Wien: Neues Fördermodell für Privatkindergärten beschlossen   

erstellt am
03. 06. 09

Bei ganztägiger Betreuung mindestens 226 Euro Entlastung für alle Eltern
Wien (rk) - Im Wiener Gemeinderatsausschuss für Jugend, Bildung, Information und Sport wurde am 03.06. mit Stimmen von SPÖ und ÖVP das neue Fördermodell für Privatkindergärten in Wien beschlossen. Konkret wird dabei das Fördersystem für private Kindergartenbetreiber komplett umgestellt - und zwar von der bisherigen Gruppenförderung auf eine Förderung pro Kind, was eine massive Erhöhung der Fördermittel mit sich bringt: "Insgesamt stehen für den privaten Bereich zusätzliche Fördermittel in Höhe von 80 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Das ist doppelt so viel wie bisher", betont Christian Oxonitsch. "Damit ermöglichen wir privaten Betreibern, dem Beispiel der städtischen Kindergärten zu folgen, und möglichst viele Betreuungsplätze beitragsfrei anzubieten."

So wird neben den städtischen Kindergärten ab Herbst 2009 ein Großteil der privaten Kindergartenbetreiber beitragsfreie Betreuungsplätze anbieten. "Insgesamt werden über 45.000 Plätze der Plätze in Wien beitragsfrei", so Christian Oxonitsch.

Einzelne Betreiber werden für spezielle Angebote, wie Native Speaker, Öffnungszeiten über 50 Stunden, kleinere Gruppen oder spezifische pädagogische Konzepte weiterhin einen (geringen) Besuchsbeitrag einheben. Die Eltern, die sich für einen solchen Kindergarten entscheiden, werden aber dennoch um mindestens 226 Euro pro Monat für ganztägige Betreuung entlastet. Bei Tageseltern und einzelnen Kindergruppen reduzieren sich die Kosten für die Eltern ebenso um mindestens 226 Euro pro Monat. Darüber hinaus bekommen einkommensschwache Familien auf Antrag bei der MAG ELF den Essensbeitrag bis zu einer Höhe von 57,41 Euro ersetzt.

Das neue Fördersystem für private Träger im Detail
Die Förderungen der Stadt für die einzelnen privaten Träger orientieren sich an der Gemeinnützigkeit der Einrichtung, dem Alter der Kinder und der Dauer der Betreuung. Voraussetzung für eine Förderung des Betreuungsbeitrags ist der Hauptwohnsitz Wien des Kindes und der Eltern bzw. des obsorgeberechtigten Elternteiles, weiters verpflichten sich die Träger unter anderem zur Einhaltung der Grundsätze des Wiener Bildungsplanes und einer Mindestöffnungszeit von 40 Stunden bei ganztägiger Betreuung.

Für die gemeinnützigen Träger setzt sich die Förderung aus einem Betreuungsbeitrag (226 Euro im Monat pro Kind ganztags) und einem Grundbeitrag (108 bis 245 Euro im Monat pro Kind ganztags) zusammen und wird durch einen Verwaltungszuschuss (500 bis 1.500 Euro im Monat), der sich an der Anzahl der Gruppen orientiert, ergänzt. Nicht gemeinnützige Träger erhalten nur den Betreuungsbeitrag.

Eine Besonderheit dabei ist, dass die neue Förderung für alle Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren (unabhängig davon ob ganztags, teilzeit oder halbtags betreut wird) gleich hoch ist: So können zum Beispiel auch kürzere Betreuungszeiten, ohne finanzielle Einbußen für die Träger, gewählt werden.

Kindergartendatenbank
Um freie Kindergartenplätze auf Knopfdruck sichtbar zu machen, wird derzeit auch intensiv an der Erstellung einer Kindergartendatenbank gearbeitet: "Mir war es besonders wichtig, dass sofort mit dem Aufbau eines zentralen, EDV-gestützten Anmeldesystems begonnen wird", betont Christian Oxonitsch. "Eine zentrale Datenbank ermöglicht eine verbesserte Ressourcensteuerung und soll auch doppelte Anmeldungen in Kinderbetreuungseinrichtungen vermeiden."

Evaluierung im nächsten Jahr
Insgesamt soll das Modell des beitragsfreien Kindergartens im nächsten Jahr evaluiert werden. "Wie werden dabei ganz genau darauf achten, dass zusätzliche Angebote, für die in privaten Kindergärten ein Beitrag eingehoben wird, auch tatsächlich erbracht werden", betont Christian Oxonitsch. "Die Träger werden dazu verpflichtet, die Förderungen widmungsgemäß zu verwenden. Ausdrücklich festgehalten wird auch, dass, sofern die gewährten Förderungen für ein beitragsfreies Angebot ausreichen, den Eltern kein zusätzlicher Beitrag verrechnet werden darf."

Der entsprechende Beschluss des neuen Fördermodells im Gemeinderat soll am 24. Juni fallen.
     
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