Kommission nimmt Hilfspaket für die BayernLB und ihre österreichische Tochter Hypo Group
Alpe Adria genauer unter die Lupe
Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat nach den Beihilfevorschriften des
EG-Vertrags eine eingehende Untersuchung der Beihilfemaßnahmen eingeleitet, die zugunsten der BayernLB und
ihrer österreichischen Tochtergesellschaft Hypo Group Alpe Adria (HGAA) ergriffen wurden. Die BayernLB hatte
am 18. Dezember 2008 mit Zustimmung der Kommission eine Rettungsbeihilfe in Form einer Kapitalzuführung von
10 Mrd. EUR und einer Risikoabschirmung bis zu 4,8 Mrd. EUR erhalten (siehe IP/08/2034). Gleichzeitig stellte die
BayernLB der HGAA 0,7 Mrd. EUR neues Kapital bereit. Ferner bekam die HGAA von Österreich im Rahmen des österreichischen
Bankenrettungspakets, für das die Kommission im Dezember 2008 grünes Licht gegeben hatte (siehe IP/08/1933),
eine Kapitalspritze in Höhe von 0,9 Mrd. EUR. Die Einleitung einer Untersuchung ist bei staatlichen Eingriffen
dieser Größenordnung üblich und wird allen betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit bringen. Zugleich
erhalten die Beteiligten auf diese Weise Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Untersuchung wird ergebnisoffen geführt.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung wird Rechtssicherheit
bringen und gibt den Beteiligten Gelegenheit, zu den Maßnahmen Stellung zu nehmen. Wir werden den konstruktiven
Dialog mit Deutschland fortsetzen, um eine tragfähige und annehmbare Lösung für beide Banken zu
finden.“
BayernLB
Die BayernLB ist mit einer Bilanzsumme von insgesamt 422 Mrd. EUR (2008) die zweitgrößte deutsche Landesbank
und eine der größten Banken Deutschlands. Eigentümer sind der Freistaat Bayern und der Sparkassenverband
Bayern.
Den regionalen Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der BayernLB bilden Deutschland und einige andere ausgewählte
europäische Länder. Die Bank ist im Privatkunden- und Firmenkundengeschäft, im Geldmarkt- und Wertpapiergeschäft
und im sonstigen Finanzgeschäft (z. B. Leasing) tätig.
Nach der Verschlechterung der finanziellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Anschluss an die Insolvenz
von Lehman Brothers im September 2008 wurde das Rating des Asset-Portfolios der BayernLB deutlich heruntergestuft,
was zusammen mit erheblichen Wertabschreibungen bei den forderungsbesicherten Wertpapieren (ABS-Portfolio) im Dezember
2008 dazu führte, dass die Bank zusätzliches aufsichtsrechtlich vorgeschriebenes Eigenkapital benötigte.
In dieser Situation erklärte sich der Freistaat Bayern bereit, die Kernkapitalbasis der BayernLB durch eine
Kapitalzuführung in Höhe von 10 Mrd. EUR zu stärken und das ABS-Portfolio der Bank bis zu einem
Höchstbetrag von 4,8 Mrd. EUR abzusichern, um weitere Abschreibungen zu verhindern.
Die Kommission genehmigte diese Maßnahmen per Entscheidung vom 18. Dezember 2008 (siehe IP/08/2034). Im Einklang
mit dieser Entscheidung übermittelte Deutschland am 29. April 2009 einen Rentabilitätsplan für die
BayernLB. Dadurch gilt die Genehmigung der Rekapitalisierungsmaßnahme über 10 Mrd. EUR und der Risikoabschirmung
bis zu 4,8 Mrd. EUR bis zum Erlass einer abschließenden Entscheidung der Kommission.
Zusätzlich zu den Maßnahmen des Freistaats Bayern gewährte der deutsche Finanzmarktstabilisierungsfonds
(SoFFin) im Dezember 2008 eine Liquiditätsgarantie in Höhe von 15 Mrd. EUR. Dies erfolgte auf der Grundlage
des deutschen Bankenrettungspakets, das die Kommission ebenfalls im Dezember 2008 genehmigt hatte (siehe IP/08/1966).
HGAA
Die österreichische Finanzgruppe HGAA ist eine Tochtergesellschaft der BayernLB. Sie hat eine Bilanzsumme
von 43 Mrd. EUR und ist im Bankgeschäft wie auch im Leasing tätig. Im Bankgeschäft betreut sie sowohl
Privat- als auch Firmenkunden. Ihre Dienstleistungspalette reicht vom traditionellen Einlagen- und Kreditgeschäft
bis zu komplexeren Investment- und Vermögensverwaltungsprodukten.
Nach hohen Abschreibungen und Verlusten erhielt die HGAA im Dezember 2008 von der BayernLB eine Kapitalspritze
von 0,7 Mrd. EUR. Nach Auffassung der Kommission hätte die BayernLB dieses Kapital ohne die Beihilfe, die
sie vom Freistaat Bayern erhalten hatte, nicht zur Verfügung stellen können. Ferner nahm die HGAA im
Dezember 2008 auf der Grundlage des österreichischen Bankenrettungspakets (siehe IP/08/1933) eine Rekapitalisierungsmaßnahme
über 0,9 Mrd. EUR in Anspruch. Am 29. April 2009 übermittelte Österreich der Kommission einen Rentabilitätsplan
für die HGAA.
Die Untersuchung
Die Kommission wird detailliert prüfen, ob die langfristige Rentabilität der BayernLB und der HGAA dank
der geplanten Maßnahmen wiederhergestellt werden kann, ob die staatliche Unterstützung auf das erforderliche
Minimum beschränkt ist und ob Maßnahmen ergriffen werden sollten, um etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen
so weit wie möglich zu beschränken.
Die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens sagt noch nichts darüber aus, ob die betreffenden
Maßnahmen mit den Beihilfevorschriften der EU vereinbar sind. Das Verfahren ist notwendig, um Rechtssicherheit
für die Beihilfeempfänger und ihre Geschäftspartner zu schaffen, und bietet die Möglichkeit,
unter Berücksichtigung eventuell eingehender Stellungnahmen beteiligter Parteien die Beihilfemaßnahmen
zu verbessern. |