Trotz schwieriger Umstände wichtige Budgetakzente gesetzt
Wien (sk) - "Bei der Budgeterstellung konnten trotz der schwierigen Lage, sich ändernder
Prognosen und einem engen finanziellen Korsett wichtige Akzente umgesetzt werden", erklärte der Staatssekretär
für Medien und Koordination im Bundeskanzleramt, Josef Ostermayer, am 26.05. vor dem Nationalrat.
Ein Beispiel dafür ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Im Bereich der Verwaltung wird in den Konsolidierungsarbeitskreisen
diskutiert, wo Einsparungen und höhere Effizienz möglich sind. Geplant ist, "dass wir bis zum Herbst
so weit sind, mit einer Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz in Begutachtung gehen zu können". Im Regierungsabkommen
ist ein zwei-instanzliches Verfahren vereinbart. Es sollen Landesverwaltungsgerichte geschaffen werden, in welche
die Unabhängigen Verwaltungssenate integriert werden. Weiters soll ein Bundesverwaltungsgericht erster Instanz
geschaffen werden. Natürlich habe das auch den Sinn, den Verwaltungsgerichtshof zu entlasten.
Ostermayer wies darauf hin, dass auch Maßnahmen gesetzt wurden, um die Verfahrensdauer zu verkürzen.
So wurden beim Verwaltungs- und beim Verfassungsgerichtshof mehr Planstellen vorgesehen. Das hat auch positive
Auswirkungen auf den Bereich der Asylverfahren. Der Rückstau der Asylverfahren bei Errichtung des Asylgerichtshofs
mit Juli 2008 von 23.600 Verfahren konnte zu einem Viertel abgebaut werden. Im Bereich der Dublin-Verfahren dauern
Entscheidungen im Rahmen straffer Verfahren jetzt zwischen 10 und 14 Tagen. Der Verfassungsgerichtshof selbst hat
Zwischensessionen eingeführt, um Asylrechtverfahren schneller abwickeln zu können.
Medienförderung wurde ausgebaut
"Erstmals wurden in Österreich eine Medienförderung für kommerzielle und auch für nichtkommerzielle
Rundfunkveranstaltungen geschaffen", betonte Ostermayer. Es wurden, wie auch im Regierungsprogramm vorgesehen,
Finanzmittel zur Unterstützung des Presserates bereitgestellt. "Natürlich nur für den Fall
einer Einigung zwischen der Gewerkschaft und dem Verband der Österreichischen Zeitungsherausgeber", so
Ostermayer. Im Bereich der Fernsehfilmförderung wurde von 7,5 Mio. Euro um 6 Mio. Euro auf 13,5 Mio. Euro
aufgestockt. Wenn man die Volkswirtschaften Österreichs und Deutschlands miteinander vergleicht, "dann
sind wir mit dieser Aufstockung auf dem immer wieder gelobten deutschen Niveau", veranschaulichte Ostermayer.
Zu ORF: Zwischenrufe sind jetzt fehl am Platz
Ostermayer wies auch darauf hin, dass der Stiftungsrat des ORF am 2. April beschlossen habe, dass der ORF im Jahr
2010 ausgeglichen zu bilanzieren habe. Das sei in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation eine "sehr große
Aufgabe, die der Stiftungsrat der Geschäftsführung aufgetragen hat". Es sollte die Regel eingehalten
werden, "dass die Entscheidungen dort getroffen werden, wo sie hingehören", im Rahmen des ORF-Gesetzes
seien dafür Direktion und Stiftungsrat verantwortlich. "Wenn wir uns zur Unabhängigkeit des ORF
bekennen - und ich glaube, dazu gibt es eine große Einhelligkeit -, dann sollten wir diese Aufgaben auch
dort lassen."
Wenn es den Eindruck gibt, es sollte zusätzlich noch etwas geschehen, dann sollte man tun, was Bundeskanzler
Werner Faymann und Vizekanzler Josef Pröll Ende März bereits als Option genannt haben: eine Teil-Refundierung
jener ORF-Gebühren umzusetzen, die aufgrund bestehender Gebührenbefreiung dem Unternehmen nicht zur Verfügung
stehen. Das gilt auch für die Möglichkeit der Fortführung des Film-/Fernseh-Abkommens. Die Werbeeinnahmen
des ORF sollten nicht beschränkt werden, da die Erfahrung zeigt, dass geringere Werbeeinnahmen des ORF nicht
zu höheren Einnahmen anderer österreichischer Medien führen, sondern zum Großteil in Werbefenster
investiert werden. "Denn einerseits viel Geld einzusparen und andererseits die Einnahmen zu kürzen bedeutet
einen Rucksack anzufüllen, den dann niemand mehr tragen kann." |