Arbeitsmarktpaket II  

erstellt am
17. 06. 09

Hundstorfer: 35.000 Arbeitsplätze werden gesichert oder neu geschaffen
Paket bringt mehr Verteilungsgerechtigkeit
Wien (bmask) - "Durch das Arbeitsmarktpaket II werden 35.000 Arbeitsplätze gesichert oder neu geschaffen. In Summe werden rund 325.000 Menschen von diesem Paket profitieren, da es auch klare Verbesserung bei der sozialen Absicherung geben wird", sagte Sozialminister Rudolf Hundstorfer bei der Präsentation des Arbeitsmarktpakets II. Mit diesem Bündel an Maßnahmen wird von der Bundesregierung ein weiterer wichtiger Schritt zur aktiven Unterstützung bei der Krisenbewältigung gesetzt. Die Bundesregierung nimmt bis zum Jahr 2013 für das Arbeitsmarktpaket II mehr als 400 Millionen Euro in die Hand. "Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Bundesregierung ziehen mit diesem Maßnahmenpaket an einem Strang, um die negativen Auswirkungen der Wirtschaftskrise so gering wie möglich zu halten", so Hundstorfer. Das Arbeitsmarktpaket II - das besonders junge Menschen im Fokus hat - wird heute mittels Initiativantrag im Parlament eingebracht.

Für die Jahre 2010 bis 2012 sind im Arbeitsmarktpaket II zwei Neuerungen bei der Kurzarbeit enthalten. Zum einem ist das die Ausweitung der Kurzarbeit auf eine Maximaldauer von 24 Monaten; zum anderen wird die Beihilfe für die Kurzarbeit angehoben (ab dem 7. Monat der Kurzarbeit werden nun auch die Dienstgeber-Sozialversicherungsbeiträge zur Gänze vom AMS ersetzt). "Mit der Erhöhung der Beihilfe werden insbesondere Wettbewerbsnachteile mit dem Haupthandelspartner Deutschland hintangehalten", ist Sozialminister Hundstorfer überzeugt.

"Mit der Neuregelung der Altersteilzeit wird ein substanzieller Beitrag zur Arbeitsmarktentlastung in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise geleistet", betonte Hundstorfer. Der Zugang zur Altersteilzeit wird erleichtert, indem die derzeit im Gesetz vorgesehene Anhebung des Mindestzugangsalters bis Ende 2010 verschoben wird. Das Zugangsalter für die Altersteilzeit - Männer mit 58 Jahren, Frauen mit 53 Jahren - wird bis Ende 2010 eingefroren. Eine Ersatzkraft muss nicht mehr eingestellt werden und der Kostenersatz für die Unternehmen wird je nach Art der Altersteilzeit - ob als Blockvariante oder kontinuierliche Teilzeit - unterschiedlich gestaltet.

Auch das Solidaritätsprämienmodell wird erweitert. Unternehmen und ArbeitnehmerInnen werden vom AMS unterstützt, bei Verkürzung der eigenen Arbeitszeit einer arbeitslosen Person die Chance auf einem Arbeitsplatz zu geben. Beim Solidaritätsprämienmodell reduzieren mehrere Beschäftigte in einem Unternehmen ihre Arbeitszeit, um im Gegenzug einen Arbeitslosen oder - und das ist neu - einen Lehrling aus einer überbetrieblichen Lehrausbildung zu beschäftigen. Damit ist es dem Betrieb auf kostengünstigem Weg möglich, seine Facharbeiter selbst auszubilden.

"Die Jugendstiftung bietet 2.000 - überwiegend jugendlichen Arbeitslosen - die Chance, sich in Zeiten der Krise besser zu qualifizieren", betonte Hundstorfer. Zielgruppe sind junge Menschen, die zumindest drei Monate bei Arbeitskräfteüberlassern sowie Klein- und Mittelbetrieben beschäftigt waren. Voraussetzung für die Stiftungsteilnahme ist weiters, dass sich der Betrieb pro Person mit 1.000 Euro an der Stiftung beteiligt. Während der Zeit in der Stiftung wird der Arbeitslosengeldbezug verlängert, StiftungsteilnehmerInnen rutschen nicht in die Notstandshilfe ab. Zusätzlich erhalten die Jugendlichen ein Stiftungsstipendium in der Höhe von 100 Euro pro Monat.

