Bundesseniorenbeirat: Bundesminister Hundstorfer kündigt Erhöhung der Allgemeinen Seniorenförderung
an
Wien (bmsk) - Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat in der Sitzung des Bundesseniorenbeirates vom
25.05. die Wichtigkeit der Erhöhung der Allgemeinen Seniorenförderung hervorgehoben. "Damit wird
sichergestellt, dass die Seniorenorganisationen ihre Aufgaben der Beratung, Betreuung und Information von Seniorinnen
und Senioren auch weiterhin im bisherigen Ausmaß durchführen können."
Zu den Aufgaben des Bundesseniorenbeirates gehört laut Bundes-Seniorengesetz weiters die Ausarbeitung eines
langfristigen Seniorenplans. Bundesminister Hundstorfer betonte, dass es ihm als Vorsitzenden des Bundesseniorenbeirates
ein besonderes Anliegen sei, im Bereich der Seniorenpolitik zukunftsweisende mittel- und langfristige Schwerpunktsetzungen
zu überlegen. "Die Ausarbeitung eines wissenschaftlichen fundierten Seniorenplans ist für die Gestaltung
der Seniorenpolitik der Zukunft von richtungsweisender Bedeutung", so Hundstorfer.
Oberste Zielsetzung des Seniorenplans ist die Herstellung, Wahrung oder Hebung der Lebensqualität aller älteren
Menschen bzw. einzelner Gruppen. Die Themen, die der Seniorenplan aufgreift, umfassen alle wesentlichen Lebensbereiche.
Sie reichen von der gesellschaftlichen und politischen Partizipation, über die ökonomische Lage, Gesundheitsförderung
und Gesundheitssituation, über die Situation älterer Arbeitskräfte, Bildung und lebensbegleitendes
Lernen, Pflege und neue Betreuungsformen, bis hin zu Generationenbeziehungen, Wohnbedingungen, Medien, Diskriminierung,
die Lage älterer Migrantinnen und Migranten und der Sicherung der Infrastruktur.
Im Hinblick auf die 69.ASVG-Novelle unterstrich Hundstorfer, dass mit der Weiterentwicklung und Vereinfachung des
Sozialversicherungsrechts durch die Vornahme notwendiger Anpassungen und Rechtsbereinigungen, die Aufhebung überholter
Bestimmungen und die Einführung von Regelungen, die den Erfordernissen einer sparsamen Verwaltung Rechnung
tragen, ein Schritt in die richtige Richtung gesetzt wurde.
Von zentraler Bedeutung ist die Verbesserung der pensionsrechtlichen Absicherung von pflegenden Angehörigen.
Mit der 69. ASVG-Novelle erfolgt daher eine Verbesserung des Selbst- und Weiterversicherung für pflegende
nahe Angehörige ab der Pflegestufe 3. Damit ist für diese Personengruppe eine beitragsfreie Absicherung
in der Pensionsversicherung erreicht worden.
"Seniorenpolitik bedeutet Politik mit den Seniorinnen und Senioren. Der Dialog im Bundesseniorenbeirat mit
den Seniorenorganisationen, den Vertretern und Vertreterinnen der Bundesländer, des Städte- und Gemeindebundes
und der Ministerien wird auch weiterhin von diesem Grundsatz getragen sein", schloss Hundstorfer. |