Verkehrssicherheitspaket passierte Ministerrat
Wien (bmvit) - Mit dem Beschluss des Verkehrssicherheitspakets im Ministerrat vom 09.06. sind die
Vorraussetzungen für eine Erhöhung der Strafen für Hochrisikolenker, Raser und Alkolenker, eine
Verlängerung der Führerscheinentzugsdauer für Hochpromille-Lenker und eine Vereinheitlichung der
Strafhöhen auf Österreichs Autobahnen mit 1. September 2009 geschaffen worden. Verkehrsministerin Doris
Bures zeigt sich erfreut: "Mit diesem Paket setzen wir wichtige Schritte für mehr Verkehrssicherheit
auf unseren Straßen".
Das Verkehrssicherheitspaket auf einen Blick:
Höhere Strafen für Raser
Mit dem Verkehrssicherheitspaket wird es zukünftig eine Mindeststrafe für Raser geben. So wird bei einer
Geschwindigkeitsübertretung von über 30 km/h eine Mindeststrafe von 70 Euro eingeführt. Bei noch
höherer Übertretung (40km/h im Ortsgebiet oder 50 km/h außerorts) wird eine Strafe von mindestens
150 Euro zu bezahlen sein und auch der Führerschein wird für 2 Wochen abgenommen.
Längerer Führerscheinentzug und höhere Verwaltungsstrafen für Alkolenker
0,5-0,79 Promille
Verwaltungsstrafe: Untergrenze Euro 300 - Obergrenze Euro 3.700 (bisher Euro 218 bis Euro 3.633),(wie bisher)
Vormerkdelikt
0,8-1,19 Promille
Verwaltungsstrafe: Untergrenze Euro 800 - Obergrenze Euro 3.700 (bisher Euro 581 bis Euro 3.633.) zusätzlich
(neu): Verpflichtende Maßnahme Verkehrscoaching: ca. 3 Stunden (Kosten Euro100) 1,2-1,59 Promille: Verwaltungsstrafe:
Untergrenze Euro 1.200 -Obergrenze Euro 4.400 (bisher Euro 872 bis Euro 4.360) Führerscheinentzug von 4 Monaten
(bisher3) (wie bisher) Maßnahme Nachschulung: 15 Stunden in mindestens 4Gruppensitzungen (Kosten Euro 500)
1,6 Promille und darüber
Verwaltungsstrafe: Untergrenze Euro 1.600 - Obergrenze Euro 5.900 (bisher Euro 1.162 bis Euro 5.813) Führerscheinentzug
von 6 Monaten (bisher 4) (wie bisher) Maßnahme Nachschulung: 18 Stunden in mindestens 4 Gruppensitzungen
(Kosten
Euro 500) plus Amtsarzt und eineverkehrspsychologische Untersuchung (Kosten Euro 360).
Im Wiederholungsfall: Mindestentzugsdauer erhöht sich massiv
Im Wiederholungsfall eines 1,6 Promilledelikts wird es künftig eine Entzugsdauer des Führerscheins
von mindestens 12 Monaten (bei einem Erstdelikt im Promillebereich über 1,6) geben. Bei niedrigeren Promillewerten
wird es eine dem Wert entsprechende Staffelung geben.
Einheitliche Strafen auf Autobahnen
Mit der Vereinheitlichung der Strafhöhen auf Autobahnen erfüllt Verkehrsministerin Bures eine langjährige
Forderung der Autofahrerclubs. Waren bislang Unterschiede von bis zu fast 40 Euro je nach Bundesland bei Geschwindigkeitsübertretungen
auf Autobahnen Realität, werden die Strafen für Organmandate und Anonymverfügungen nun vereinheitlicht.
"Wir haben alle Länder zu Gesprächen an einen Tisch geholt, um erstmals einen konkreten Schritt
in Richtung bundesweit einheitliche Strafen zu setzen", so Bures.
Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnen mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h*
(neue Bestimmung):
- Organmandat für Überschreitungen bis 10 km/h: 20 Euro mehr als 10 km/h bis 20 km/h: 35 Euro mehr
als 20 km/h bis 30 km/h: 50 Euro
- Anonymverfügung bei mit Messgeräten festgestellten Überschreitungen bis 10 km/h: 30 Euro mehr
als 10 km/h bis 20 km/h: 45 Euro mehr als 20 km/h bis 30 km/h: 60 Euro
Mehr Geld für Verkehrssicherheit durch teurere Wunschkennzeichen
Die Wunschkennzeichen werden in Zukunft um 55 Euro teurer. Die Kosten für ein Wunschkennzeichen fließen
zum größten Teil in den Verkehrssicherheitsfonds. Mit den Mitteln des Verkehrssicherheitsfonds werden
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen, wie zum Beispiel Verkehrserziehungsworkshops
für Kinder, finanziert. "Die höheren Kosten für ein Wunschkennzeichen ermöglichen es,
weiter wichtige Projekte zur Verkehrssicherheit durchzuführen", so die Verkehrsministerin.
Verkehrscoaching: Grundlage verabschiedet, Verordnung folgt
Heute wurde auch die Grundlage für die Einführung eines Verkehrscoachings bei einem Alkoholdelikt mit
0,8 Promille im Ministerrat verabschiedet. Damit wird bei einem erstmaligen Verstoß im Bereich 0,8 - 1,19
Promille, neben dem einmonatigen Führerscheinentzug, erstmals auch eine bewusstseinsbildende Maßnahme
zu absolvieren sein (derzeit erst ab einem Verstoß über 1,2 Promille). An der Verordnung wird derzeit
gearbeitet, sie soll mit 1. September in Kraft treten.
Bereits vom Ministerrat beschlossen wurden die Verkehrssicherheitsmaßnahmen "einheitliche Mopedausbildung
mit mehr Fahrpraxis im Verkehr" und "Kindersicherungsseminare" beim Verstoß gegen die Kindersicherungspflicht
im Fahrzeug. Auch diese Neuerungen werden, wie das gesamte Verkehrssicherheitspaket, ab 1. September 2009 in Kraft
treten.
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