Über die Gesetzesinitiativen hinaus ist vorgesehen, Einzelpersonenunternehmen zu fördern. Nehmen Einpersonenunternehmen erstmalig einen Beschäftigten auf, sollen für die Dauer von einem Jahr die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers durch das AMS übernommen werden. Zielgruppe sind junge Arbeitslose bzw. als arbeitssuchend vorgemerkte Personen von 19 bis 30 Jahren. Diese Förderung soll im Herbst beschlossen werden und wird nun über den Sommer vorbereitet.

"Das Arbeitsmarktpaket II bringt auch eine Aufwertung des Arbeitslosengeldes um die Inflation. Davon werden ca. 250.000 Menschen profitieren", sagte Hundstorfer. Die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld bleibt weiterhin das Jahresgehalt 2008, es erfolgt allerdings eine Aufwertung um die Inflation (3,2 Prozent). Damit wird für jene Menschen, die im 1. Halbjahr arbeitslos werden, die Inflation ausgeglichen. Die Regelung für das 2. Halbjahr des laufenden Jahres bleibt aufrecht. Wenn also jemand 1.000 Euro Arbeitslosengeld erhält, drei Monate arbeitslos ist und im 1. Halbjahr 2010 arbeitslos wird, profitiert von dieser neuen Regelung mit 100 Euro mehr.

Ältere Langzeitarbeitslose - betroffen sind überwiegend Frauen - die vor der Pensionsreform 2004 in Pension hätten gehen können, haben Anspruch auf Übergangsgeld, das um 25 Prozent höher ist als das Arbeitslosengeld. "Das Übergangsgeld wäre 2009 ausgelaufen, wird aber nunmehr krisenbedingt verlängert", erklärte Hundstorfer. Ab 2011 beginnt eine Auslaufregelung, die gewährleistet, dass bis 2015 Menschen vom Übergangsgeld profitieren.

Ist in einer Lebenspartnerschaft einer der beiden Partner längere Zeit arbeitslos und hat Anspruch auf Notstandshilfe, ist diese Person automatisch sozialversichert. Fällt aufgrund eines zu hohen Partnereinkommens die Notstandshilfe weg, war die betroffene Person bisher nur noch pensionsversichert. Mit der neuen Regelung hat die betroffene Person nunmehr auch Anspruch auf Krankenversicherung. "Mit dieser Regelung wird eine sozialpolitische Lücke geschlossen", so der Sozialminister.

 

 Pröll: "Wir lassen niemanden im Regen stehen"
Nach Einigung mit Sozialminister Hundstorfer: "Ziel ist, Menschen in Beschäftigung zu halten".
Wien (bmf) - "Unser Ziel lautet: Arbeitslosigkeit vermeiden, Menschen in Beschäftigung halten und in Beschäftigung bringen, sowie für die Zukunft weiterqualifizieren. Mit dem Arbeitsmarktpaket setzen wir gerade in dieser schwierigen Zeit ein wichtiges Zeichen. Unsere oberste Priorität lautet, Arbeitsplätze zu halten und unsere Wirtschaft zu stärken. Daher handeln wir rasch und helfen punktgenau“, so Finanzminister Josef Pröll zum zweiten Arbeitsmarktpaket der Bundesregierung. „Das Paket beinhaltet eine Reihe wichtiger Maßnahmen, um Menschen in Beschäftigung zu halten und Arbeitslosigkeit zu vermeiden“. Im Rahmen der bestehenden Globalbudgets werden die notwendigen Schwerpunkte gesetzt, um die Kurzarbeit auszudehnen, Altersteilzeit zu vereinfachen, die Bildungskarenz zu verbessern. Darüber hinaus schaffen wir für die „Jugendstiftung“ eine gesetzliche Grundlage, erklärt der Finanzminister.

