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Platter: "Tirol führt Gratis-Kindergarten für Vier- und Fünfjährige ein!" |
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Besonders bedeutende Beschlüsse prägten Dienstag nach Pfingsten die Sitzung der Tiroler
Landesregierung Innsbruck (lk) - „Wir wollen zeigen, dass wir weiterhin das familienfreundlichste Bundesland sind – deshalb führen wir den Gratis-Kindergarten für Vier- und Fünfjährige ab diesem Herbst ein“, erklärt Tirols Landeshauptmann Günther Platter zum Beschluss der Landesregierung auf Antrag der beiden Landesrätinnen Beate Palfrader und Patrizia Zoller-Frischauf, der die Einführung eines halbtägig kostenlosen Kindergartens bereits für die letzten beiden Jahrgänge vor Schuleintritt (Kinder, die vor dem 1. September das 4. Lebensjahr vollendet haben bis zum Schuleintritt) mit Beginn des Kindergartenjahres 2009/10 vorsieht. „Mit dem nun vorliegenden Kinderbetreuungspaket setzen wir hier einen weiteren Meilenstein in der Tiroler Familienpolitik. Diese Maßnahme sichert zudem die bestmögliche Vorbereitung der Kinder auf die Schule unter Wahrung der Chancengleichheit im Zugang zu vorschulischer Bildung“, betont der Landeshauptmann weiter. Landesregierung beschließt 15a-Vereinbarung zum Gratiskindergarten Land Tirol/fotowerk nusser aichner / beate_palfrader_fotowerk_nusser_aichner_lz / Zum Vergrößern auf das Bild klickenDas Land Tirol schließt damit nicht nur die 15a-Vereinbarung auf Antrag von LRin Beate Palfrader über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen mit dem Bund ab (muss noch dem Landtag zur Genehmigung vorgelegt werden), sondern geht hier noch weiter als der Bund: „Mit der Ausweitung dieses kostenlosen Angebots auch auf Vierjährige unter Bereitstellung von zusätzlichen Landesmitteln können wir eine nachhaltige und treffsichere Familienförderung anbieten“, so LH Günther Platter. „Diese bildungspolitische Maßnahme ist ein großer Schritt Richtung familienfreundliches Tirol. Ich danke auch den Erhaltern, insbesondere den Gemeinden und der Stadt Innsbruck, für ihren Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie“, betont LRin Beate Palfrader. Tiroler Kindergeld Plus nun für Zwei- bis Vierjährige Mag. Christian Mück / zoller_frischauf_online / Zum Vergrößern auf das Bild klickenDie Einführung eines für die letzten beiden Jahre kostenlos angebotenen Kindergartens bringt eine Änderung der Voraussetzungen für den Bezug des „Tiroler Kindergeld Plus“: „Ab Herbst wird die Familienförderung durch die Auszahlung des Tiroler Kindergeldes Plus auf die Zwei- bis Vierjährigen Kinder altersmäßig vorgezogen (Kinder, die vor dem 1. September das zweite Lebensjahr vollendet haben, bis zum Beginn des halbtägig kostenlosen Kindergartens)“, erklärt LRin Patrizia Zoller-Frischauf. „In dieser Neuregelung ist der Bezug des Tiroler Kindergeldes Plus nicht mehr an den Nachweis eines Betreuungsplatzes für das Kind geknüpft.“ Land fördert private und institutionelle Kinderbetreuung „Mit dieser neuen Form des Tiroler Kindergeldes Plus ist gewährleistet, dass für die Kinder bis zum vierten Lebensjahr die Eltern selbst entscheiden, in welcher Form sie ihr Kind betreuen wollen“, zeigt LH Günther Platter den besonderen Vorteil dieses Modells einer durchgehenden Familienförderung auf. „Sowohl das Modell der häuslichen und privaten Betreuung, als auch das Modell der außerhäuslichen Betreuung eines Kindes in einem institutionalisierten Kinderbetreuungsplatz werden vom Land gefördert.“ LH Günther Platter: „Ein großes Lob für unsere beiden Landesrätinen Beate Palfrader und Patrizia Zoller-Frischauf, die sich in dieser Sache sehr engagiert haben. Die Marschrichtung dieser Landesregierung ist klar: Wir wollen Tirol zum familienfreundlichsten Bundesland machen – ich erinnere hier an Maßnahmen wie das Tiroler Kindergeld Plus, die erweiterte Schulstarthilfe usw..