Staatliche Beihilfen   

erstellt am
12. 05. 09

Kommission nimmt Hilfspaket für die BayernLB und ihre österreichische Tochter Hypo Group Alpe Adria genauer unter die Lupe
Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags eine eingehende Untersuchung der Beihilfemaßnahmen eingeleitet, die zugunsten der BayernLB und ihrer österreichischen Tochtergesellschaft Hypo Group Alpe Adria (HGAA) ergriffen wurden. Die BayernLB hatte am 18. Dezember 2008 mit Zustimmung der Kommission eine Rettungsbeihilfe in Form einer Kapitalzuführung von 10 Mrd. EUR und einer Risikoabschirmung bis zu 4,8 Mrd. EUR erhalten (siehe IP/08/2034). Gleichzeitig stellte die BayernLB der HGAA 0,7 Mrd. EUR neues Kapital bereit. Ferner bekam die HGAA von Österreich im Rahmen des österreichischen Bankenrettungspakets, für das die Kommission im Dezember 2008 grünes Licht gegeben hatte (siehe IP/08/1933), eine Kapitalspritze in Höhe von 0,9 Mrd. EUR. Die Einleitung einer Untersuchung ist bei staatlichen Eingriffen dieser Größenordnung üblich und wird allen betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit bringen. Zugleich erhalten die Beteiligten auf diese Weise Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Untersuchung wird ergebnisoffen geführt.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung wird Rechtssicherheit bringen und gibt den Beteiligten Gelegenheit, zu den Maßnahmen Stellung zu nehmen. Wir werden den konstruktiven Dialog mit Deutschland fortsetzen, um eine tragfähige und annehmbare Lösung für beide Banken zu finden.“

BayernLB
Die BayernLB ist mit einer Bilanzsumme von insgesamt 422 Mrd. EUR (2008) die zweitgrößte deutsche Landesbank und eine der größten Banken Deutschlands. Eigentümer sind der Freistaat Bayern und der Sparkassenverband Bayern.

Den regionalen Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der BayernLB bilden Deutschland und einige andere ausgewählte europäische Länder. Die Bank ist im Privatkunden- und Firmenkundengeschäft, im Geldmarkt- und Wertpapiergeschäft und im sonstigen Finanzgeschäft (z. B. Leasing) tätig.

Nach der Verschlechterung der finanziellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Anschluss an die Insolvenz von Lehman Brothers im September 2008 wurde das Rating des Asset-Portfolios der BayernLB deutlich heruntergestuft, was zusammen mit erheblichen Wertabschreibungen bei den forderungsbesicherten Wertpapieren (ABS-Portfolio) im Dezember 2008 dazu führte, dass die Bank zusätzliches aufsichtsrechtlich vorgeschriebenes Eigenkapital benötigte.

In dieser Situation erklärte sich der Freistaat Bayern bereit, die Kernkapitalbasis der BayernLB durch eine Kapitalzuführung in Höhe von 10 Mrd. EUR zu stärken und das ABS-Portfolio der Bank bis zu einem Höchstbetrag von 4,8 Mrd. EUR abzusichern, um weitere Abschreibungen zu verhindern.

Die Kommission genehmigte diese Maßnahmen per Entscheidung vom 18. Dezember 2008 (siehe IP/08/2034). Im Einklang mit dieser Entscheidung übermittelte Deutschland am 29. April 2009 einen Rentabilitätsplan für die BayernLB. Dadurch gilt die Genehmigung der Rekapitalisierungsmaßnahme über 10 Mrd. EUR und der Risikoabschirmung bis zu 4,8 Mrd. EUR bis zum Erlass einer abschließenden Entscheidung der Kommission.

Zusätzlich zu den Maßnahmen des Freistaats Bayern gewährte der deutsche Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) im Dezember 2008 eine Liquiditätsgarantie in Höhe von 15 Mrd. EUR. Dies erfolgte auf der Grundlage des deutschen Bankenrettungspakets, das die Kommission ebenfalls im Dezember 2008 genehmigt hatte (siehe IP/08/1966).

HGAA
Die österreichische Finanzgruppe HGAA ist eine Tochtergesellschaft der BayernLB. Sie hat eine Bilanzsumme von 43 Mrd. EUR und ist im Bankgeschäft wie auch im Leasing tätig. Im Bankgeschäft betreut sie sowohl Privat- als auch Firmenkunden. Ihre Dienstleistungspalette reicht vom traditionellen Einlagen- und Kreditgeschäft bis zu komplexeren Investment- und Vermögensverwaltungsprodukten.

Nach hohen Abschreibungen und Verlusten erhielt die HGAA im Dezember 2008 von der BayernLB eine Kapitalspritze von 0,7 Mrd. EUR. Nach Auffassung der Kommission hätte die BayernLB dieses Kapital ohne die Beihilfe, die sie vom Freistaat Bayern erhalten hatte, nicht zur Verfügung stellen können. Ferner nahm die HGAA im Dezember 2008 auf der Grundlage des österreichischen Bankenrettungspakets (siehe IP/08/1933) eine Rekapitalisierungsmaßnahme über 0,9 Mrd. EUR in Anspruch. Am 29. April 2009 übermittelte Österreich der Kommission einen Rentabilitätsplan für die HGAA.

Die Untersuchung
Die Kommission wird detailliert prüfen, ob die langfristige Rentabilität der BayernLB und der HGAA dank der geplanten Maßnahmen wiederhergestellt werden kann, ob die staatliche Unterstützung auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und ob Maßnahmen ergriffen werden sollten, um etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen so weit wie möglich zu beschränken.

Die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens sagt noch nichts darüber aus, ob die betreffenden Maßnahmen mit den Beihilfevorschriften der EU vereinbar sind. Das Verfahren ist notwendig, um Rechtssicherheit für die Beihilfeempfänger und ihre Geschäftspartner zu schaffen, und bietet die Möglichkeit, unter Berücksichtigung eventuell eingehender Stellungnahmen beteiligter Parteien die Beihilfemaßnahmen zu verbessern.
     
zurück