Das Arbeitsmarktpaket II soll noch heute im Nationalrat eingebracht werden. „Mit diesen Maßnahmen schaffen wir verbesserte Rahmenbedingungen für unseren Arbeitsstandort. Gerade jetzt erwarten sich die Menschen zu recht Antworten von der Politik. Wir lassen niemanden im Regen stehen. Dieses Paket zeigt, wie entschlossen wir in Zeiten wie diesen handeln“, bekräftigte Pröll.

Wesentliche Eckpunkte des Arbeitsmarktpaketes II:
Verlängerung der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate, sowie Angleich an das deutsche Kurzarbeitsmodell durch die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge, durch die öffentliche Hand ab dem 7. Monat der Kurzarbeit.

Vereinfachungen bei der Altersteilzeit:

  • Vereinfachung durch Wegfall des Ersatzkrafterfordernisses, auch Einbeziehung von Teilzeitkräften in das Modell möglich.
  • Ersatzraten: 90% bei kontinuierlicher Altersteilzeit; 55% bei geblockter Altersteilzeit (jeweils ohne Ersatzkrafterfordernis).
  • Krisenbedingt wird das Antrittsalter für 2010 eingefroren und steigt ab 1.1.2011 wieder um ein ½ Jahr pro Jahr.


Verbesserungen bei der Bildungskarenz:

  • Erforderliches Dienstverhältnis im Unternehmen: 6 Monate statt 1 Jahr
  • Dauer der Bildungskarenz: mind. 2 Monate statt mind. 3 Monate

"In Krisenzeiten wie diesen sind wir besonders solidarisch mit den Menschen, die von der ganzen Wucht der Entwicklungen getroffen werden. Das Arbeitsmarktpaket II dieser Bundesregierung unterstreicht einmal mehr, dass wir es ernst meinen und sich jeder auf uns verlassen kann", schloss Pröll.


 

Leitl: Wichtige Job-Hilfen für kleine, mittlere und große Betriebe
Große Erfolge für Arbeitnehmer und Betriebe: Lohnnebenkostenbefreiung für den 1. Mitarbeiter für EPU - Attraktivere Kurzarbeit, Altersteilzeit und Bildungskarenz
Wien (pwk) - Mit dem Arbeitsmarktpaket II, das eine Reform der Kurzarbeit sowie weitere wichtige Reformen bei Lohnnebenkostenbefreiung, Bildungskarenz und Altersteilzeit vorsieht, zeigt sich der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, Christoph Leitl zufrieden: "Dieses Paket ist nun maßgeschneidert für die von der Krise Hauptbetroffenen. Es ist ein wichtiger Schritt gegen die zunehmende Arbeitslosigkeit und eine wirksame Hilfe für Klein-, Mittel- und Großbetriebe, Mitarbeiter im Betrieb zu halten bzw. Arbeitsplätze zusätzlich zu schaffen. Und es zeigt, dass Regierung und Sozialpartner auch und gerade in der Krise aktiv und voll handlungsfähig sind."

Leitl sieht im Arbeitsmarktpaket II eine konsequente Umsetzung der vorangegangenen Sozialpartnervorschläge. Es ist ein "Erfolg auf allen Linien - insbesondere für Junge, die einen Job suchen, für Beschäftigte, die um ihren Arbeitsplatz fürchten, und für die Betriebe, die nun wirkungsvoll beim Halten ihrer Mitarbeiter unterstützt werden."

Vor allem die Umsetzung der langjährigen WKÖ-Forderung nach einer Lohnnebenkostenbefreiung für den ersten - jungen - Mitarbeiter im ersten Jahr für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) sei ein "großer Erfolg". "Damit werden nicht nur Kleinstbetriebe motiviert, einen Schritt in Richtung Arbeitgeber zu machen, sondern dies ist auch der beste Weg, um der Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken", so Leitl. Die Jugendarbeitslosigkeit ist im Vergleich zum Vorjahr um 10.000 junge Menschen deutlich angestiegen. Um die angestiegene Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und jungen Menschen eine Chance zu geben, habe man nun ein probates Mittel an der Hand. "Wenn nur jedes zehnte EPU einen jungen Mitarbeiter anstellt, hätten wir den Anstieg an Jugendarbeitslosigkeit kompensiert", betont der WKÖ-Präsident. Zusätzlich wird eine Stiftung für arbeitslose Jugendliche geschaffen, die mit 5 Millionen Euro zur Hälfte aus Arbeitgeber-Mitteln getragen wird.

