Spindelegger: "Menschenhandel verletzt fundamentalste Menschenrechte"   

erstellt am
27. 05. 09

Bundesregierung nimmt zweiten Nationalen Aktionsplans an
Wien (bmeia) - "Menschenhandel ist eine besonders krasse Verletzung fundamentalster Menschenrechte. Mit der Annahme des zweiten Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel leisten wir einen wichtigen und konkreten Beitrag zur Bekämpfung dieses grausamen Verbrechens", so Außenminister Spindelegger, der am 26.05. dem Ministerrat den zweiten Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2009-2011 vorlegte.

"Wichtig ist uns auch, den Schutz für die Opfer, insbesondere Frauen und Kinder, zu erhöhen und sie entsprechend ihren Bedürfnissen zu betreuen. So sind etwa Schulungen von MitarbeiterInnen der österreichischen Vertretungsbehörden zur Sensibilisierung für diese Thematik ein wichtiger Beitrag, um potentielle Opfer bereits im Ursprungsland identifizieren zu können", so Spindelegger

Die vom Außenministerium geleitete Task Force Menschenhandel leistet eine wichtige und effiziente Koordinierungsfunktion zwischen den betroffenen Ressorts, den Ländern, den Opferschutzeinrichtungen und den Nichtregierungsorganisationen. Der zweite von der österreichischen Task Force Menschenhandel erstellte Aktionsplan beinhaltet konkrete Maßnahmen zu Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und internationale Zusammenarbeit. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.
     
Informationen: http://www.bmeia.gv.at    
     
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