Viele kleine Schritte in der Gesundheitspolitik   

erstellt am
17. 06. 09

Nationalrat befasst sich mit Gesundheitsthemen
Wien (pk) - Vor Eingang in die Tagesordnung der heutigen Nationalratssitzung teilte Präsidentin Barbara PRAMMER das Verlangen der Grünen auf eine Kurzdebatte über klimarelevante Maßnahmen bei der Wohnbausanierung an Hand der Anfragebeantwortung 1267/AB des Wirtschaftsministers mit.

In einer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung verlangte Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) hierauf die Einberufung einer Präsidialkonferenz, nachdem bekannt geworden sei, dass ein Mitarbeiter des Dritten Nationalratspräsidenten Martin GRAF sich an der Störung einer antifaschistischen Demonstration in Wien beteiligt habe, was Graf ausdrücklich verteidigt habe. "Das Parlament spielt eine große und wichtige Rolle in der Auseinandersetzung mit nationalsozialistischer Wiederbetätigung", begründete Öllinger sein Verlangen.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) kritisierte die Wortmeldung Öllingers als "Missbrauch der Geschäftsordnung" durch die Grünen und beantragte seinerseits eine Präsidialkonferenz, "um der Präsidentin die Möglichkeit zu geben, das Mikrophon abzudrehen, wenn derartiger Missbrauch mit der Geschäftsordnung getrieben wird".

Präsidentin Barbara PRAMMER kündigte eine Behandlung des Themas in der Präsidiale an und stellte in diesem Zusammenhang auch klar, dass die Geschäftsordnung kaum Einschränkungen für das Recht auf Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung vorsehe.

Den ersten Schwerpunkt der Beratungen des Nationalrats bildeten Themen des Bereichs Gesundheit. Unter einem wurden zunächst eine Novelle zum Ärztegesetz, ein Antrag der FPÖ und ein Antrag der Grünen debattiert.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zur Ärztegesetz-Novelle an, da diese mehr Transparenz bei der Anerkennung beruflicher Qualifikationen bringe. Enttäuscht zeigte sich die Rednerin aber über die Weigerung der Koalitionsparteien, Anträgen der Opposition zuzustimmen, die dringend nötige Zusatzqualifikationen für Kinderärzte bringen sollen. Die Abgeordnete wies auf den Hürdenlauf hin, den viele Eltern bei der Suche nach Spezialisten zur Behandlung seltener oder chronischer Krankheiten ihrer Kinder auf sich nehmen müssen. Belakowitsch-Jenewein machte auf diesbezügliche Forderungen von Elternverbänden aufmerksam und appellierte insbesondere an die SPÖ, die ärztliche Versorgung von Kindern und sozial Schwachen zu verbessern.

Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) besprach die Ärztegesetz-Novelle als eine Verbesserung der Medizinerausbildung mit dem Ziel, Mängelfächer zu definieren, um Versorgungslücken besser schließen zu können. Außerdem bringe die Novelle mehr Rechtssicherheit in der Famulatur. Der Forderung der FPÖ nach zusätzlichen Ausbildungen für Kinderärzte trat die Rednerin mit dem Hinweis darauf entgegen, Kinderärzte würden bei Bedarf ohnehin richtig zuweisen. Es sei ein Widerspruch, sich auf die UN-Konvention für Kinderrechte zu berufen, und gleichzeitig für MigrantInnen und AsylantInnen eine spezielle Krankenversicherung einrichten zu wollen.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) unterstrich den Bedarf an zusätzlichen Qualifikationen für Kinderärzte und verlangte eine bestmögliche Gesundheitsversorgung der Kinder. Österreich liege in diesem Bereich weit unter dem internationalen Standard. Es fehle an speziellen Urologen, Radiologen, Orthopäden und Psychologen für Kinder. Während Feuerwehrmänner oder Lokomotivführer nach dramatischen Erlebnissen psychologisch betreut werden, müssten Kinder mit ihren Traumata oft allein fertig werden, klagte der Abgeordnete und drängte auf einen Ausbau schul- und kinderpsychologischer Betreuung, insbesondere für Kinder aus problematischen familiären Verhältnissen.

