Wirtschaftsminister zählt auf die Unterstützung
der heimischen Interessensverbände
Wien (bmwa) - Das Ökostromgesetz wurde 2008 im österreichischen Nationalrat beschlossen.
Voraussetzung für das Inkrafttreten ist jedoch eine Genehmigung durch die EU-Kommission. Die EU-Kommission
hat die Inhalte der Novelle des Ökostromgesetzes ausführlich geprüft und sieht die darin enthaltene
Kostenbegrenzung für energieintensive Unternehmen als problematisch an. Deswegen wollte die EU-Kommission
das vertiefte Hauptprüfungsverfahren einleiten. Bei einem Gespräch mit EU-Wettbewerbskommissarin Neelie
Kroes Anfang Mai erreichte Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner die Verlängerung des Vorverfahrens
um konsensuale Formulierungen hinsichtlich der strittigen Punkte zu erreichen. Strittig ist vor allem die Deckelung
für energieintensive Unternehmen, die eine Kostenbegrenzung vorsieht um die zusätzlichen Kosten aus dem
Bezug von Ökostrom auszugleichen.
Es ist unrichtig, dass das Ökostromgesetz ohne Industriedeckelung in Kraft gesetzt werden könnte. Der
Nationalrat hat das Gesetz als Gesamtpaket mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet. Aus verfassungsrechtlichen Gründen
ist es einem Bundesministerium nicht möglich, von diesem Beschluss abzuweichen. Aus wirtschaftlicher Sicht
darf Österreich gerade in der Wirtschaftskrise aus Wettbewerbsgründen nicht schlechter als Deutschland
behandelt werden, wo es eine ähnliche Deckelung für Industriebetriebe gibt. "Wir wollen sicherstellen,
dass dem innerstaatlich beschlossenen, weiteren Ausbau von Ökostrom nichts mehr im Weg steht, aber auch die
schwierige Situation der Industrie nicht durch neue Belastungen verschärft wird. Wir hoffen in den kommenden
Wochen eine positive Lösung zu erreichen", sagte Mitterlehner.
Bereits jetzt ist die Erhöhung des jährlichen Deckels für neue Ökostromanlagen in Kraft. Diese
werden jedes Jahr mit insgesamt 21 Millionen Euro gefördert. Die Betreiber von Kleinkraftwerken, Biomasse-
und Photovoltaikanlagen warten jedoch auf die neue Regelung. Der Wirtschaftsminister zählt jetzt darauf, dass
alle Interessensverbände ihrem Wunsch nach einem raschen Inkrafttreten auch in Brüssel Ausdruck verleihen
und nicht nur innerösterreichische Forderungen aufstellen, die zu keiner Lösung führen. |