Hauptaugenmerk des Berichts liegt auf wirtschaftlichen und forschungspolitischen
Implikationen der Umsetzung der Biopatent-Richtlinie in Österreich
Wien (bmvit) - Das Infrastrukturministerium hat am 09.06. dem Parlament den bislang zweiten Bericht
des Biopatent Monitoring Komitees vorgelegt, der einen Beobachtungszeitraum von drei Jahren umfasst. Das unabhängige
Komitee zur Beobachtung und Bewertung eines der sensibelsten Bereiche des Patentwesens wurde in Österreich
2005 im Zuge der Umsetzung der europäischen Biopatentrichtlinie geschaffen. Hauptaufgabe ist die Überprüfung
der Auswirkungen der Richtlinie auf Menschenrechte, Tiere, Pflanzen und ökologische Systeme sowie Folgen für
die Landwirtschaft. Überprüft wird auch die nationale Erteilungspraxis, also der sensible Bereich erteilter
Patente. Das Monitoring der nationalen Erteilungs- und Spruchpraxis im Berichtszeitrum zeigt, dass alle erteilten
Patente den strengen Vorgaben entsprochen haben.
Das Monitoring Komitee ist beauftragt, alle drei Jahre dem Nationalrat über die Auswirkungen der Richtlinie
der Europäischen Union (EU) zum Schutz biotechnologischer Erfindungen zu berichten. Die Mitglieder der Kontrollinstanz
kommen aus Ministerien, der Sozialpartnerschaft, dem Umweltbundesamt sowie aus Industrie und Wirtschaft. Den Vorsitz
führt der Präsident des österreichischen Patentamts, Friedrich Rödler.
Wie der Vorsitzende des Komitees erläuterte, beschränkt sich der Auftrag des Parlaments auf die Überprüfung
der national erteilten Patente. Da aber der überwiegende Teil der für Österreich gültigen Biopatente
vom Europäischen Patentamt erteilt wird, gibt der Bericht auch einen Überblick über die vom Europäischen
Gerichtshof und von den Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes getroffenen Entscheidungen und über
die wichtigsten anhängigen Fälle sowie über die weiteren aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene.
Auswirkungen auf ökologische Systeme sind durch die Umsetzung der Biopatent-Richtlinie in Österreich
zwar grundsätzlich denkbar, aber im Berichtszeitraum wurden keine derartigen Patente erteilt. In der österreichischen
Landwirtschaft wird Biotechnologie bei der Züchtung und in der Futtermitteltechnologie zwar angewendet, unmittelbare
Auswirkungen konnten jedoch auf diesem Gebiet nicht beobachtet werden.
Zur Beantwortung wirtschafts- und forschungspolitischer Fragen wurde das Österreichische Institut für
Wirtschaftsforschung (WIFO) mit einer Studie beauftragt, das folgende Schlüsse gezogen hat: Die Umsetzung
der Biopatent-Richtlinie hat sich für Österreich positiv ausgewirkt, da bestehendes Recht konkretisiert
werden konnte. Zugleich halten die Studienautoren eine Versachlichung der öffentlichen Debatte für notwendig,
um negativen Rückkopplungen auf den Forschungsstandort und folglich einer Verzerrung von Investitionsentscheidungen
vorzubeugen. Das WIFO empfiehlt eine weitere Professionalisierung der Vermarktung der Forschungsergebnisse aus
dem Universitätssektor. |