Einigung beim Familienrechtsänderungsgesetz  

erstellt am
17. 06. 09

 Bandion-Ortner erfreut über Einigung beim Familienrecht
Geltendes Recht wird gesellschaftlicher Realität angeglichen
Wien (bmj) - "Die langwierigen Verhandlungen haben sich ausgezahlt", zeigt sich Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner erfreut über die am späten Abend des 16.06. erzielte Einigung beim Familienrechtsänderungsgesetz. "Mein Dank gilt auch dem Frauen-, Familien-, Innen- und Sozialressort, die am Zustandekommen dieses Gesetzes mitbeteiligt waren."

Die nunmehr geplanten Reformen im Familienrecht sind für Bandion-Ortner eine notwendige Anpassung des geltenden Rechts an die gesellschaftliche Realität. "Der Antrag nimmt verstärkt auf die Lebensbedingungen jener Menschen Bedacht, die in neueren Lebensformen, insbesondere in Lebensgemeinschaften, leben", betont die Justizministerin.

In den österreichischen Familien spielt zwar die Ehe mit 1.704.000 Ehepaaren weiterhin die Hauptrolle, allerdings nimmt die Zahl der Zweit- und Folgeehen stetig zu. So ist die Quote der Ersteren von 1970 bis 2006 von 79,0 auf 63,3 Prozent gesunken (Quelle: Statistik Austria, Demogr. Jahrbuch 2006). Viele Kinder leben heute auch in neuen Familienformen. So gibt es derzeit annähernd 309.000 Lebensgemeinschaften. Was die Kinder betrifft, so gibt es in Österreich 681.100 Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren, 119.100 Lebensgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren und 151.100 allein erziehende Elternteile mit Kindern unter 18 Jahren. Die Anzahl der Patchworkfamilien, also der Familien, in denen Kinder unter 18 Jahren aus einer anderen Beziehung vorhanden sind, wird mit näherungsweise 75.900 (Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus 2007) beziffert. Bandion-Ortner streicht hervor, dass aufgrund dieser Entwicklung "im Familienrecht naturgemäß verstärkt auf die Lebensbedingungen der Stiefkinder Bedacht genommen werden" müsse. Das bedeute insgesamt eine Stärkung der familiären Solidarität.

Auch die Verbesserung der Unterhaltsbevorschussung sieht Bandion-Ortner als wichtigen Punkt im Interesse der Kinder: "Die Flexibilität des Arbeitsmarktes führt zu häufigerem Wechsel der Beschäftigung bei Personen, die minderjährigen Kindern Unterhalt schulden. Daher leiden viele Alleinerzieherhaushalte unter schwankendem Einkommen. Zu Recht beklagen Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, dass die Gewährung von Unterhaltsvorschuss zu lange dauert. Dem steuern wir mit dieser Gesetzesnovelle entgegen", so die Justizministerin.

Das noch aus 1811 stammende Recht der Ehepakte wird modernisiert, zeitlich überholte, insbesondere Frauen diskriminierende Rechtsinstitute werden beseitigt.

Das Gesetz soll unter Bedachtnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch besonders schwerwiegende und unerwartete Diskriminierungen für Lebensgefährten im Vergleich zu Ehepartnern beseitigen. So wird etwa die Stellung eines Lebenspartners beim Entschlagungsrecht einer Zeugenaussage an jene des Ehepartners angeglichen.

Weitere Punkte des Gesetzespakets sind eine Verbesserung der Information der Ehegatten über außergerichtliche Beratung bei Scheidungen, die Erleichterung der Vorausverfügung über eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse sowie die Stärkung der Rechtssicherheit bei Auslandsadoptionen durch ein - fakultatives - gerichtliches Anerkennungsverfahren. Außerdem enthält der Gesetzesentwurf Klarstellungen über das Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen. Als Reaktion auf einen aktuellen Anlassfall wird die Einholung von Strafregistereinkünften vor Adoptionsentscheidungen obligatorisch.

Die Änderungen sollen mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten.

 

Heinisch-Hosek: Einigung beim Familienrechtspaket erzielt
Bei strittigen Scheidungen gilt notarielle Vereinbarung – geänderte Lebensumstände können vor Gericht dennoch berücksichtigt werden.
Wien (bpd) - "Die langen Verhandlungen haben sich gelohnt", zeigte sich Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek erfreut über die am Abend des 16.06. erzielte Einigung beim Familienrechtspaket mit Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Damit werde den neuen Lebensverhältnissen von Familien (gerade was Patchwork-Familien betrifft) Rechnung getragen. Die geplanten Änderungen im Familienrecht würden heute als gemeinsamer Initiativantrag von SPÖ und ÖVP im Nationalrat eingebracht werden, damit die Gesetzesnovelle noch vor dem Sommer beschlossen werden könne, sagte die Ministerin.

In dem einzigen strittigen Punkt beim Eherecht sei es gelungen, eine Benachteiligung von Frauen zu verhindern und gleichzeitig eine Modernisierung zustande zu bringen. Die Einigung zwischen der Justizministerin und der Frauenministerin sehe nun vor, dass im Fall von strittigen Scheidungen eine schriftliche Vereinbarung vom Notar nur dann Gültigkeit behält, wenn sich die Lebensumstände nicht deutlich nachteilig für einen Ehepartner geändert haben.

Wenn Ehepartner am Beginn der Ehe eine schriftliche Vereinbarung vor dem Notar treffen und dieser Vereinbarung eine rechtliche Beratung vorausgeht, dann werde diese Vereinbarung im Fall einer Scheidung gelten. Falls sich die Lebensumstände seit der Vereinbarung deutlich verändert hätten, könne im Scheidungsfall der Richter oder die Richterin trotzdem den geänderten Lebensverhältnissen Rechnung tragen und die Vereinbarung aufheben. "Der schwächere Partner, meist die Frau, kann mit dieser Regelung abgesichert werden", führte die Ministerin aus.

Das Familienrechtspaket enthalte überdies Verbesserung beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. "Die Verfahren beim Unterhaltsvorschuss werden beschleunigt. Viele Alleinerzieherinnen beklagen zu Recht, dass die Gewährung des Unterhaltsvorschusses zu lange dauert. Das verbessern wir jetzt", so Heinisch-Hosek weiter. Verbesserungen bei der Obsorge bei Patchwork-Familien und bei Adoptionen seien weitere Punkte, die die geplante Gesetzesänderung enthalte, sagte die Ministerin abschließend.
 

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