Bures: Verkehrssicherheitspaket ist Kampfansage gegen Alkohol am Steuer   

erstellt am
15. 06. 09

Gesetz wird noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen
Wien (bmvit) - Die Zahl der Verkehrstoten durch Alkoholunfälle ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Waren in den ersten vier Monaten des vergangenen Jahres 15 Todesopfer aufgrund von Alkoholunfällen zu beklagen, so sind es heuer bereits 21, also sechs mehr als im Vergleichszeitraum. Das bedeutet, dass bereits jeder achte Verkehrstote (im Vorjahr jeder 12.) Opfer eines Alkoholunfalls war. Für Verkehrsministerin Doris Bures zeigen diese Zahlen der "Statistik Austria", wie wichtig es ist, dass "wir in der Bundesregierung gemeinsam ein Verkehrssicherheitspaket geschnürt haben, in dem der Kampf gegen Alkohol am Steuer einen zentralen Stellenwert einnimmt". Das Verkehrssicherheitpaket hat bereits den Ministerrat passiert, wird am 24. Juni im Verkehrsausschuss behandelt und soll noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden.

"Die aktuelle Statistik macht wieder einmal deutlich, dass Alkolenker eine Hockrisikogruppe im Straßenverkehr sind. Wenn wir mehr Sicherheit im Straßenverkehr erreichen wollen, müssen wir das Bewusstsein schärfen, dass Alkohol am Steuer kein Kavalierdelikt ist", so die Ministerin. Folgende Maßnahmen sollen Alkohol am Steuer den Kampf ansagen: * Längerer Führerscheinentzug für Alkolenker im hohen Promille-Bereich * Im Wiederholungsfall wesentlich längere Mindestentzugsdauer * Höhere Geldstrafen für Alkolenker * Verkehrscoaching schon zwischen 0,8 und 1,2 Promille - bisher Nachschulung erst ab 1,2 Promille.

Längerer Führerscheinentzug für Alkolenker im hohen Promille-Bereich
Zwischen 1,2 - 1,6 Promille macht die Verwaltungsstrafe zwischen 1.200 - 4.400 Euro aus (bisher: 872 - 4.360 Euro) und der Führerschein wird für mindestens 4 Monate entzogen (bisher mindestens 3 Monate).

Mit 1,6 Promille oder mehr "erwischt" zu werden, heißt künftig: Ein Mindestführerscheinentzug von 6 Monaten (bisher mindestens 4 Monate) und Strafen von 1.600 - 5.900 Euro (bisher: 1.162 - 5.813 Euro)

Wiederholungsfall: Mindestentzugsdauer erhöht sich massiv
Im Wiederholungsfall eines 1,6 Promilledelikts wird es zukünftig eine Entzugsdauer des Führerscheins von mindestens 12 Monaten (bei einem Erstdelikt im Promillebereich über 1,6) geben. Bei niedrigeren Promillewerten wird es eine dem Wert entsprechende Staffelung geben.

Höhere Geldstrafen für Alkolenker
0,5-0,79 Promille: Verwaltungsstrafe: Untergrenze 300 Euro - Obergrenze Euro 3.700 (bisher 218 bis 3.633) (wie bisher) Vormerkdelikt

0,8-1,19 Promille: Verwaltungsstrafe: Untergrenze 800 Euro - Obergrenze 3.700 (bisher Euro 581 bis 3.633.) zusätzlich (neu): Verpflichtende Maßnahme Verkehrscoaching: ca. 3 Stunden (
Euro100) 1,2-1,59Promille: Verwaltungsstrafe: Untergrenze 1200 Euro - Obergrenze Euro 4.400(bisher Euro 872 bis 4.360) Führerscheinentzug von 4 Monaten (bisher3) (wie bisher) Maßnahme Nachschulung: 15 Stunden in mindestens 4Gruppensitzungen (Euro 500)

1,6 Promille und darüber: Verwaltungsstrafe: Untergrenze Euro 1.600 - Obergrenze Euro 5.900 (bisher Euro 1162 bis 5.813) Führerscheinentzug von 6 Monaten (bisher 4) (wie bisher) Maßnahme Nachschulung: 18 Stunden in mindestens 4 Gruppensitzungen (Euro 500) plus Amtsarzt und eineverkehrspsychologische Untersuchung (Euro 360).
     
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