Fördermodell ermöglicht beitragsfreie Privatkindergärten in Wien   

erstellt am
28. 05. 09

Bei ganztägiger Betreuung mindestens 226 Euro Entlastung für alle Eltern
Wien (rk) - Nach dem Beschluss im Wiener Gemeinderat, den beitragsfreien Kindergarten ab 1. September in allen städtischen Einrichtungen anzubieten, stehen im Gemeinderatsausschuss am 3. Juni das neue Fördermodell und die künftigen Verträge mit den privaten Betreibern auf der Tagesordnung. Der entsprechende Beschluss im Gemeinderat soll am 24. Juni fallen.

"Die Realisierung des Gratiskindergartens für alle ist ein Riesenprojekt", betont Bildungsstadtrat Christian Oxonitsch. "Der Zeitraum vom regierungspolitischen Beschluss Ende Februar 2009 bis zur Einführung im September ist gemessen an der Aufgabe, sehr kurz. Im Interesse der Wiener Eltern ist es uns aber, in einem Riesentempo in intensiven Gesprächen mit den Betreibern, gelungen, das Fördersystem komplett umzustellen und das Projekt sehr rasch und so umfassend wie nur möglich umzusetzen."

Konkret wird das Fördersystem für private Kindergartenbetreiber auf komplett neue Schienen gestellt: Das Fördermodell wird von der bisherigen Gruppenförderung auf eine Förderung pro Kind umgestellt, was eine massive Erhöhung der Fördermittel mit sich bringt: "Insgesamt stehen für den privaten Bereich zusätzliche Fördermittel in Höhe von 80 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Das ist doppelt so viel wie bisher", betont Christian Oxonitsch. "Damit ermöglichen wir privaten Betreibern, dem Beispiel der städtischen Kindergärten zu folgen, und möglichst viele Betreuungsplätze beitragsfrei anzubieten."

So wird neben den städtischen Kindergärten ab Herbst 2009 ein Großteil der privaten Kindergartenbetreiber beitragsfreie Betreuungsplätze anbieten. "Insgesamt werden über 45.000 Plätze der Plätze in Wien beitragsfrei." so Christian Oxonitsch.

Einzelne Betreiber werden für spezielle Angebote wie Native Speaker, Öffnungszeiten über 50 Stunden, kleinere Gruppen oder spezifische pädagogische Konzepte weiterhin einen (geringen) Besuchsbeitrag einheben. Die Eltern, die sich für einen solchen Kindergarten entscheiden, werden aber dennoch um mindestens 226 Euro pro Monat für ganztägige Betreuung entlastet. Bei Tageseltern und einzelnen Kindergruppen reduzieren sich die Kosten für die Eltern ebenso um mindestens 226 Euro pro Monat. Darüber hinaus bekommen einkommensschwache Familien auf Antrag bei der MAG ELF den Essensbeitrag bis zu einer Höhe von 57,41 Euro ersetzt.

Das neue Fördersystem für private Träger im Detail
Die Förderungen der Stadt für die einzelnen privaten Träger orientieren sich an der Gemeinnützigkeit der Einrichtung, dem Alter der Kinder und der Dauer der Betreuung. Voraussetzung für eine Förderung des Betreuungsbeitrags ist der Hauptwohnsitz Wien des Kindes und der Eltern bzw. des obsorgeberechtigten Elternteiles, weiters verpflichten sich die Träger unter anderem zur Einhaltung der Grundsätze des Wiener Bildungsplanes und einer Mindestöffnungszeit von 40 Stunden bei ganztägiger Betreuung.

Für die gemeinnützigen Träger setzt sich die Förderung aus einem Betreuungsbeitrag und einem Grundbeitrag zusammen und wird durch einen Verwaltungszuschuss, der sich an der Anzahl der Gruppen orientiert, ergänzt.