Aber nicht nur Kleinstunternehmen werden vom vorliegenden Arbeitsmarktpaket profitieren. Mit der Reform der Kurzarbeit, die sich am deutschen Modell orientiert, werde den Bedürfnissen der Industrie Rechnung getragen. Kernpunkte sind eine Verlängerung der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate sowie eine Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die öffentliche Hand ab dem 7. Monat der Kurzarbeit befristet bis 2011. Leitl: "Damit ist beim Einsatz von Kurzarbeit ein wesentlicher Schritt zur Wettbewerbsgleichheit mit Deutschland gelungen. Und es ist ein starker Anreiz, Mitarbeiter in Kurzarbeit zu halten und nicht abzubauen."

Den klassischen KMU werde mit der Neuregelung der Altersteilzeit eine Hürde aus dem Weg geräumt: Neu ist eine Ersatzrate von 90 Prozent bei der in der jetzigen Krisenlage besonders passenden kontinuierlichen Altersteilzeit. Bei geblockter Altersteilzeit beträgt die Ersatzrate künftig 55 Prozent. Dafür ist aber künftig keine Ersatzkraft-Einstellung mehr notwendig, was bisher für Klein- und Mittelbetriebe teilweise große Schwierigkeiten bedeutete.

In der Bildungskarenz wird der Zugang befristet gelockert, was Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit sich bringt.

Bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer wird eine Befreiung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen künftig statt mit 57 erst mit 58 Jahren einsetzen - diese Maßnahme ist bis Ende 2013 befristet. Um die Flexibilität von Unternehmen zu erhöhen, entfällt das Bonus/Malus-System für Einstellung bzw. Freisetzung älterer Arbeitnehmer.

Und nicht zuletzt kommt mit 1. Juli ein neues Kombilohnmodell. Damit werden Arbeitslosen Anreize geboten, auch eine niedriger entlohnte Tätigkeit anzunehmen. Die wichtigsten Zielgruppen: ältere Arbeitnehmer, Wiedereinsteigerinnen, Arbeitslose mit Nachteilen am Arbeitsmarkt.

Für Arbeitslose soll es künftig etwas mehr Geld geben: Das Arbeitslosengeld wird jährlich valorisiert.

Leitl: "Das Arbeitsmarktpaket II hat drei Gewinner: Arbeitslose, Beschäftigte und Betriebe." 

 

Kaske: Weitere Schritte müssen folgen
Schaffung von Beschäftigung wichtig, aber auch Hilfe für Arbeitslose nötig
Wien (vida/ögb) - "Das heute präsentierte Arbeitsmarktpaket II der Regierung enthält einige positive Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Allerdings sind weitere Verbesserungen ausständig, insbesondere was die Absicherung bei Arbeitslosigkeit betrifft", sagt ÖGB-Arbeitsmarktsprecher und vida-Vorsitzender Rudolf Kaske. Dass Finanzminister Pröll für das Arbeitsmarktpaket keine zusätzlichen Mitteln zur Verfügung stellt, trifft auf heftige Kritik von Kaske. "Dem Finanzminister sind die Banken und die Unternehmen offensichtlich näher als die ArbeitnehmerInnen, die in der Krise ebenfalls Hilfe benötigen."

Mit dem Arbeitsmarktpaket II seien einige positive Maßnahmen "auf den Weg gebracht worden", sagt Kaske. Bei der von den Gewerkschaften geforderten Zeitarbeitsstiftung sei "ein Einstieg geschafft worden". "Das Ende der Fahnenstange kann die heute vorgestellte Jugendstiftung aber nicht sein", so Kaske. Die Jugendstiftung soll nach den Plänen der Regierung 2.000 - überwiegend jugendlichen - Arbeitslosen, die zuvor bei Arbeitskräfteüberlassern oder Klein- und Mittelbetrieben beschäftigt waren, eine Weiterqualifizierung ermöglichen.

