Berlakovich: Schutz vor gefährlichen Chemikalien verbessert   

erstellt am
09. 06. 09

Regierungsvorlage zur REACH-Verordnung und zu Änderungen im Chemikaliengesetz
Wien (bmlfuw) - Der Ministerrat hat am 09.06. auf Initiative des Lebensministeriums einen neuen Gesetzesentwurf zur vollen Sicherstellung der Anwendung der EU-Chemikalien-Verodnung „REACH“ (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen) beschlossen. Ziel ist es, die Verantwortlichen der chemischen Industrie stärker in die Pflicht zu nehmen und Gefahren und Risiken von gefährlichen Chemikalien durch eine bessere Datengrundlage zukünftig noch früher erkennen und beseitigen zu können.
Gleichzeitig wurden gesetzliche Änderungen im Österreichischen Chemikaliengesetz vorgeschlagen, um die Bundesgesetze an die REACH-Verordnung anzupassen. Dies teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.

Die EU hat mit der Erlassung der „REACH-Verordnung“ einen wesentlichen Schritt zu einer neuen Chemikalienpolitik gesetzt. Das geplante „REACH-Durchführungsgesetz“ ist als begleitende gesetzliche Maßnahme notwendig, damit eine der wichtigsten Verordnungen der Europäischen Union für den sicheren Umgang mit gefährlichen Chemikalien, die „REACH-Verordnung“, in Österreich eingehalten wird und die Einhaltung auch überwacht und durchgesetzt werden kann.

So wie es in Österreich auch im geltenden Chemikaliengesetz 1996 festgelegt ist, zielen die Instrumente der REACH-Verordnung insgesamt darauf ab, beim Schutz vor gefährlichen Chemikalien gemäß dem Vorsorgeprinzip zu handeln. Die gleichzeitig vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen im österreichischen Chemikaliengesetz 1996 sollen vorrangig die Anpassung dieses Bundesgesetzes an die REACH-Verordnung bewirken. Dem Recht der Europäischen Union nicht mehr entsprechende Regelungen müssen aufgehoben werden und es sollen einzelne Verwaltungsvereinfachungen erzielt werden. Dies teilt das Lebensministerium abschließend mit.
     
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