Bozen (lpa) - Am 03.06. werden die Änderungen im Amtsblatt der Region veröffentlicht, die der
Südtiroler Landtag am Landesgesetz zu Volksbegehren und Volksabstimmung angebracht hat. Das Gesetz ist von
Landeshauptmann Luis Durnwalder ausgefertigt worden und tritt am 04.06. kommender Woche in Kraft.
Die Änderungen am Landesgesetz "Volksbegehren und Volksabstimmung" von November 2005 waren notwendig
geworden, nachdem sich bereits bei dessen erster Anwendung Schwierigkeiten ergeben hatten. Mit den nun vom Landtag
verabschiedeten Änderungen wird etwa die Berechnung der 180-Tage-Frist nach Einleitung eines Verfahrens für
eine Volksabstimmung genauer geregelt. Und auch der Umgang mit konkurrierenden Referenden wird mit der Gesetzesnovelle
neu geregelt, ebenso wie die Möglichkeit der Zusammenlegung von Volksabstimmungen.
Die Novelle des Landesgesetzes "Volksbegehren und Volksabstimmung" wird am Mittwoch kommender Woche,
3. Juni, im Amtsblatt Nr. 23 veröffentlicht. Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Kundmachung in Kraft. |