Abgeordneter Erwin RASINGER (V) bezeichnete es als positiv, wenn man durch Ausbildungsmaßnahmen die Voraussetzungen zur Behebung von Versorgungsengpässen bei medizinischen Mängelfächern schafft. Der Abgeordnete warnte aber davor, das Gesundheitssystem schlecht zu reden oder von einer Kostenexplosion zu sprechen. Die Daten über die Inanspruchnahme des Gesundheitssystems ließen viel eher von einer "Leistungsexplosion" sprechen. Österreich könne stolz auf sein Gesundheitssystem sein, in dem der Solidaritätsgedanke verwirklicht sei, indem der Gesunde für den Kranken und der Reiche für den Armen zahle. Es gelte vorzusorgen, damit jedem Kranken bestmöglich geholfen werden könne, dazu bedürfe es keiner großen Reform, wohl aber immer wieder kleiner Schritte, sagte Erwin Rasinger.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) nannte die Ärztegesetz-Novelle ein notwendiges Gesetz, das Transparenz bringe und Rechtssicherheit schaffe, drängte aber darauf, notwendige EU-Anpassungen künftig rascher vorzunehmen. Der Abgeordnete ging auf die Neuerungen zur Modernisierung der Ärzteausbildung in den Spitälern und für Lehrpraxen der Allgemeinmediziner positiv ein, sah aber weiter gehenden Reformbedarf, etwa um mehr Ausbildungszeit für Turnusärzte in den Spitälern zu gewinnen. Kritisch sah der Arzt den eklatanten Mangel an Kinder- und Jugendpsychiatern und auch Grünewald unterstrich die Notwendigkeit, Kinderärzte in einzelnen Sonderfächern zusätzlich zu qualifizieren.

Gesundheitsminister Alois STÖGER erläuterte die vielen kleinen Schritte der 12. Ärztegesetz-Novelle, von der er sich große Wirkungen für eine Versorgung der Patienten erwarte. Sie erleichtere die Anrechnung von Ausbildungszertifikaten, erhöhe die Mobilität der Ärzte, leite Maßnahmen gegen den Mangel in manchen medizinischen Fächern ein und bringe Verwaltungsvereinfachungen und Erleichterungen in der Ausbildung von Ärzten, insbesondere auch für Zahnmediziner.

Auch Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S) bezeichnete Österreich als ein führendes Land in der Gesundheitsversorgung und lobte die vorliegende Ärztegesetz-Novelle als einen weiteren richtigen Schritt zur Verbesserung des Gesundheitssystems. Die Bestimmungen zur Anerkennung medizinischer Berufsqualifikationen werden transparenter, die Ärzteausbildung verbessert und notwendige EU-Anpassungen vorgenommen, die die Rechtssicherheit erhöhten. Bedarf an zusätzlichen Qualifikationen in der Pädiatrie räumte der Redner ein, riet aber dazu, zunächst die Wirkungen der auf diesem Gebiet bereits eingeleiteten Ausbildungsmaßnahmen abzuwarten.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) attestierte der Vorlage, endlich die nötige Rechtssicherheit zu bringen, was für die angehenden Ärzte von enormer Wichtigkeit sei. Positiv vermerkte der Redner, dass die Vorlage in sehr konstruktivem und amikalem Rahmen erarbeitet worden sei. Gleichzeitig warnte der Mandatar davor, dass man in einigen Jahren mit einem Ärztemangel konfrontiert sein könnte, weshalb es rechtzeitig gegenzusteuern gelte. Außerdem drängte er auf die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen.

Abgeordnete Anna FRANZ (V) befasste sich mit einzelnen Aspekten der Vorlage und empfahl diese zur Annahme, bringe sie doch eine Vielzahl konkreter Verbesserungen und schaffe zudem mehr Rechtssicherheit.

Der Gesetzesentwurf wurde angenommen, die Berichte des Ausschusses fanden gleichfalls die Billigung des Nationalrats.


EU-Anpassungen in Gesundheitsgesetzen und bei Arzneimitteln
Abgeordneter Johann MAIER (S) erläuterte die Inhalte der gegenständlichen Novellen und verwies darauf, dass diese Materie bereits im Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen worden sei. Sodann setzte sich der Redner mit dem Themenkomplex Doping auseinander, dabei insbesondere auf die Frage eingehend, ob die Bestimmungen ausreichten, Doping-Ärzte sofort aus dem Verkehr ziehen zu können.

Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) meinte, sein Vorredner habe bereits auf den Konsens verwiesen, der in dieser Thematik herrsche. Die Novellen dienten der Umsetzung der Verordnungen der EU, sie seien daher im Sinne einer Weiterentwicklung des heimischen Gesundheitssystems zur Annahme empfohlen. Sodann ging der Redner auf Teilaspekte der Materie ein.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) bezeichnete die Vorlagen als Schritt in die richtige Richtung, auch ihre Fraktion werde ihnen daher zustimmen. Überdies setzte sich die Rednerin mit der Frage gefälschter Medikamente ebenso auseinander wie mit dem Umstand verschriebener, aber nicht eingenommener Medikamente, der gleichfalls zur Kostenexplosion beitrage, weshalb man sich auch hier etwas überlegen sollte.

