Anti-Korruption
Wien (bmj) - Die effiziente Bekämpfung von Korruption erfordere klare und gezielte Regeln statt
ein Breitbandantibiotikum, effektive Strafverfolgungsbehörden und eine Sensibilisierung der eigenen Mitarbeiter.
Daher sei es falsch, aufgrund unklarer Bestimmungen grundsätzlich alle einmal unter Generalverdacht zu stellen.
Das käme fast einer - verbotenen - Art Beweislastumkehr im Strafrecht gleich, sagte Bundesministerin Bandion-Ortner
im Anschluss an den Ministerrat, bei dem am 09.06. eine Punktuation zur Reform des Korruptionsstrafrechtes eingebracht
wurde.
"Österreich hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Anstrengungen zur Bekämpfung der Korruption
unternommen. Dies wurde uns auch im letzten Bericht von Transparency International bestätigt" so die
Ministerin. "Die geltenden Bestimmungen haben zu Überreaktionen und Verunsicherung geführt. Strafrecht
ist dazu da, unredliche Verhaltensweisen unter Strafe zu stellen, nicht aber der Wirtschaft, dem Sport, der Kultur
per se zu schaden."
Der nun vorliegende Entwurf ist keine grundlegende Neugestaltung. "Er ist vielmehr eine Klarstellung und Verschärfung
der bestehenden Tatbestände mit dem Ziel der Bekämpfung der wirklichen Korruption. Er differenziert sachgerecht
zwischen pflichtwidrigen und pflichtgemäßen Handlungen. Er enthält vor allem Strafuntergrenzen,
aber auch höhere Strafdrohungen in schweren Fällen." So soll die Annahme von Vorteilen in großem
Ausmaß für pflichtwidrige Amtshandlungen nunmehr mit einem bis zu 10 Jahren, die Annahme von Vorteilen
für pflichtgemäße Amtshandlungen mit 6 Monaten bis zu 5 Jahren Haft bedroht sein.
Der Entwurf greift auch die soziale Adäquanz auf und stellt klar was geringfügig ist. "Relevant
ist ob ein Verhalten geeignet ist, den Amtsträger zu beeinflussen. Dabei ist auch die konkrete Aufgabe des
Amtsträgers und die Situation, in der ein Vorteil gewährt wird, von Bedeutung." Ausdrückliche
Regelungen werden zur Teilnahme an Veranstaltungen getroffen. Klargestellt wird auch, dass Verhalten, dass im redlichen
amtlichen Verkehr sozial adäquat ist, nicht strafbar ist. Darunter fallen zB die allgemein üblichen Geschäftskontakte
und die Teilnahme an Fachveranstaltungen.
Angesprochen auf den Bereich des "Anfütterns" stellte Bandion-Ortner fest: Das Delikt des "Anfütterns"
bleibt erhalten und wird konkretisiert. "Es kommt darauf an, ob sich abzeichnet, dass ein Vorteilsgeber von
einer bestimmten Amtshandlung betroffen sein wird. Ist das der Fall, ist Vorsicht geboten." Die Annahme eines
Vorteiles unter 100 Euro soll künftig nur strafbar sein, wenn das Dienstrecht dies vorsieht. So kann auf die
unterschiedlichen Branchen Bedacht genommen werden. "Was dienstrechtlich verboten ist, kann nicht sozial adäquat
sein" stellte die Ministerin klar.
Networking und Gastfreundschaft sollen nicht per se kriminalisiert werden, sondern von der "kolportierten"
Strafbarkeit herausgenommen werden. Dagegen sollen pralle Geldkoffer, diskrete Kuverts, Luxusreisen und ähnliche
ungerechtfertigte Vorteile rigoros bekämpft werden.
"Der vorliegende Entwurf zur Reform des Korruptionsstrafrechtes verfolgt das Ziel eine wirksame und gezieltere
Verfolgung und Sanktionierung wirtschaftlicher, behördlicher oder politischer Korruption sicherzustellen,
um den Staat, benachteiligte Unternehmen, aber auch den Einzelnen vor Verlusten durch derartige Kriminalität
zu bewahren. Die spezialisierte und zielgerichtete Verfolgung von Korruption und verwandten strafbaren Handlungen
kann letztlich nur positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich haben" zeigte sich Bandion-Ortner
überzeugt. |