Salzburg lehnt Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz ab
Salzburg (lk) - Das Bundesland Salzburg lehnt den Entwurf für ein Wettbewerbsbeschleunigungs- gesetz
für den Energiebereich ab. Die Einräumung der Möglichkeit für den Wirtschaftsminister, "das
öffentliche Interesse an der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung oder zum Transport von Energie festzustellen",
sei ein "wesentlicher Eingriff in die Kompetenzen der Länder", heißt es in der Stellungnahme
des Landes. Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller bezeichnete am 02.06. den Gesetzesentwurf als "ungeeigneten
Hüftschuss", damit werde kein einziger Konflikt im Zusammenhang mit dem geplanten Bau der 380-kV-Leitung
gelöst. Das Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz für den Energiebereich sei ein wesentlicher Eingriff in
die Kompetenzen der Länder.
Mit diesem Gesetz würden die Bemühungen Salzburgs untergraben, die Vermeidung von Nutzungskonflikten
als ein öffentliches Interesse zur Erteilung der Bau- und Betriebsbewilligung von Leitungen festzulegen und
eine Erdverkabelung in sensiblen Gebieten auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten möglich
zu machen, heißt es in der Stellungnahme weiter.
Die mit dem Gesetz geplanten Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs werden grundsätzlich begrüßt,
allerdings nur insoweit, als sichergestellt ist, dass diese zu keinen höheren Kosten für die Endkunden
führen. "Neue oder zusätzliche Kostenbelastungen für die Endkunden werden strikt abgelehnt",
betonte Landeshauptfrau Burgstaller. |