Abgeordneter Kurt LIST (B) signalisierte gleichfalls Zustimmung und brachte sodann einen Entschließungsantrag betreffend Entschädigung für Opfer von Contergan ein, dabei an die Leidensgeschichte der Betroffenen dieses vermeintlichen Heilmittels erinnernd. Diesen Opfern müsse endlich geholfen werden, hielt List fest.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) ging zunächst auf den Themenkomplex Doping ein und bezeichnete dann die vorliegende Novelle als ungemein zukunftweisend, modern und damit begrüßenswert. Sie sollte daher unbedingt angenommen werden.

Abgeordneter Hermann LIPITSCH (S) trat ebenfalls für die Annahme der Vorlagen ein und brachte einen S-V-Abänderungsantrag betreffend Korrektur redaktioneller Versehen im Entwurf ein.


Der Gesetzesentwurf wurde in der Form des Abänderungsantrags einstimmig angenommen. Der B-Entschließungsantrag verfiel der Ablehnung.


Bäderhygienegesetz an EU-Normen angepasst
Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) bezeichnete die Vorlage als Umsetzung einer EU-Richtlinie, erläuterte den Inhalt des Entwurfs und trat für dessen Annahme ein, da er eine sinnvolle Verbesserung darstelle.

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) votierte gleichfalls für die Annahme der Vorlage und verwies dabei auf die Bemühungen des Landes Niederösterreich, die Badegewässerqualität weiter zu heben. Insgesamt weise Österreich auf diesem Gebiet hervorragende Werte auf, stellte die Abgeordnete fest.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) meinte, es sei notwendig, die heimischen Gewässer regelmäßig zu kontrollieren, was im Sinne der Bevölkerung sei. Dem Entwurf werde ihre Fraktion daher zustimmen.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) trat gleichfalls für die Annahme des Entwurfs ein und monierte sodann, dass es für den Beruf des Bademeisters im Interesse der Sicherheit der Badegäste entsprechende Richtlinien geben müsse, weshalb der Redner einen diesbezüglichen Entschließungsantrag einbrachte.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) bezeichnete das Gesetz als sehr gut und wissenschaftlich kompetent, weshalb auch seine Fraktion ihm die Zustimmung nicht verweigern werde.

Der Entwurf wurde einstimmig angenommen. Der Entschließungsantrag verfiel hingegen der Ablehnung.


Vereinfachung der Inspektionen im Blutsicherheitsgesetz
Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) wies darauf hin, dass das Blutsicherheitsgesetz umfassende Bestimmungen enthalte, um die Blutsicherheit für den Empfänger zu gewährleisten. Das österreichische Gesetz sei strenger als entsprechende internationale Richtlinien, bekräftigte er. Bei der vorliegenden Gesetzesnovelle geht es Kaipel zufolge aber nicht um Schutzbestimmungen, sondern um administrative Aspekte in Bezug auf Inspektionen.

Abgeordneter August WÖGINGER (V) wies darauf hin, dass mit der vorliegenden Novelle die Inspektion von Blutspendeeinrichtungen vereinfacht werde. Doppelgleisigkeiten bei der Kontrolle würden damit künftig vermieden. Österreich habe bereits vor Jahren die unbezahlte Blutspende eingeführt, um eine hohe Blutqualität sicherzustellen und dem internationalen Handel mit Blutprodukten entgegenzuwirken, skizzierte Wöginger. Lob äußerte er für die Betriebe, die mithelfen, Blutspendeaktionen zu organisieren. Österreich wird laut Wöginger jährlich mit 500.000 Blutkonserven von 300.000 Spendern versorgt.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) betonte, Einsparungen im Verwaltungsbereich seien immer zu begrüßen. Es sei ohnehin enorme Bürokratie notwendig, bis das Blut vom Spender zum Empfänger gelange. Niemand kann ihm zufolge verstehen, wenn die Checkliste für die Inspektion doppelt so lang sei wie die Blutspende-Richtlinien. Als positiv hob Vock unter anderem die Tatsache hervor, dass die Haltbarkeit von Blutkonserven auf 42 Tage gesteigert werden konnte.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zur vorliegenden Gesetzesnovelle an. Er bezweifelte allerdings, dass es bei der Inspektion tatsächlich zur angestrebten Beseitigung von Doppelgleisigkeiten kommen wird, da die AGES, wie er skizzierte, auch in Zukunft lediglich für die Kontrolle stationärer Einrichtungen zuständig sei, während mobile Blutspendeeinrichtungen weiter von den Bezirksverwaltungsbehörden inspiziert würden.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) schloss sich den Bedenken seines Vorredners an, machte aber geltend, dass immerhin ein kleiner Schritt zur Verwaltungsreform gesetzt werde. Als "schäbig" wertete es Grünewald, dass die Länder keine Mittel in den Hepatitis C-Opferfonds eingezahlt hätten, obwohl die Kontrolle für Blutspendeeinrichtungen in ihre Kompetenz gefallen sei.

