Debatte um 3. Nationalratspräsidenten geht weiter  

erstellt am
17. 06. 09

Cap: Hass hat im Parlament keinen Platz
Wollen offenen Herzens in Gründlichkeit diskutieren
Wien (sk) - Bei der Nationalratsdebatte über die Ermöglichung der Abwahl des dritten Nationalratspräsidenten, Martin Graf, forderte SPÖ-Klubobmann Josef Cap am 16.06. "Verantwortung gegenüber unserer Verfassung, unserer Geschichte und unserer Demokratie." Er forderte eine sachliche, verantwortungsvolle, präzise Diskussion über das Thema und unterstrich: "Hass hat im Parlament in einer Debatte keinen Platz". "Wir müssen unsere Geschichte im richtigen Licht darstellen. Was wir in dieser Diskussion nicht brauchen ist das Einnehmen einer Opferrolle, wie die FPÖ es jetzt tut." Außerdem kritisierte er "Vereinfachungen, die uns auch nicht weiterhelfen". Als besonders wichtig bezeichnete es Cap, jetzt die Möglichkeit zu nutzen, über solche Themen zu diskutieren: "Wenn dieses Haus richtige Signale aussendet, dann können wir dem, Umfragen zufolge, erschreckend wachsenden Misstrauen gegenüber Demokratie, Parlament und Parteien entgegenwirken."

Cap erinnerte daran, dass es zahlreiche Gründe dafür gibt, Österreichs antifaschistischen Grundkonsens als Grundlage der Demokratie zu sehen. Er unter anderem auf das Verfassungsgesetz des 1.Mai 1945 oder den Staatsvertrag von 1955. "Darin steht, dass in Österreich, alle Spuren des Nazismus, ob Wirtschaftlich, kulturell zu entfernen sind", oder aber "Österreich verpflichtet sich alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen, die auf seinem Gebiete bestehen." Cap setzte die Auflistung "bis hin zu dem, von uns sehr ernst genommenen Verbotsgesetz" fort und zitierte daraus: "Wer den nationalsozialistischen Völkermord, oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht. Das Verbotsgesetz ist uns so wichtig, denn es hat eine größere Dimension, als nur die Wiedergründung der NSDAP."

Da sich Martin Graf nicht zu einem antifaschistischen, wohl aber demokratischen Grundkonsens der Demokratie bekennen will, zitierte der SPÖ-Klubobmann aus dem Handbuch des österreichischen Verfassungsrechts: "Demokratie ist aber, wie mit Recht betont wurde, nicht bloß eine besondere Form der staatlichen Organisation, sondern auch eine besondere Denk- und Lebensform. Ihre geistige Grundlage ist der Gedanke der Toleranz, ist eine Haltung die frei von jedem Klassen- und Rassenhass, jeder nationalistischen Überspitzung den Mitmenschen mit Respekt begegnet und bereitwillig jenes Maß an Rechten zubilligt, das jeder für sich selbst in Anspruch nimmt." Wenn sich die FPÖ zum demokratischen Grundkonsens bekenne, dann müsse man über manche Aussprüche und Wahlkampfformen, Plakate, Inserate auch diskutieren.

Cap forderte Martin Graf auf seine kritische Haltung gegenüber dem antifaschistischen Grundkonsens zu präzisieren. Auch Ewald Stadler solle klar "Stellung zu beziehen, zu der Aussage, Österreich wurde 1945 aus einer vermeintlichen Diktatur befreit," so Cap abschließend.

 

Kopf: Aussagen von Graf inakzeptabel, aber keine "Lex Graf"
Eigener ÖVP-Vorschlag zur Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes an SPÖ übergeben
Wien (övp-pk) - Es ist inakzeptabel, was Graf in seiner Parteizeitung gegen den Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde geschrieben hat. "Sie sind der Dritte Präsident dieses Hauses und haben sich entsprechend zu verhalten", so ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf bei der Debatte zur Geschäftsordnung in Erster Lesung zum Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf. Diese Äußerungen seien nicht zu akzeptieren und entschieden zurückzuweisen. "Nehmen Sie das zurück, nehmen Sie eindeutig Stellung, entschuldigen Sie sich - das wäre höchst angebracht", so Kopf weiter. Eine freie Abwahl eines Präsidenten durch den Nationalrat lehnte Kopf trotzdem erneut ab. Er verwies auf einen von der ÖVP erstellten Antrag für ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert werden soll.

Die ÖVP sei weiterhin nicht bereit, in der Verfassung eine "Lex Graf" mit einer Abwahlmöglichkeit der Nationalratspräsidenten zu verankern. Wie auch der Verfassungsjurist Karl Korinek dazu feststellte, bestünde die Gefahr, dass Nationalratspräsidenten aus puren politischen Motiven abgewählt würden. "Wir haben in diesem Haus die gute demokratische Tradition, dass die drei stimmenstärksten Parteien nach den Nationalratswahlen auch die drei Präsidenten dieses Hauses stellen. Und diese werden nicht aus politischer Überzeugung, sondern aus Respekt vor dieser demokratiepolitischen Tradition gewählt. Die ÖVP wird daher auch weiterhin diesem Ansinnen einer freien Abwahl aus rein politischen Motiven nicht zustimmen, denn das Parlament soll und muss jederzeit funktionsfähig sein und auch in schwierigen Situationen agieren können. Da gehört die Trias der Nationalratspräsidenten geradezu zwingend dazu. Wir werden weiterhin die hohen politischen Ämter vor einer willkürlichen Mehrheitsbildung in diesem Haus schützen."

