Bern-Wabern (bfm) - Auch in diesem Jahr fällt die Bilanz betreffend
Umsetzung des Freizügigkeitsabkommen (FZA), sieben Jahre nach seiner Inkraftsetzung, positiv aus. Der Gemischte
Ausschuss hat am 17.06. unter günstigen Begleitumständen getagt, hat doch das Schweizer Volk kürzlich
entschieden, den bilateralen Weg mit der EU fortzusetzen und das Abkommen auf Bulgarien und Rumänien auszudehnen.
Während dem Treffen wurden vor allem die Modalitäten der Weiterführung und Ausdehnung des FZA, die
Entwicklung der Einwanderung im Zeitraum 2008/2009, die flankierenden Massnahmen und der Stand der Anpassungsarbeiten
bezüglich sozialer Sicherheit und Anerkennung der Diplome besprochen.
Trotz schwieriger Wirtschaftslage, sind die mit dem FZA gemachten Erfahrungen auch in diesem Jahr positiv. Zum
zweiten Jahr in Folge seit der Einführung der vollen Freizügigkeit für die Bürger der 15 alten
EU-Staaten, sowie von Malta und Zypern und der EFTA (EU-17/EFTA), entwickelte sich die Einwanderung im Verhältnis
zur Konjunktur und zur Arbeitskraftnachfrage der Wirtschaft. Von Ende Juni 2008 bis Ende Mai 2009 wurden 59'742
neue Aufenthaltsbewilligungen (Bewilligung B, mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren) erteilt, was im Vergleich
zum gleichen Zeitraum 2007/2008 einem beträchtlichen Rückgang entspricht (-37%). Die Anzahl erteilter
Kurzaufenthaltsbewilligungen (Bewilligung L, mit einer Gültigkeitsdauer von 4 bis 12 Monaten) ist in den letzten
zwölf Monaten von 61'970 (Zeitraum 2007/2008) auf 56'818 gesunken. In diesem Zusammenhang begrüsst die
EU Kommission den jüngsten Entscheid des Bundesrats, auf die Anrufung der Ventilklausel, die es erlaubt hätte,
gegenüber den obgenannten Bürger wieder Kontingente einzuführen, zu verzichten.
Der Gemischte Ausschuss hat den Entscheid des Bundesrates besprochen, die Zulassungsbeschränkungen zum Arbeitsmarkt
für die Bürger von acht der zehn Staaten, die der EU 2004 beigetreten sind (alle ausser Malta und Zypern;
EU-8), bis 2011 aufrechtzuerhalten. Im Zeitraum 2008/2009 betrug die Nutzungsquote der B Bewilligungen mit einer
Gültigkeitsdauer von fünf Jahren 88 %. In Anbetracht der Auswirkungen einer vollständigen Öffnung
des Arbeitsmarktes für diese Kategorie von ausländischen Arbeitskräften, hält der Bundesrat
die Fortführung der Zulassungsbeschränkungen für gerechtfertigt.
Im Rahmen der flankierenden Massnahmen hat die Schweiz mit ihren europäischen Partnern aktiv an der Verbesserung
der Umsetzung gearbeitet. Die Resultate, die dabei im Rahmen der dritten trinationalen Konferenz Deutschland-Österreich-Schweiz
im Mai 2009 erzielt wurden, erlauben es die bestehenden Regeln zu präzisieren und zu harmonisieren. Gespräche
werden noch über die Hindernisse für schweizerische Dienstleistungsunternehmen in den Nachbarländern
geführt. Ein tripartites Treffen zwischen den Wirtschaftsministern Deutschlands, Österreichs und der
Schweiz wird am 26. und 27. Juni 2009 in Luzern stattfinden.
Im Bereich der Anerkennung von Diplomen, ist die schweizerische Delegation der Ansicht, dass für die Übernahme
des in der EU seit Oktober 2007 existierenden Systems keine institutionellen Hindernisse mehr bestehen. Der Anhang
III des FZA muss jedoch noch angepasst werden.
Den Vorsitz des Gemischten Ausschusses hatte dieses Jahr der Vertreter der europäischen Delegation, Matthias
Brinkmann, Chef der für die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWG) und der EFTA zuständigen
Einheit der Generaldirektion Aussenbeziehungen der europäischen Kommission. Die schweizerische Delegation
wurde erstmals von Mario Gattiker, Vize-Direktor des Bundesamtes für Migration (BFM), geführt. |