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Regierung beschließt Unterstützung für heimische Unternehmen |
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erstellt am
16. 06. 09
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Faymann:
Für Betriebe mit Aufträgen, aber Finanzierungsproblemen 10 Mrd. Haftung vorgesehen
In der Krise muss Staat gewisse Risken übernehmen, damit Arbeitsplätze erhalten
bleiben
Wien (sk) - Im Anschluss an den Ministerrat erklärte Bundeskanzler Werner Faymann am 16.06.,
dass eine Bundeshaftung für große Unternehmen, die Aufträge in ihren Büchern haben, diese
aber nicht finanzieren können, beschlossen wurde. "Es geht darum, Arbeitsplätze zu sichern",
betonte Faymann. Die Haftung beziehe sich auf 60 bis 30 Prozent der jeweiligen Auftragssumme. Für kleine Unternehmen
gebe es ein ähnliches Modell bereits. "Mit dieser Haftung sichern wir Arbeitsplätze, das ist meine
Überzeugung!"
Faymann betonte, dass die Tatsache, dass Österreich nur etwa die Hälfte der Arbeitslosenzahlen anderer
europäischer Länder aufweise, mit einer Politik zu begründen sei, die auf zwei Beinen stehe: "Arbeitsplätze
schaffen und damit für sozialen Ausgleich sorgen." In dem Zusammenhang sei auch die Kurzarbeit zu nennen
- durch diese Maßnahme könnten ArbeitnehmerInnen bei vorübergehend schlechter wirtschaftlicher
Situation im Betrieb behalten werden. Der Bundeskanzler warnte davor, die Ziele "Sozialer Ausgleich"
und "Schaffung von Arbeitsplätzen" gegeneinander auszuspielen, etwa durch die Diskussion um die
Haftung für die Banken, denn: "Beides ist notwendig!"
Die Bundeshaftung für große Unternehmen berge zwar "ein gewisses, aber geringes Risiko". Hier
gelte: "In der Krise übernehmen wir verstärkt gewisse Risken, damit Arbeitsplätze erhalten
bleiben." |
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Pröll: "Begrüße Beschlussfassung des Unternehmensliquiditätsgesetzes"
"Liquidität heimischer Unternehmen unterstützen
heißt Wirtschaftsstandort Österreich stärken und damit Arbeitsplätze sichern!"
Wien (övp-pd) - "Mit dem Unternehmensliquiditätsgesetz geben wir gesunden heimischen
Unternehmen die nötige Stärkung, um die Krise erfolgreich zu meistern und Arbeitsplätze zu erhalten.
Diese Unterstützung ist somit auch eine weitere Maßnahme zur Konjunkturbelebung", ist Finanzminister
Josef Pröll nach der Beschlussfassung des Unternehmensliquiditäts- gesetzes im Ministerrat überzeugt.
Das beschlossene Gesetz ermöglicht heimischen mittelständischen bis großen Unternehmen im Bedarfsfall
erleichterten Zugang zu Finanzierungsmitteln, indem der Bund die Möglichkeit von Haftungsübernahmen einräumt.
Diese Liquiditätssicherung stellt entsprechende Anforderungen an Betriebe, die eine solche Haftung in Anspruch
nehmen wollen. So steht das Angebot jenen in Österreich ansässigen und operierenden Unternehmen offen,
die mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von mehr als 50 Millionen
Euro beziehungsweise eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro nachweisen können. Eine gesunde wirtschaftliche
Basis vor der Krise (also vor dem 1. Juli 2008) ist zusätzliche Voraussetzung für eine Haftungsübernahme.
Pröll: "Das Haftungsvolumen ist mit 10 Milliarden Euro angesetzt, wobei im Gegenzug eine entsprechende
Reduzierung des Haftungsrahmens nach dem Interbankmarktstärkungsgesetz vorgesehen ist. Dadurch werden auch
keine neuen Mittel zu Lasten des Budgets aufgewendet."
Die Haftungsquote kann 30% bis 70% des haftungsrelevanten Gesamtkreditbetrages ausmachen. Das Gesetz und die Ermächtigung
des Finanzministers, Haftungen in Form von Garantien für Kredite betroffener Unternehmen zu übernehmen,
ist bis Dezember 2010 befristet. Abgewickelt werden die Garantien über die österreichische Kontrollbank.