Die Nutzung der Altersteilzeit werden den Betrieben mit dem Wegfall der Ersatzkraftstellung und der Beibehaltung des Zugangsalters bis 2010 (53 Jahre für Frauen bzw. 58 Jahren für Männer) erleichtert. Auch bei der Kurzarbeit gebe es durch die Ausweitung der maximalen Dauer auf 24 Monate und die Übernahme der Dienstgeberbeiträge ab dem 7. Monat massive Hilfen für die Betriebe. "Wir erwarten uns, dass die Wirtschaft nun die neuen Regelungen in Anspruch nimmt, statt den ArbeitnehmerInnen Lohnverzicht und den Abschluss von Aussetzverträgen abzuverlangen", sagt Kaske. Bei der Altersteilzeit werde sich der ÖGB dafür einsetzen, dass das Antrittsalter über 2010 hinaus bei 53 bzw. 58 Jahren bleibe.

Positiv sieht Kaske auch die Ausweitung der Bildungskarenz sowie des Solidaritätsprämienmodells und die Verlängerung des Übergangsgeldes für Langzeitarbeitslose. Als "höchstnotwendig" bezeichnet der Arbeitsmarktsprecher die Gewährleistung der Krankenversicherung für Langzeitarbeitslose, die wegen der Anrechnung des Partnereinkommens aus der Notstandshilfe fallen. Fällt aufgrund eines zu hohen Partnereinkommens die Notstandshilfe weg, war die betroffene Person bisher nur pensionsversichert. Weitere Verbesserungen verlangt Kaske dagegen beim Arbeitslosengeld. "Die heute vorgestellte teilweise Aufwertung der Bemessungsgrundlage ist nicht ausreichend. Wir setzen uns weiterhin für die Erhöhung der Nettoersatzrate von 55 auf 60 Prozent des vorhergehenden Einkommens ein."

 

Tumpel: Wichtiger Schritt, mehr notwendig
Erhöhung des Arbeitslosengeldes positiv, nächster Schritt muss Existenzsicherung für Arbeitsuchende sein
Wien (sk) - Jede Maßnahme, die Menschen in Beschäftigung hält, ist wichtig: "Das Arbeitsmarktpaket II bringt dafür weitere Fortschritte", sagt AK Präsident Herbert Tumpel. Die Verlängerung der Kurzarbeit, die Verbesserung der Bildungskarenz, die Jugendstiftung, das Solidarmodell sind weitere Fortschritte. Jetzt ist die Wirtschaft gefordert, diese Maßnahmen auch zu Gunsten der ArbeitnehmerInnen umzusetzen, fordert Tumpel: "Bei der Altersteilzeit gibt es nun keine Ausreden mehr, sie soll großzügiger angewendet werden als bisher." Besonders wichtig ist dem AK Präsidenten, dass mit der Entwicklung der Kurzarbeit jede Ausrede weggefallen ist, mit der manche Unternehmen bisher Lohnkürzungen oder Änderungskündigungen den ArbeitnehmerInnen aufgedrängt haben. Für die nächsten Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung und für eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf Europaniveau sieht Tumpel Bedarf für ein Arbeitsmarktpaket III: "Angesichts der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt dürfen wir nicht nachlassen, Arbeitsplätze zu erhalten, Arbeitsuchende zu unterstützen, Qualifikation zu fördern".

Arbeit sichern, Qualifikation erhöhen: Das sind die wichtigsten Forderungen der AK an die Wirtschaft bei der Umsetzung des Arbeitsmarktpakets II. "Mit der Abschaffung der Ersatzkraftstellung bei Altersteilzeit ist ein von Unternehmen immer wieder genannter Grund gegen Alterstielzeit weggefallen", sagt Tumpel. "Ich erwarte, dass hier die Unternehmen zu Gunsten der älteren ArbeitnehmerInnen ihre Blockaden aufgeben. Gleiches gilt auch für die Praxis von Änderungskündigungen oder Lohnkürzungen in einzelnen Betrieben."

