Regierungsvorlage zur REACH-Verordnung und zu Änderungen im Chemikaliengesetz
Wien (bmlfuw) - Der Ministerrat hat am 09.06. auf Initiative des Lebensministeriums einen neuen Gesetzesentwurf
zur vollen Sicherstellung der Anwendung der EU-Chemikalien-Verodnung „REACH“ (Registrierung, Bewertung, Zulassung
und Beschränkung von chemischen Stoffen) beschlossen. Ziel ist es, die Verantwortlichen der chemischen Industrie
stärker in die Pflicht zu nehmen und Gefahren und Risiken von gefährlichen Chemikalien durch eine bessere
Datengrundlage zukünftig noch früher erkennen und beseitigen zu können.
Gleichzeitig wurden gesetzliche Änderungen im Österreichischen Chemikaliengesetz vorgeschlagen, um die
Bundesgesetze an die REACH-Verordnung anzupassen. Dies teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft mit.
Die EU hat mit der Erlassung der „REACH-Verordnung“ einen wesentlichen Schritt zu einer neuen Chemikalienpolitik
gesetzt. Das geplante „REACH-Durchführungsgesetz“ ist als begleitende gesetzliche Maßnahme notwendig,
damit eine der wichtigsten Verordnungen der Europäischen Union für den sicheren Umgang mit gefährlichen
Chemikalien, die „REACH-Verordnung“, in Österreich eingehalten wird und die Einhaltung auch überwacht
und durchgesetzt werden kann.
So wie es in Österreich auch im geltenden Chemikaliengesetz 1996 festgelegt ist, zielen die Instrumente der
REACH-Verordnung insgesamt darauf ab, beim Schutz vor gefährlichen Chemikalien gemäß dem Vorsorgeprinzip
zu handeln. Die gleichzeitig vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen im österreichischen Chemikaliengesetz
1996 sollen vorrangig die Anpassung dieses Bundesgesetzes an die REACH-Verordnung bewirken. Dem Recht der Europäischen
Union nicht mehr entsprechende Regelungen müssen aufgehoben werden und es sollen einzelne Verwaltungsvereinfachungen
erzielt werden. Dies teilt das Lebensministerium abschließend mit. |