Ostermayer: Erfolgreiche Umsetzung der Unterstützung für österreichischen Film   

erstellt am
26. 05. 09

Trotz schwieriger Umstände wichtige Budgetakzente gesetzt
Wien (sk) - "Bei der Budgeterstellung konnten trotz der schwierigen Lage, sich ändernder Prognosen und einem engen finanziellen Korsett wichtige Akzente umgesetzt werden", erklärte der Staatssekretär für Medien und Koordination im Bundeskanzleramt, Josef Ostermayer, am 26.05. vor dem Nationalrat.

Ein Beispiel dafür ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Im Bereich der Verwaltung wird in den Konsolidierungsarbeitskreisen diskutiert, wo Einsparungen und höhere Effizienz möglich sind. Geplant ist, "dass wir bis zum Herbst so weit sind, mit einer Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz in Begutachtung gehen zu können". Im Regierungsabkommen ist ein zwei-instanzliches Verfahren vereinbart. Es sollen Landesverwaltungsgerichte geschaffen werden, in welche die Unabhängigen Verwaltungssenate integriert werden. Weiters soll ein Bundesverwaltungsgericht erster Instanz geschaffen werden. Natürlich habe das auch den Sinn, den Verwaltungsgerichtshof zu entlasten.

Ostermayer wies darauf hin, dass auch Maßnahmen gesetzt wurden, um die Verfahrensdauer zu verkürzen. So wurden beim Verwaltungs- und beim Verfassungsgerichtshof mehr Planstellen vorgesehen. Das hat auch positive Auswirkungen auf den Bereich der Asylverfahren. Der Rückstau der Asylverfahren bei Errichtung des Asylgerichtshofs mit Juli 2008 von 23.600 Verfahren konnte zu einem Viertel abgebaut werden. Im Bereich der Dublin-Verfahren dauern Entscheidungen im Rahmen straffer Verfahren jetzt zwischen 10 und 14 Tagen. Der Verfassungsgerichtshof selbst hat Zwischensessionen eingeführt, um Asylrechtverfahren schneller abwickeln zu können.

Medienförderung wurde ausgebaut
"Erstmals wurden in Österreich eine Medienförderung für kommerzielle und auch für nichtkommerzielle Rundfunkveranstaltungen geschaffen", betonte Ostermayer. Es wurden, wie auch im Regierungsprogramm vorgesehen, Finanzmittel zur Unterstützung des Presserates bereitgestellt. "Natürlich nur für den Fall einer Einigung zwischen der Gewerkschaft und dem Verband der Österreichischen Zeitungsherausgeber", so Ostermayer. Im Bereich der Fernsehfilmförderung wurde von 7,5 Mio. Euro um 6 Mio. Euro auf 13,5 Mio. Euro aufgestockt. Wenn man die Volkswirtschaften Österreichs und Deutschlands miteinander vergleicht, "dann sind wir mit dieser Aufstockung auf dem immer wieder gelobten deutschen Niveau", veranschaulichte Ostermayer.

Zu ORF: Zwischenrufe sind jetzt fehl am Platz
Ostermayer wies auch darauf hin, dass der Stiftungsrat des ORF am 2. April beschlossen habe, dass der ORF im Jahr 2010 ausgeglichen zu bilanzieren habe. Das sei in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation eine "sehr große Aufgabe, die der Stiftungsrat der Geschäftsführung aufgetragen hat". Es sollte die Regel eingehalten werden, "dass die Entscheidungen dort getroffen werden, wo sie hingehören", im Rahmen des ORF-Gesetzes seien dafür Direktion und Stiftungsrat verantwortlich. "Wenn wir uns zur Unabhängigkeit des ORF bekennen - und ich glaube, dazu gibt es eine große Einhelligkeit -, dann sollten wir diese Aufgaben auch dort lassen."

Wenn es den Eindruck gibt, es sollte zusätzlich noch etwas geschehen, dann sollte man tun, was Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Josef Pröll Ende März bereits als Option genannt haben: eine Teil-Refundierung jener ORF-Gebühren umzusetzen, die aufgrund bestehender Gebührenbefreiung dem Unternehmen nicht zur Verfügung stehen. Das gilt auch für die Möglichkeit der Fortführung des Film-/Fernseh-Abkommens. Die Werbeeinnahmen des ORF sollten nicht beschränkt werden, da die Erfahrung zeigt, dass geringere Werbeeinnahmen des ORF nicht zu höheren Einnahmen anderer österreichischer Medien führen, sondern zum Großteil in Werbefenster investiert werden. "Denn einerseits viel Geld einzusparen und andererseits die Einnahmen zu kürzen bedeutet einen Rucksack anzufüllen, den dann niemand mehr tragen kann."
     
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