“ Meinhard Eiter / LHStv Gschwentner / Zum Vergrößern auf das Bild klicken„Wir haben mit dem heutigen Beschluss in der Kinderbetreuung einen weiteren Meilenstein gesetzt. Es ist ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung“, meinte auch LHStv Hannes Gschwentner im Pressefoyer nach der Sitzung der Landesregierung im Landhaus in Innsbruck. LHStv Steixner: „Startschuss für neues, modernes Grundverkehrsgesetz in Tirol!“ Auf Antrag von LHStv Anton Steixner hat die Tiroler Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung die Novelle des Tiroler Grundverkehrsgesetzes beschlossen. Damit liegt die Tiroler Landesregierung voll im Zeitplan, denn nun kann diese Regierungsvorlage dem Tiroler Landtag zugewiesen werden. Stimmt dieser im Juli-Landtag der Novelle zu, so kann das Gesetz - wie vom Verfassungsgerichtshof gefordert - am 1. Oktober 2009 in Kraft treten. „Durch diese Gesetzesnovelle soll Tirol nun ein modernes und EU-rechtskonformes Grundverkehrsgesetz erhalten, das aber dennoch gewährleistet, dass Grund und Boden für die Tiroler Bevölkerung leistbar bleiben“, informiert LHStv Steixner. „Nach sehr konstruktiven Gesprächen bzw. Verhandlungen unter Einbeziehung von Gemeindeverband, Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer haben wir einen modernen und den heutigen Gegebenheiten angepassten Entwurf verabschiedet“, betonte LH Günther Platter im Pressefoyer nach der Regierungssitzung im Landhaus in Innsbruck zum vorliegenden Entwurf eines Tiroler Grundverkehrsgesetzes. „Ich möchte an dieser Stelle auch ein großes Lob an alle Beteiligten aussprechen. Denn in den letzten Wochen wurde sehr intensiv an diesem ‚heißen’ Thema gearbeitet – das Ergebnis kann sich sehen lassen.“ „Dieses Grundverkehrsgesetz findet auch unsere Zustimmung“, so LHStv Hannes Gschwentner als Koalitionspartner in der Landesregierung. Diese Novelle wurde erforderlich, weil der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 11. Dezember 2008 jene Bestimmungen des Tiroler Grundverkehrsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben hat, welche als Genehmigungsvoraussetzung für den Erwerb von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken eine Pflicht zur Selbstbewirtschaftung vorsahen. Der VfGH erkannte in der Selbstbewirtschaftung eine unverhältnismäßige Beschränkung des freien Kapitalverkehrs sowie eine dem Gleichheitsgrundsatz widersprechende Inländerdiskriminierung. Primäres Ziel der Novelle war daher, dem genannten Erkenntnis Rechnung zu tragen und die festgestellte Verfassungswidrigkeit zu beseitigen. Zu diesem Zweck wurden die Voraussetzungen zur Erlangung einer Genehmigung für den Rechtserwerb im „grünen Grundverkehr“ (= land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) neu gestaltet. Insbesondere wird nun anstelle des Erfordernisses der Selbstbewirtschaftung ein Interessentenmodell eingeführt. Dieses lehnt sich stark an die Grundverkehrsgesetze in anderen Bundesländern an und findet sich auch in vielen anderen europäischen Ländern und Regionen. Welche Grundsätze dominieren nun die neuen Regelungen: Erstens wird der nachhaltigen ordnungsgemäßen Bewirtschaftung nun besondere Bedeutung beigemessen. Diese liegt wegen mehreren Aspekten im öffentlichen Interesse: Wegen der Sicherung des Eigenbedarfs an land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, dem Schutz vor Naturgefahren oder auch wegen der dem Tourismus dienenden Landschaftspflege. Zweitens liegt ein Schwergewicht in der Schaffung, Erhaltung oder Stärkung leistungsfähiger land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe – die Sicherheit einer leistungsfähigen Agrarstruktur rechtfertigt grundverkehrsrechtliche Regelungen. Und drittens soll der land- und forstwirtschaftliche Grundbesitz ob seiner Begrenztheit in Tirol geschützt und gestärkt werden. |
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Informationen: http://www.tirol.gv.at | ||
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