Abgeordneter Hermann LIPITSCH (S) erklärte, jeder könne in die Situation kommen, Blut zu brauchen. Für ihn ist es wichtig, dass klar dokumentiert wird, was mit dem abgenommenen Blut geschieht. Es dürfe nicht mit Blut gehandelt werden, warnte er.

Die Änderung des Blutsicherheitsgesetzes wurde vom Nationalrat einstimmig beschlossen.


Einhellig für Palliativ- und Hospizversorgung
Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) führte aus, die Palliativ- und Hospizversorgung zeige, wie zersplittert die Finanzierung des Gesundheitssektors in Österreich sei. Der eine Bereich werde der Gesundheitsversorgung, der andere der Sozialversorgung und dem Pflegebereich zugeordnet, skizzierte sie. Dadurch komme es zu verschiedenen Kompetenzen und Kostentragungen. Die Regierung hat sich Oberhauser zufolge zum Ziel gesetzt, eine flächendeckende, qualitätsgesicherte und menschenwürdige Palliativ- und Hospizversorgung in Österreich zu gewährleisten. Sie äußerte die Hoffnung, dass dieses Ziel, nach mehreren Anläufen in der Vergangenheit, in den nächsten Jahren tatsächlich umgesetzt werden könne.

Abgeordneter Erwin RASINGER (V) bekräftigte, Österreich brauche eine hochqualitative Palliativ- und Hospizversorgung. Wenn Menschen am Ende ihres Lebens seien, hätten sie oft Schmerzen und seien häufig einsam, meinte er. Sei dann keine helfende Hand da, werde oft der Wunsch nach dem Tod geäußert. Für Rasinger ist das allerdings, wie er sagte, "die falsche Antwort". Wenn man den Betroffenen eine optimale Schmerztherapie gebe und ihnen die Einsamkeit nehme, sei der Sterbewunsch vorbei. Scharfe Kritik übte Rasinger in diesem Zusammenhang an anderen Staaten und bezeichnete Holland als Negativbeispiel. Dort beenden seiner Darstellung nach im Jahr 3200 todkranke Patienten ihr Leben durch fremde Hand.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) zeigte sich über die Zustimmung der Regierungsparteien zum vorliegenden Antrag erfreut. Österreich müsse es sich als eines der reichsten Länder der Welt leisten können, Menschen im Sterben nicht allein zu lassen, unterstrich sie. Angehörige seien mit der Pflege oft überlastet, konstatierte Belakowitsch-Jenewein, es brauche entsprechende Unterstützung der öffentlichen Hand. Sie hofft, dass nach der Evaluierung die Umsetzung notwendiger Maßnahmen rasch in Angriff genommen werde.

Abgeordneter Martin STRUTZ (B) signalisierte Zustimmung zur vorliegenden Entschließung, die er als notwendig und dringlich bezeichnete. Es gebe vorbildliche Einrichtungen privater Organisationen im Hospizbereich, meinte er, die öffentliche Hand sei aber verpflichtet, im Bereich der Schmerztherapie und im Palliativbereich die Versorgung zu übernehmen. Strutz sieht es als Problem, dass hier immer wieder Kompetenzen "hin und her geschoben werden". Er regte zudem eine zusätzliche Pflegestufe für Krebs- und Palliativpatienten an, um Kosten für erforderliche Spezialmedikamente und Spezialnahrung abzudecken.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) erklärte, die vorliegende Entschließung sei ein Kompromiss. Er werde diesem Kompromiss zustimmen, weil er besser sei als nichts, sagte er, zeigte gleichzeitig jedoch wenig Verständnis dafür, dass der Ist-Zustand nun neuerlich evaluiert werde. Es habe bereits 2006 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegeben, erinnerte Grünewald. Diese habe festgestellt, dass manche Bundesländer nicht einmal 20 % des Soll-Zustands erfüllten. Es dürfe, so Grünewald, nicht vom Meldezettel eines Sterbenden abhängen, ob er human sterben dürfe. Seiner Ansicht nach müssen die benötigten Mittel von 110 Mio. € aufbringbar sein.
   

Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S) räumte ein, dass der Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung nur schleppend vorangehe, machte allerdings geltend, dass es bereits entsprechende Vereinbarungen mit den Ländern zur Verbesserung der Situation gebe. Bei gutem Willen könne es gelingen, einen raschen Ausbau der Palliativversorgung in Österreich zu gewährleisten, zeigte er sich überzeugt. Spindelberger zufolge ist es wichtig, bei der Versorgung auch psychologische und seelsorgerische Aspekte nicht außer Acht zu lassen.

Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) hielt fest, eine patientenorientierte Palliativpflege erfordere hohe Fachkompetenz, auch im psychosozialen Bereich. Allen Menschen sei es ein Anliegen, würdig zu sterben, betonte er, hier sei die öffentliche Hand gefordert. Im Burgenland gibt es Klikovits zufolge eine flächendeckende Versorgung.

Abgeordneter Günter KÖßL (V) erklärte, im Mittelpunkt der Hospiz- und Palliativbetreuung müssten der Patient und dessen Angehörige stehen. Es gehe im Wesentlichen um die Verbesserung der Lebensqualität von unheilbar Kranken und von sterbenden Menschen. Die Politik sei angehalten, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Kößl erachtet etwa eine bessere Ausbildung im ärztlichen Bereich und im Pflegebereich für notwendig.

Die dem Bericht des Gesundheitsausschusses über den G-Antrag 473/A(E) angeschlossene Entschließung wurde vom Nationalrat einhellig angenommen.


Therapien für Kinder und deren Kosten
Unter einem debattierte der Nationalrat zwei F-Anträge ( 491/A[E] und 503/AE]) und einen G-Antrag ( 518/A[E]), in denen es um Therapien für Kinder und deren Kosten geht.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) sprach sich dafür aus, sämtliche Selbstbehalte für Therapien für Kinder und Jugendliche abzuschaffen. Vor allem sozial schwache Familien wüssten oft nicht, wie sie notwendige Therapien für ihre Kinder bezahlen sollten, meinte sie. Wenn Therapien aus Kostengründen nicht durchgeführt würden, entstünden aber hohe Folgekosten. Ein weiteres Anliegen ihrer Fraktion ist Belakowitsch-Jenewein zufolge ein zügiger Ausbau des nationalen Kindergesundheitsplans, wobei sie die geplante Entschließung als unzureichend wertete.

Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) erklärte, die SPÖ sei die letzte, die für Selbstbehalte bei der Gesundheitsversorgung eintrete. Deshalb werde Gesundheitsminister Stöger auch aufgefordert, bei den nächsten Verhandlungen mit den Bundesländern für einen kostenfreien Spitalsaufenthalt für Kinder und Jugendliche einzutreten. Der FPÖ warf Oberhauser vor, in ihrer Argumentation viel zu vermengen. Eine physiotherapeutische Behandlung nach einem Unfall sei für ASVG-Patienten kostenfrei, bekräftigte sie.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) hob hervor, Prävention sei ein enorm wichtiger Teil im Gesundheitsbereich. Sie erachtet es als notwendig, diese auch für Kinder und Jugendliche zu forcieren, und kündigte daher die Zustimmung zur Entschließung betreffend Umsetzung des nationalen Kindergesundheitsplans an. Haubner unterstrich aber auch die Bedeutung eines kostenlosen Zugangs von Kindern zu Therapien. Es dürfe nicht sein, dass sich manche Eltern eine notwendige Ergo- oder Psychotherapie für ihre Kinder leisten könnten, andere aber nicht, unterstrich sie. In Bezug auf die generelle Abschaffung von Krankenhausselbstbehalten für Kinder und Jugendliche brachte Haubner einen Entschließungsantrag ein.