Das Unternehmensliquiditäts- stärkungsgesetz wurde auch der Europäischen Kommission zur EU-beihilfenrechtlichen
Genehmigung zur Kenntnis gebracht. "Die Übernahme von Haftungen durch den Bund für Kredite österreichischer
Unternehmen ist im Interesse der österreichischen Volkswirtschaft: die Liquidität wird gestärkt,
Beschäftigung positiv beeinflusst und der Konjunkturmotor angekurbelt. Das ist ein weiterer Schritt auf dem
Weg aus der Krise!" schloss Finanzminister Pröll. |
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Leitl begrüßt 10 Milliarden Euro Staatshaftungen für Leitbetriebe
Regierungsbeschluss erleichtert Zugang zu Liquidität -Finanzieller Blutkreislauf wird
beschleunigt
Wien (pwk) - Der Ministerrat beschloss das Unternehmensliquiditäts- stärkungsgesetz. Damit
sollen größere Leitbetriebe mit Hilfe von staatlichen Garantien einen leichteren Zugang zu Liquidität
erhalten. Für kleinere und mittlere Unternehmen gibt es ein ähnliches Instrument bei der austria wirtschaftsservice
(aws).
Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich: "Mit diesem Regierungsbeschluss wird
ein wichtiges Anliegen der Wirtschaft umgesetzt. Für größere Unternehmen mit einer gesunden wirtschaftlichen
Basis wird es mit der Bundeshaftung im Ausmaß von 30 bis 70 Prozent einfacher und günstiger, zu notwendigen
Finanzmitteln zu kommen." Für den WKÖ-Chef ist es undenkbar, dass "etwa sinnvolle und zukunftsorientierte
Investitionen daran scheitern, dass die Finanzierung entweder zu kompliziert oder zu teuer ist. Finanzminister
Pröll und Wirtschaftsminister Mitterlehner haben erkannt, dass hier gegenzusteuern ist, und sie haben entschlossen
gehandelt. Die nunmehr beschlossenen Staatshaftungen sind ein wichtiger Beitrag, um den finanziellen Blutkreislauf
in Österreichs Wirtschaft wieder zu beschleunigen."
Leitl erwartet, dass das Gesetzt nun ohne Verzögerung National- und Bundesrat passiert, damit rasch die ersten
Finanzierungshilfen realisiert werden können: "Auch hier gilt, wer rasch hilft, hilft doppelt."
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Beyrer: Richtige Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt
Entscheidender Schritt zur Überwindung krisenbedingter Liquiditätsengpässe
in Unternehmen - Anträge sollten noch im Laufe des Sommers möglich sein
Wien (pdi) - Die Industrie begrüßte das vom Ministerrat verabschiedete "Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz"
als "richtige Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt. Das Paket stellt einen entscheidenden Schritt zur Überwindung
krisenbedingter Liquiditätsengpässe in österreichischen Unternehmen dar", so der Generalsekretär
der Industriellenvereinigung (IV) Mag. Markus Beyrer. Jetzt müsse es darum gehen, nach dem Ministerratsbeschluss
den weiteren parlamentarischen Prozess so abzuwickeln, dass das Gesetz noch im Juli in Kraft trete und noch im
Sommer die ersten Anträge gestellt werden können, betonte der IV-Generalsekretär.
Seitens der Industrie sei bereits seit längerem nachdrücklich auf die Notwendigkeit der Schaffung von
staatlich garantierten Instrumenten zur Überwindung von Liquiditätsengpässen in österreichischen
Unternehmen hingewiesen worden. "Mit dem jetzt im Ministerrat beschlossenen Modell von Finanzminister Pröll
und Staatssekretär Schieder wird sichergestellt, dass nach EU-Definition betriebswirtschaftlich 'gesunde'
Unternehmen in der Krise dabei unterstützt werden, weiter an ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu arbeiten und
damit vor allem auch qualifizierte Arbeitsplätze erhalten zu können", sagte Beyrer. |
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