Neugebauer: Oberste Organe der Republik sind schützenswertes Gut   

erstellt am
15. 06. 09

Neugebauer für Kontrolle des Nationalratspräsidiums durch Verfassungsgerichtshof
Wien (övp-pk) - Im Zuge der Debatte um eine Verfassungsänderung, durch die eine Abwahlmöglichkeit für Mitglieder des Präsidiums des Nationalrates geschaffen werden könnte, sagte der Zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer am 15.06.: "Es hat sich grundsätzlich bewährt, dass die Präsidentinnen und Präsidenten des Nationalrates aus aktuellen tagespolitischen Zwängen sowie parteitaktischem Kalkül herausgehalten werden. Dieser Grundsatz wäre durch die bisher vorliegenden Vorschläge zu einer Abwahl durch den Nationalrat nicht mehr gegeben", gab Neugebauer zu bedenken. Das Amt des Nationalratspräsidenten würde damit zum Gegenstand der tagespolitischen Auseinandersetzung, was nicht im Interesse der Stabilität des Staates liegen könne.

Vielmehr erscheine es "konsequent, in Anlehnung an das Verfahren zum möglichen Amtsverlust des Bundespräsidenten durch Anklage mittels eines Beschlusses mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat beim Verfassungsgerichtshof einen Amtsverlust eines Nationalratspräsidenten zu erwirken". Diese höchstgerichtliche Kontrollmöglichkeit schließe parteitaktischen Missbrauch weitgehend aus und könnte trotzdem bei schwerwiegenden Verfehlungen einen Amtsverlust ermöglichen. "Es gilt nun, mit Augenmaß und im Interesse des Staatsganzen konsistente und tragfähige Lösungen sachlich zu diskutieren", so Neugebauer abschließend.
     
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