BMVIT legt Biopatent-Bericht dem Parlament vor   

erstellt am
10. 06. 09

Hauptaugenmerk des Berichts liegt auf wirtschaftlichen und forschungspolitischen Implikationen der Umsetzung der Biopatent-Richtlinie in Österreich
Wien (bmvit) - Das Infrastrukturministerium hat am 09.06. dem Parlament den bislang zweiten Bericht des Biopatent Monitoring Komitees vorgelegt, der einen Beobachtungszeitraum von drei Jahren umfasst. Das unabhängige Komitee zur Beobachtung und Bewertung eines der sensibelsten Bereiche des Patentwesens wurde in Österreich 2005 im Zuge der Umsetzung der europäischen Biopatentrichtlinie geschaffen. Hauptaufgabe ist die Überprüfung der Auswirkungen der Richtlinie auf Menschenrechte, Tiere, Pflanzen und ökologische Systeme sowie Folgen für die Landwirtschaft. Überprüft wird auch die nationale Erteilungspraxis, also der sensible Bereich erteilter Patente. Das Monitoring der nationalen Erteilungs- und Spruchpraxis im Berichtszeitrum zeigt, dass alle erteilten Patente den strengen Vorgaben entsprochen haben.

Das Monitoring Komitee ist beauftragt, alle drei Jahre dem Nationalrat über die Auswirkungen der Richtlinie der Europäischen Union (EU) zum Schutz biotechnologischer Erfindungen zu berichten. Die Mitglieder der Kontrollinstanz kommen aus Ministerien, der Sozialpartnerschaft, dem Umweltbundesamt sowie aus Industrie und Wirtschaft. Den Vorsitz führt der Präsident des österreichischen Patentamts, Friedrich Rödler.

Wie der Vorsitzende des Komitees erläuterte, beschränkt sich der Auftrag des Parlaments auf die Überprüfung der national erteilten Patente. Da aber der überwiegende Teil der für Österreich gültigen Biopatente vom Europäischen Patentamt erteilt wird, gibt der Bericht auch einen Überblick über die vom Europäischen Gerichtshof und von den Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes getroffenen Entscheidungen und über die wichtigsten anhängigen Fälle sowie über die weiteren aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene.

Auswirkungen auf ökologische Systeme sind durch die Umsetzung der Biopatent-Richtlinie in Österreich zwar grundsätzlich denkbar, aber im Berichtszeitraum wurden keine derartigen Patente erteilt. In der österreichischen Landwirtschaft wird Biotechnologie bei der Züchtung und in der Futtermitteltechnologie zwar angewendet, unmittelbare Auswirkungen konnten jedoch auf diesem Gebiet nicht beobachtet werden.

Zur Beantwortung wirtschafts- und forschungspolitischer Fragen wurde das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) mit einer Studie beauftragt, das folgende Schlüsse gezogen hat: Die Umsetzung der Biopatent-Richtlinie hat sich für Österreich positiv ausgewirkt, da bestehendes Recht konkretisiert werden konnte. Zugleich halten die Studienautoren eine Versachlichung der öffentlichen Debatte für notwendig, um negativen Rückkopplungen auf den Forschungsstandort und folglich einer Verzerrung von Investitionsentscheidungen vorzubeugen. Das WIFO empfiehlt eine weitere Professionalisierung der Vermarktung der Forschungsergebnisse aus dem Universitätssektor.
     
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