Der nächste Schritt ist aber ebenfalls vorgezeichnet, sagt Tumpel: "Wir werden uns für ein Arbeitsmarktpaket III einsetzen, das weitere Verbesserungen bringen soll." Konkret nennt der AK Präsident als Beispiele Förderungsprogramme für mehr Beschäftigung im öffentlichen Bereich durch den Ausbau sozialer, kultureller und ökologischer Dienstleistungen; die Verbesserung der Qualifikation durch berufsvorbereitende Praktika für Arbeitsuchende; "Weiterbildung statt Kündigung" als Programm in Branchen mit stark schwankenden Auftragslagen.

Dass mit der Aufwertung der Bemessungsgrundlagen für das Arbeitslosengeld allen Menschen geholfen wird, die jetzt trotz aller Bemühungen ihren Arbeitsplatz verlieren, ist für Herbert Tumpel ein richtiger Schritt, dem allerdings weitere folgen müssen. "An einer Erhöhung der Ersatzrate beim Arbeitslosengeld auf europäisches Niveau (60 Prozent des Letztgehalts, zumindest befristet bis 2013 von 65 Prozent) geht kein Weg vorbei, soll den am meisten von der Krise Betroffenen, den Arbeitslosen nämlich, wirklich geholfen wer-den", meint Herbert Tumpel. 

 

Beyrer: Bei gesetzlichem Rahmen deutsches Niveau weitgehend erreicht
Entscheidende Attraktivitätsverbesserungen gelungen - Appell an Gewerkschaften auch bei ausgehandelten Rahmenbedingungen den deutschen Regelungen anzunähern
Wien (pdi) - "Für den Arbeitsmarkt und insbesondere für die von der Krise betroffenen Arbeitskräfte ist mit der im Zuge des Arbeitsmarktpaketes 2 geänderten Kurzarbeitsregelung in Österreich ein wesentlicher Schritt gesetzt worden", betont der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Markus Beyrer. Das intensive Drängen der Industriellenvereinigung und der Wirtschaftskammer Österreich gemeinsam mit betroffenen Unternehmen hat zu der Neuregelung geführt, die einerseits die Verlängerung der Kurzarbeit von 18 plus 2 Monate auf 24 Monate geführt hat und gleichzeitig für Kurzarbeitsfälle ab dem 7. Monat Kurzarbeit die Übernahme der Aufwendungen des Dienstgebers für die Beiträge zur Sozialversicherung erfolgt. Diese Regelung gilt ab 1. Juli 2009 und ist - wie in Deutschland - bis Ende 2010 befristet. Damit ist den in dieser Frage federführenden Ministern Mitterlehner, Hundstorfer und Pröll eine entscheidende Attraktivitätsverbesserung des Kurzarbeitsmodells in Österreich gelungen.

Die Industriellenvereinigung appelliert nun auch an das Verantwortungsgefühl der Gewerkschaften, bei den weiteren Rahmenbedingungen eine der Regelung in Deutschland entsprechende Situation für heimische Unternehmen herzustellen und auf Zusatzforderungen (Behaltefristen, bestimmte Verbote wie Überstunden und Leiharbeit, etc.) zur Beschäftigungssicherung zu verzichten. "Letztlich haben wir das Vertrauen, dass der guten österreichischen Tradition entsprechend in dieser Frage Augenmaß zur Anwendung kommen wird."

Die weiteren Neuerungen des Initiativantrages betreffen Änderungen bei der Altersteilzeit. "Der Wegfall der Ersatzkrafteinstellung, die Durchrechnung der Arbeitszeit bei durchgehender Altersteilzeit bis zu 12 Monaten sind weitere positive Schritte". Weitere Änderungen sind insbesondere die Ermöglichung einer Jugendstiftung, die Erleichterung bei Bildungskarenz sowie der Wegfall des Bonus/Malussystems.
 

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