Die neue Förderung ist für alle Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren (unabhängig davon ob ganztags, teilzeit oder halbtags betreut wird) gleich hoch:

* Förderung 0-3 Jährige pro Kind/Monat:
Betreuungsbeitrag: 226 Euro
Grundbeitrag: 245,5 Euro
Gesamt: 471,5 Euro

Durch die gleichbleibende Höhe der Förderung - unabhängig von der Betreuungszeit - wird ein ausreichendes, flexibles Angebot für Kleinkinder gesichert: So können zum Beispiel auch kürzere Betreuungszeiten, ohne finanzielle Einbußen für die Träger, gewählt werden. Darüber hinaus kann ein Platz auch von zwei Kindern - mit niedrigeren Betreuungszeiten - geteilt beansprucht werden.

Dagegen ist die neue Förderung für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren von der Betreuungszeit abhängig:

* Förderung 3-6 Jährige pro Kind/Monat:
Betreuungsbeitrag:
226 Euro (Ganztags), 163,75 Euro (Teilzeit 26-39 h), 133,76 Euro
(Halbtags 16-25 h)
Grundbeitrag:
108 Euro (Ganztags), 108 Euro (Teilzeit), 65 Euro (Halbtags)
Gesamt:
334 Euro (Ganztags), 271,75 Euro (Teilzeit), 198,76 Euro
(Halbtags)

Zusätzlich zu den Förderbeträgen pro Kind wird ein Verwaltungszuschuss ausbezahlt, der sich an der Zahl der Gruppen orientiert: Damit wird der höhere Aufwand der großen Anbieter zB für Controlling, Weiterbildung, Administration, Marketing etc. berücksichtigt:

* Verwaltungszuschuss 12 mal jährlich pro Gruppe für Kinder von 0-
6 Jahren
Träger bis 49 Gruppen: 500 Euro
Träger 50 bis 149 Gruppen: 1.000 Euro
Träger ab 150 Gruppen: 1.500 Euro

Nicht gemeinnützige Träger erhalten einheitlich monatlich einen Betreuungsbeitrag, der sich am Alter der Kinder und der Betreuungszeit orientiert:

* Förderung 0-3 Jährige pro Kind/Monat:
Betreuungsbeitrag: 226 Euro

* Förderung 3-6 Jährige pro Kind/Monat:
Betreuungsbeitrag:
226 Euro (Ganztags), 163,75 Euro (Teilzeit 26-39 h), 133,76 Euro
(Halbtags 16-25 h)

Die Anzahl der gewinnorientierten Träger ist sehr gering (rund 3 Prozent der Plätze). Den nicht gemeinnützigen Trägern steht es natürlich offen, gefördert zu werden, wenn sie ihre Rechtsform entsprechend verändern.

Kindergartendatenbank
Um freie Kindergartenplätze auf Knopfdruck sichtbar zu machen, wird derzeit auch intensiv an der Erstellung einer Kindergartendatenbank gearbeitet: "Mir war es besonders wichtig, dass sofort mit dem Aufbau eines zentralen, EDV-gestützten Anmeldesystems begonnen wird", betont Christian Oxonitsch. "Eine zentrale Datenbank ermöglicht eine verbesserte Ressourcensteuerung und soll auch doppelte Anmeldungen in Kinderbetreuungseinrichtungen vermeiden."

Evaluierung im nächsten Jahr
Insgesamt soll das Modell des beitragsfreien Kindergartens im nächsten Jahr evaluiert werden. "Wie werden dabei ganz genau darauf achten, dass zusätzliche Angebote, für die in privaten Kindergärten ein Beitrag eingehoben wird, auch tatsächlich erbracht werden", betont Christian Oxonitsch. "Die Träger werden dazu verpflichtet, die Förderungen widmungsgemäß zu verwenden. Ausdrücklich festgehalten wird auch, dass, sofern die gewährten Förderungen für ein beitragsfreies Angebot ausreichen, den Eltern kein zusätzlicher Beitrag verrechnet werden darf!"
     
Informationen: http://    
     
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