Effizientere Rechtsdurchsetzung von Konsumentenrechten
Wien (bmsk) - Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer plädiert für die Einführung
einer Gruppenklagsmöglichkeit. Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Peter Kolba vom Verein für
Konsumenteninformation (VKI), bei der die Ergebnisse der Evaluierung der derzeit praktizierten Sammelklage nach
österreichischem Recht präsentiert wurden, drängte Hundstorfer auf die rasche Umsetzung der im Regierungsprogramm
vereinbarten Gruppenklage. "Das Hilfsinstrument der Sammelklage zeigt zwar gute Erfolge hinsichtlich effizienter
Rechtsdurchsetzung und Verfahrensökonomie, kann aber eine echte Gruppenklage nicht ersetzen", so Hundstorfer.
"Die Notwendigkeit der rechtlichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Massenschäden ist
in den letzten Jahren drastisch angestiegen. Ob spektakuläre Großschäden wie Kaprun, falsche Abrechnung
von Zinsen durch Banken oder auch verschiedene Anlageskandale. Das Konsumentenschutzministerium hat deshalb in
der Vergangenheit in vielen Fällen den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragt, für Geschädigte
tätig zu werden und bei der Durchsetzung von Ansprüchen zu helfen. Der VKI hat dabei die "Sammelklage
nach österreichischem Recht" erfunden. Die Geschädigten treten dabei ihre Ansprüche an den
Verband ab und dieser klagt alle Ansprüche mit einer Klage gegen den Beklagten ein. Die Prozessökonomie
liegt auf der Hand: Ein Richter entscheidet, ein Sachverständiger begutachtet und am Ende steht ein Urteil,
das konsistent auf alle Ansprüche eingeht", schildert der Sozialminister.
Sammelklageaktionen im Auftrag des BMASK bislang höchst erfolgreich
Eine vom Konsumentenschutzministerium beauftrage Evaluierung der Sammelklagen in Österreich macht
die Sinnhaftigkeit von gebündelten Verfahren deutlich.
Im Rahmen der Studie hat der VKI 29 Fälle von Massenschäden und Durchsetzung der Verbraucherrechte in
Form von Sammelaktionen und -klagen untersucht. Allein in den vom VKI geführten Aktionen konnten für
schätzungsweise 7000 VerbraucherInnen über 21 Millionen Euro einbringlich gemacht werden.
"Allein diese Zahlen unterstreichen, dass die Einführung einer echten Gruppenklage ein Schritt nach vorne
für die Durchsetzung von Verbraucherrechten und für eine größere Verfahrenökonomie wäre.
Der vom Justizministerium am Ende der letzten Legislaturperiode vorgelegte Entwurf einer Gruppenklage liefert bereits
gute Ansatzpunkte. Ich spreche mich dafür aus, die Verhandlungen zügig durchzuziehen und die im Regierungsprogramm
vereinbarte Gruppenklage rasch zu etablieren.
Denn von der Einführung der Gruppenklage profitieren sowohl Kläger als auch Beklagte, letztlich aber
auch der Steuerzahler. Solche Verfahren sind deutlich billiger als eine Vielzahl von Einzelverfahren, bieten für
Kläger und Beklagte mehr Rechtssicherheit und machen die Verfahren insgesamt effizienter", macht Konsumentenschutzminister
Hundstorfer die Vorteile einer Gruppenklage deutlich. |