Aus Sicht des Abgeordneten Erwin RASINGER (V) ist ein Kindergesundheitsplan wichtig, weil er, Rasinger, keine "Willkürversorgung" oder "Zufallversorgung" möchte. Nur wenn man einen Plan hat, der gemeinsam beschlossen wird, könne man ein Ziel verfolgen und dieses Ziel auch überprüfen. Er wisse, fuhr der Redner fort, dass sich viele Kinder in einer Armutsbildungsfalle befinden, aber es sei nicht notwendig, dass es in Österreich in manchen Bereichen kein Kassenangebot gebe. "Ein bissel Herz tut überall gut. Wenn man Dinge mit ein bissel Herz sieht, sieht man sie anders", meinte er abschließend.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) sprach das Buch "Weggelegt" an, in dem auf 200 Seiten beschrieben werde, wo es gröbere Defizite gebe. Dass die Pläne zur Verbesserung der Kindergesundheit nicht einfach zu verwirklichen sind, wenn die Kassen "mit dem Rücken an der Wand stehen", traut sich niemand zu sagen, so Grünewald. Deshalb sei es aus seiner Sicht wichtig, darüber zu reden, ob man bereit sei, Geld in die Krankenversorgung zu stecken. Zudem gab Grünewald zu bedenken, wenn man nicht beabsichtige, in die Rehabilitation zu investieren, dann werde es lebenslange Pflegefälle geben, die auch Geld kosten.

Bundesminister Alois STÖGER erklärte, man habe viele Maßnahmen gesetzt, die einen leichteren Zugang von Kindern zum Gesundheitssystem schaffen. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an den Mutter-Kind-Pass. Mit dem zusätzlichen Geld für die Krankenkassen werde man auch Kindern neue Leistungen anbieten können. Zurzeit werde erhoben, wo Kinderrehabilitation notwendig sei und wie diese auf die besondere Bedürfnislage von Kindern ausgerichtet werde sowie die Elternbegleitung sichergestellt werden könne. Zum Thema Contergan meinte der Ressortleiter, man habe in der Ärztezeitung ein Inserat geschalten, um feststellen zu können, wer in Österreich davon betroffen sei. Bis zum heutigen Tag haben sich 32 Personen gemeldet. Es gebe auch Gespräche mit der Pharmaindustrie, um den Betroffenen entsprechende Unterstützung angedeihen zu lassen. Wichtig sei es, ein Arzneimittelrecht zustande zu bringen, das solche Entwicklungen unterbinde.

Der Nationale Kindergesundheitsplan bildet nach Ansicht des Abgeordneten Johann HECHTL (S) eine wichtige Grundlage für den weiteren Ausbau und die Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung sowie den bestmöglichen Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung von Kindern. Im November 2004 wurden die Ergebnisse eines dafür eingesetzten Arbeitskreises präsentiert und entsprechende Empfehlungen von ExpertInnen abgegeben. Seit 2007 bestehe eine ständige Kommission für Kindermedizin. Mit dem Ausbau des Nationalen Aktionsplans werde sichergestellt, dass die medizinische Betreuung der "kleinen Patienten" auf höchstem Niveau gesichert wird.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) bedauerte das Fehlen eines Nationalen Gesundheitsplans, der zwar angedacht wird, der aber aufgrund von Strukturproblemen und des Kompetenzgerangels zwischen Land und Bund nicht zustande kommt. Hinzu komme, dass Barrieren – Selbstbehalte - aufgebaut werden, damit die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Warum sucht man nicht nach Wegen, um die Selbstbehalte abzuschaffen?, fragte er.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) verwies auf die weitgehend beitragsfreie Familienversicherung, gab aber zu, dass es in manchen Bereichen eine Kostenbeteiligung gibt, wenn eine Leistung für einen Angehörigen in Anspruch genommen wird. Auch meinte sie, es müsse eine Weiterentwicklung und Entlastungsschritte geben.

Die den Ausschussberichten beigeschlossenen Entschließungen wurden mit Mehrheit verabschiedet. Der B-Entschließungsantrag betreffend Abschaffung der Krankenhausselbstbehalte für Kinder fand nicht die nötige Mehrheit.


BZÖ- Antrag zum Thema E-Card
Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) gab bekannt, dass im Vorjahr 198.617 E-Cards verschwunden, 53.996 als gestohlen gemeldet und 158.625 als defekt aus dem Verkehr gezogen wurden. Für die nötigen Neuausstellungen waren Ausgaben von 2,1 Mio. € notwendig. Bei der Speicherung verschiedener Daten (etwa der Blutgruppe, der Arzneimittelunverträglichkeit, von Schutzimpfungen) ergeben sich Vorteile, der Nutzen der sofort verfügbaren Daten sei unumstritten, hinzu komme, dass durch die Datenspeicherung bei den Menschen das Bewusstsein geweckt werde, mit der E-Card etwas Persönliches in der Hand zu haben, mit dem man sorgsam und verantwortungsvoll umgehen müsse. Sind auf der E-Card zusätzliche Daten gespeichert, werde auch ein Missbrauch sinnlos.

Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) nahm Bezug auf die Ausführungen ihres Vorredners und meinte, es sei nicht beabsichtigt, die E-Card als Personalausweis zu nutzen. Bezüglich der Speicherung anderer Daten habe man im März im Gesundheitsausschuss einen Entschließungsantrag beschlossen, der den Minister ersucht, Maßnahmen zu treffen, um die Identitätskontrolle bei der E-Card effektiver zu gestalten und auch weiterzuentwickeln.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) erinnerte daran, dass die E-Card ein Projekt der Regierung 2000 bis 2006 sei, die E-Card wurde 2003 in Auftrag gegeben und ist ab 2005 verwendet worden. Sie hat insgesamt 102 Mio. € gekostet und wird heute von 8 Mio. ÖsterreicherInnen angewendet. Die E-Card sei der "Schlüssel zum Gesundheitssystem". Zurzeit werde die 2. Generation der E-Card angefertigt und es sei vorgesehen, dass nicht auf der E-Card, aber auf dem Server wichtige Medizindaten gespeichert werden, sodass der Anwender auch den Zugang zu diesen Daten hat. Nicht nur eine Patientenverfügung solle von der E-Card abgelesen werden könne, es würde auch Sinn machen, Schutzimpfungen und Notfalldaten festzuhalten.

Angesichts der Einführungskosten der E-Card von über 100 Mio. € sollte man sich eine weitere Nutzung der E-Card überlegen, strich F-Abgeordneter Werner NEUBAUER heraus. Die Regierung verteidige aber den konservativen Weg. Die FPÖ könne einer Erweiterung der E-Card etwas abgewinnen, aber nicht in dem vom BZÖ geforderten Ausmaß.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) meinte, man habe bereits vor Jahren gefordert, die Notfalldaten auf der E-Card zu speichern. Dieses Ansinnen sei nicht nur aus Datenschutzgründen gescheitert, sondern auch an der Tatsache, dass jeder behandelnde Mediziner im Notfall verpflichtet wäre, selbst die Prüfung zu machen. Öllinger verstand nicht, dass dieser Wunsch wieder angesprochen werde und man nicht den Mut habe zu sagen, dass das nicht umsetzbar sei. Auch wenn Einiges verbesserungswürdig sei, aber eine Art Unterschriftprobe vom Patienten zu verlangen, sei nicht durchführbar.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) betonte, die E-Card soll und werde weitere Funktionen bekommen. Schritt für Schritt und auf einer soliden Basis soll die E-Card ausgebaut werden, seit Mai gebe es die elektronische Krankmeldung, die elektronische Überweisung zu anderen Ärzten laufe im Probebetrieb und man verspreche sich viel vom elektronischen Bewilligungsservice. Also: weniger Bürokratie, mehr Service für die Patienten. Zum Foto auf der E-Card meinte die Rednerin, der Seniorenrat wünsche sich dieses Foto, um einen Seniorenausweis zu gewinnen; die sinnvollste Lösung werde nun von Fachleuten geprüft.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) erklärte, die technische Umsetzbarkeit vieler Dinge, die gefordert werden, sei derzeit nicht machbar und zu unsicher. Eine Erhebung des Gesundheitszustandes in einem gewissen Alter (etwa mit 18 Jahren) hielt der Abgeordnete für angebracht, es könnten ja den jungen Männern die Gesundheitsdaten, die im Rahmen der Stellung gemacht werden, zur Verfügung gestellt werden.

Der (negative) Bericht des Gesundheitsausschusses wurde mit Mehrheit angenommen.


BZÖ- Antrag auf Evaluierung der Leistungsinformation
Abgeordneter Johann HECHTL (S): Österreichweit werden mit der Leistungsinformation 5,7 Mio. Informationsschreiben an die Versicherten versendet. Durch den Gesetzesauftrag sei sichergestellt, dass jeder Versicherte einmal jährlich eine Leistungsinformation über seine bezogenen Leistungen von der Sozialversicherung erhält. Nunmehr können die Versicherten mittels Live-Online-Abfrage im Internet jederzeit ins Leistungsblatt Einsicht nehmen und es auch ausdrucken.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) erinnerte daran, dass die E-Card zugleich die Europäische Krankenversicherungskarte sei, mit der man in ganz Europa die Krankenversicherungsleistungen einfordern und abrechnen könne. Er wies darauf hin, dass etwa 6,5 Mio. Briefe pro Jahr versendet werden, was Kosten von 3,5 Mio. € verursache. Soll die Information vierteljährlich erfolgen, dann seien sehr hohe Kosten damit verbunden. Eine jährliche Info sei seiner Meinung nach ausreichend, zumal jeder Live-Online seine in Anspruch genommenen Leistungen abrufen könne.

