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird oder nicht. Durch ein "Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz"
wird der Finanzminister ermächtigt, Zahlungsbilanzhilfe an wirtschaftlich eng mit Österreich verflochtene
Länder etwa mittel- und osteuropäische Staaten zu leisten, um erhebliche Umsatz- und Ertragsausfälle
österreichischer Unternehmen zu verhindern.
Der Abstimmung im Budgetausschuss waren sechstägige Budgetberatungen vorangegangen. Die Abgeordneten haben
die beiden Haushaltsentwürfe sowie die budgetbegleitenden Gesetze zunächst mit Experten analysiert und
dann in einem eigens dafür eingesetzten Unterausschuss die einzelnen Ressortbudgets verhandelt.
Die Plenarberatungen im Nationalrat werden am 19. Mai mit der Diskussion über das Budgetbegleitgesetz und
die drei weiteren budgetbegleitenden Gesetze beginnen, ab dem 20. Mai stehen die beiden Budgets selbst und das
Bundesfinanzrahmengesetz zur Diskussion. Die Schlussabstimmungen sind für Freitag, den 29. Mai anberaumt. |