Der von ihm, Kopf, am Sonntagabend in der Fernseh-Diskussion "Im Zentrum" in der Debatte eingebrachte Vorschlag sieht vor, dass - wenn ein Nationalratspräsident die Bundesverfassung verletzt, - der Nationalrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine Anklage beim Verfassungsgerichtshof beschließen können soll. Die Entscheidung würde dann der VfGH treffen. Auch hier meine Korinek, dass dies eine "gescheite Grundidee" sei, und "diese Idee werden wir auch weiter verfolgen", so der Klubobmann.

Hier der Vorschlag der ÖVP, wie er der SPÖ übergeben wurde, im Wortlaut. Die ÖVP hofft auf eine möglichst breite Zustimmung bei der Behandlung im Ausschuss:

"Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird...

  1. In Art. 30 wird folgender Abs. 1a eingefügt: "(1a) Die Präsidenten des Nationalrates sind dem Nationalrat gemäß Art. 142 verantwortlich. Zu einem Beschluss des Nationalrates, mit dem eine Anklage gemäß Art. 142 erhoben wird, bedarf es der Anwesenheit von mehr als der Hälfte seiner Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen."
  2. In Art. 142 Abs. 2 wird am Ende von lit. i der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende lit. j angefügt: "j) gegen einen Präsidenten des Nationalrates wegen Verletzung der Bundesverfassung: durch Beschluss des Nationalrates."

Begründung:
Die Tatsache, dass die Präsidenten des Nationalrates nicht der Staatsgerichtsbarkeit des Verfassungsgerichtshofes unterliegen, ist eine Lücke, die mit dem vorliegenden Antrag geschlossen werden soll. Demnach soll der Verfassungsgerichtshof über eine mit Zweidrittelmehrheit zu beschließende Anklage des Nationalrates betreffend eine Verletzung der Bundesverfassung durch einen Präsidenten des Nationalrates entscheiden."


 

Strache: Grüne fügen Demokratie bewusst Schaden zu
FPÖ-Chef kritisiert Nazi-Methoden
Wien (fpd) - FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache bezeichnete die permanenten Versuche der Grünen, das Hohe Haus in politische Geiselhaft zu nehmen, als unerträglich. Strache warf den Grünen vor, mit Hass, Geifer und Hetztiraden gegen Andersdenkende zu agieren, während sie gleichzeitig keine Berührungsängste hätten, gemeinsam mit Leuten zu demonstrieren, die Steine auf andere werfen würden. "Das sind Nazi-Methoden, die Sie immer wieder anwenden." Den Grünen gehe es um Posten und Funktionen und würden der Demokratie dafür bewusst Schaden zufügen.

Die FPÖ habe den demokratischen Grundkonsens immer hochgehalten, erklärte Strache. Als Demokrat sei man Antifaschist. Die FPÖ lehne den Faschismus genauso ab wie jede andere totalitäre Gesinnung. "Hören Sie auf mit Ihrer undemokratischen Diffamierungs- und Manipulationsmaschinerie", richtete Strache seine Aufforderung an die Grünen.

 

 Glawischnig: Grüne gegen ÖVP-Idee für Abwahlmöglichkeit
Wenn ein Nationalratspräsident gegen Gesetze verstößt, etwa auch gegen das Verbotsgesetz, könne man ihn gerichtlich verfolgen
Wien (grüne) -
Die Grünen lehnen den ÖVP-Vorschlag zur Abwahlmöglichkeit von Nationalratspräsidenten anlässlich der Debatte um den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) ab. Die Idee, wonach der Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit eine Anklage beim Verfassungsgerichtshof beschließen können soll, wenn ein Nationalratspräsident die Bundesverfassung verletzt, "geht vollkommen am Problem vorbei", meinte die Grüne Bundessprecherin Eva Glawischnig bei einer Pressekonferenz.

Geht am Problem vorbei
Wenn ein Nationalratspräsident gegen Gesetze verstößt, etwa auch gegen das Verbotsgesetz, könne man ihn gerichtlich verfolgen, sagte Glawischnig. "Aber am Problem Graf geht der Vorschlag zu 100 Prozent vorbei." Es handle sich um einen "Ablenkungsversuch der ÖVP", die sich in der Causa nicht deklarieren wolle. Die Grünen beharren stattdessen auf ihrem Antrag im Nationalrat, wonach ein Nationalratspräsident mit einer Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten abgewählt werden kann.

Dieser Antrag wird am Dienstag in erster Lesung im Plenum diskutiert. Glawischnig erwartet sich davon, dass sich alle Parteien "klar deklarieren". Würde sich eine Mehrheit finden, könnte der Vorschlag noch vor der Sommerpause des Nationalrates beschlossen werden, erklärte die Grüne Bundessprecherin. "Es liegt bei der ÖVP, ob es dazu kommt." Auf der Plattform www.ruecktritt-martin-graf.at hätten jedenfalls schon über 32.000 Menschen Grafs Rücktritt gefordert.

Provokationen gehen weiter
Überhaupt sei die "Causa Graf" noch nicht erledigt, die "Provokationen gehen weiter", so Glawischnig. Ein ehemaliger Mitarbeiter Grafs, Sebastian P., der schon einmal in die Schlagzeilen geraten war, weil er beim rechtsradikalen deutschen Internetversandhandel "Aufruhr" Bestellungen getätigt haben soll, sei am Wochenende auf linke DemonstrantInnen losgegangen. Er habe unter anderem Eier geworfen und sei mit einem Tuch vermummt gewesen, auf dem ein Smiley mit Hitler-Scheitel zu sehen war. "Tätliche Gewalt" und "Hitler-beschönigende Scherzartikel" hätten bei einem "Angestellten der Parlamentsdirektion" nichts verloren, so Glawischnig. Sie erwarte sich Stellungnahmen der Nationalratspräsidentin wie auch ihrer Kollegen und Konsequenzen.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion

 
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