Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
Wien (fpd) - Gemäß der Lebensmittelbasisverordnung (VO EU 178/2002) ist die Rückverfolgbarkeit
von Lebensmitteln gesetzliche Pflicht. Der freiheitliche Abgeordnete Norbert Hofer zweifelt jedoch die Umsetzung
dieser Verordnung in die Praxis an. "Ich frage mich, ob die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln in Österreich
bis zum Produzenten wirklich gewährleistet ist, denn bisher gibt es keine Daten zur Rückverfolgbarkeit
von Lebensmitteln", kritisiert Hofer.
"Um hier Klarheit zu bekommen, werde ich eine parlamentarische Anfrage an den Gesundheitsminister einbringen",
kündigt Hofer an. "Unter anderem möchte ich wissen, ob die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
in Österreich überprüft wird und wie oft dazu Stichproben gemacht werden", erklärt Hofer.
"Es stimmt zwar, dass die Lebensmittelunternehmer ihre Lieferanten und Abnehmer identifizieren müssen
und die Nachvollziehbarkeit damit gewährleisten. Die geforderte Dokumentation bezieht sich dabei jedoch lediglich
auf den jeweils direkten Abnehmer und somit ist die Rückverfolgbarkeit nicht über alle Stufen hinweg
gegeben", zeigt Hofer die Problematik des Systems auf.
Hofer abschließend: "Darauf Bezug nehmend möchte ich vom Gesundheitsminister wissen, was er zu
tun gedenkt, um die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln in Österreich über alle Stufen hinweg zu
gewährleisten." |