Aus vielen Gesprächen mit Patienten habe er den Eindruck gewonnen, dass die Leistungsinformationsblätter meistens ungelesen in den Papierkorb geschmissen werden, zeigte Abgeordneter Bernhard VOCK (F) auf. Außerdem sehen sich ältere und kranke Menschen dadurch oft dem Vorwurf ausgesetzt, dass sie dem Staat zu viele Kosten verursachen. Und jene, die das System bewusst missbrauchen, könne man mittels der Leistungsinformation nicht von ihren Handlungen abhalten, meinte Vock, hier brauche es andere Kontrollmechanismen. Die Freiheitlichen sagen Ja zur Patienteninformation, jedoch sollte deren Zustellung den technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts entsprechen.

Abgeordneter Robert LUGAR (B) plädierte für mehr Transparenz im Gesundheitssystem, was durch den vom BZÖ eingebrachten Antrag zur Evaluierung der Kosteninformation klar zum Ausdruck komme. Zusätzlich bedürfe es neuer Ansätze im Gesundheitswesen, forderte Lugar, etwa der Ausbau der Präventionsmaßnahmen. Als Beispiel führte er die – in den meisten Fällen vermeidbare – Altersdiabetes an, an der 500.000 Österreicher leiden. Nur aufgrund dieser Krankheit fallen in Summe Behandlungskosten von über einer Milliarde Euro pro Jahr an. Wenn man noch die Folgekrankheiten dazu zählt, dann könnte man jährlich etwa 4 Mrd. € einsparen, zeigte der Redner auf.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) war der Meinung, dass die Patienteninformation nicht viel bringe, da man als Versicherter sowieso keinen Einfluss auf die Kosten habe und es auch nichts bringe, Schuldgefühle bei jenen zu erzeugen, die wirklich krank sind. Er glaube, dass man die drei Millionen Euro im Jahr, die dafür aufgewendet werden, durchaus sinnvoller verwenden könnte.

Auch Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) vertrat die Auffassung, dass die Leistungsinformationsblätter nicht nur ein schlechtes Gewissen bei den Patienten erzeugen, sondern auch die Ärzte unter einen Generalverdacht stellen. Grundsätzlich sollten die Versicherten natürlich Zugang zu allen Informationen haben, unterstrich er, aber dies sollte effizienter (z.B. mittels EDV) ermöglicht werden.

Die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung wurde einstimmig angenommen.


F- Antrag zur Angabe von SAR-Werten bei Mobiltelefonen
Abgeordnete Gabriela MOSER (G) ortete eine große Lücke im Bundesministeriengesetz, da derzeit kein Ressort für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung zuständig ist. In diesem Bereich gebe es aber dringenden Handlungsbedarf, da besonders Kinder und schwangere Frauen durch Handystrahlungen gefährdet sind, meinte Moser. Eine seriöse dänische Studie etwa habe belegt, dass bei Kindern von Müttern, die Mobiltelefone intensiv nutzten, mehr Konzentrationsprobleme und Verhaltensstörungen festgestellt wurden. Sie verstehe daher nicht, warum der Gesundheitsminister in dieser Frage nichts unternehme und das Problem in den Technologieausschuss abschieben wolle.


Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) hielt die Sorgen der Antragsteller für berechtigt. Seiner Ansicht nach sei jedoch eine Zuweisung des Antrags an den Forschungsausschuss sinnvoll, da weitere Fragen rechtlicher und technischer Natur noch zu klären sind.


Abgeordneter Norbert HOFER (F) wies darauf hin, dass 70 % der 12-Jährigen in Europa ein Handy besitzen. Er hielt es für dringend erforderlich, den SAR-Wert direkt auf der Verpackung anzubringen, da sich kaum ein Konsument die Mühe mache, sich darüber im Internet zu informieren. Der Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie stimme er mit großem Bauchweh zu, da er eigentlich dort nicht hingehöre.


Auch Abgeordneter Josef JURY (B) beklagte, dass sich in der Frage der Handystrahlungen offensichtlich niemand zuständig fühle. Es bedürfe einer umfassenden Bewusstseinsbildung vor allem unter den jungen Menschen, da sie kaum etwas über die Gefahren des Elektrosmogs wissen. Die Anbringung des SAR-Werts auf der Verpackung wäre ein erster wichtiger Schritt, erklärte Jury, weitere müssten jedoch noch folgen, z.B. Maßnahmen bezüglich des Elektrosmogs von Laptops.


Der Bericht des Gesundheitsausschusses wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen; der Entschließungsantrag wurde dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie zugewiesen.
     
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