Ludwig: Betriebskosten-Guthaben für 164.500 GemeindemieterInnen   

erstellt am
16. 06. 09

Jahresabrechnung 2008 bringt für mehr als drei Viertel der Gemeindebau-BewohnerInnen ein positives Ergebnis.
Wien (rk) - Bis spätestens 30. Juni müssen alle MieterInnen von ihrer Hausverwaltung die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2008 erhalten. Äußerst positiv wirkt sich diese Jahresabrechnung für mehr als drei Viertel der Wiener GemeindebaumieterInnen aus. Sie bekommen auf Grund guten Wirtschaftens von der Hausverwaltung Wiener Wohnen Geld zurück. So werden rund 164.500 der GemeindemieterInnen durchschnittlich 110 Euro zurück bekommen. Nur rund 46.000 GemeindemieterInnen müssen Nachzahlungen leisten. Diese liegen bei durchschnittlich 78 Euro.

"Eine verantwortungsbewusste Hausverwaltung schafft Vorsorge für alle Eventualitäten, die bei einem Wohnhaus auftreten können. Damit soll gewährleistet werden, dass die Mieterinnen und Mieter nicht plötzlich mit drastisch erhöhten Betriebskostennachzahlungen konfrontiert werden", so Wohnbaustadtrat Vizebürgermeister Dr. Michael Ludwig. "Diese Verantwortung hat Wiener Wohnen auch im Jahr 2008 durch entsprechende Kalkulation und besonders gutes Wirtschaften im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner wahrgenommen und damit seine Aufgabe voll und ganz erfüllt."

Wiener Wohnen versucht zum einen die Betriebskosten so zu kalkulieren, dass die MieterInnen weder hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung leisten müssen, noch mit hohen monatlichen Belastungen konfrontiert sind. Parallel dazu liegt das Hauptaugenmerk auf besonders kostengünstigem Wirtschaften. So sind in der Mehrheit der Wohnhausanlagen der Gemeinde Wien die tatsächlichen Abrechnungen unter den Schätzungen und Kalkulationen gelegen. "Für rund 164.500 Gemeindemieterinnen und Gemeindemieter bedeutet das, dass sie im August durchschnittlich um 110 Euro weniger bezahlen", betont Wohnbaustadtrat Ludwig.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sind den MieterInnen mit der Betriebskostenabrechnung, welche bis 30. Juni zu legen ist, alle Ausgaben für das vergangene Jahr in aufgeschlüsselten Positionen darzustellen. Je nach Differenz zwischen den Ausgaben und den Einnahmen, die von den MieterInnen über die vorgeschriebenen monatlichen Beiträge einbezahlt wurden, sind diese als Guthaben den BewohnerInnen zurückzuerstatten oder werden - im Falle von höheren Ausgaben - von den MieterInnen in Form von Nachzahlungen eingefordert. In die Betriebskosten können von der Hausverwaltung allerdings nur ganz bestimmte, im Gesetz festgelegte Kosten - zum Beispiel für Wasserversorgung, Rauchfangkehrer, Kanalräumung, Müllabfuhr, Entrümpelungen, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung allgemeiner Teile des Hauses, Hausversicherungen, Hausbesorger und Lift - eingerechnet werden. Eine gesetzliche Bestimmung, die nicht immer eingehalten wird. Daher empfiehlt sich die Überprüfung der jährlichen Betriebskostenabrechnung.

"Leider kommt es immer wieder vor, dass Hausverwaltungen den Mieterinnen und Mietern zuviel verrechnen. Deshalb ist bei Verdacht eine Überprüfung der Betriebskostenabrechnung angebracht - gemäß dem Motto ,Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser'. Denn die Hausverwaltung hat den Mieterinnen und Mietern jedenfalls Einblick in die Rechnungen zu gewähren", erklärt Vizebürgermeister Dr. Michael Ludwig.

Betriebskostenüberprüfungen und Beeinspruchungen sind je nach Mietverhältnis und Mietgegenstand innerhalb von sechs Monaten bzw. in den meisten Fällen bis zu drei Jahre ab Legung der Betriebskostenabrechnung rückwirkend möglich.

Unterstützung und Hilfe für MieterInnen
Auskünfte und Informationen zu den Betriebskostenabrechnungen erhalten BewohnerInnen kostenlos beim Mieterhilfe-Telefon von Wohnbaustadtrat Ludwig. Das Mieterhilfe-Telefon ist die Einrichtung in Wien, bei der man rasch und kostenlos jeden Werktag von 8 bis 20 Uhr alle Fragen zum Thema Wohnen (also auch zum Thema Betriebskostenabrechnung) beantwortet bekommt. Das Mieterhilfe- Telefon ist unter der Telefonnummer 4000-8000 erreichbar. Parallel dazu geben vor allem auch Mieterschutzorganisationen kompetente Auskünfte und unterstützen bei notwendigen Beeinspruchungen.

Sollten irgendwo tatsächliche Differenzen zwischen Mietern und Hausverwaltung bzw. der Verdacht auf unzulässige Verrechnungen bestehen, so werden diese bei der Schlichtungsstelle geklärt. Die Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle bei Schwierigkeiten bzw. Rechtsstreitigkeiten zwischen MieterInnen und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung.

* MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle:
Muthgasse 62, 1190 Wien
Telefon: 4000-74510
http://www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle/index.htm

Wiener Wohnen bietet seinen MieterInnen besonderes Service
Wiener Wohnen legt selbstverständlich nicht nur allen MieterInnen die Betriebskostenabrechnungen offen, sondern bietet zudem auf Wunsch auch eine detaillierte Aufschlüsselung (inklusive Belege) auf CD-Rom an. Denn "Transparenz und Offenheit gegenüber den Mieterinnen und Mietern zeichnen eine gute Hausverwaltung aus", wie Wohnbaustadtrat Michael Ludwig betont. Die "Betriebskosten-CD" enthält alle Betriebskosten-Belege des Wohnhauses (samt zugrundeliegender Bescheide) und kann in aller Ruhe zuhause studiert werden. Sie kann ab Juli beim jeweiligen Kundendienstzentrum von Wiener Wohnen (kostenlos für alle gewählten Mieterbeiräte bzw. für alle MieterInnen gegen einen Kostenersatz von 10,90 Euro) bestellt werden. Zudem stehen die MitarbeiterInnen von Wiener Wohnen in den Kundendienstzentren und auch unter der Service-Nummer 05 75 75 75 gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Für all jene Wohnhausanlagen, wo eine Nachzahlung erforderlich ist, bietet Wiener Wohnen den BewohnerInnen bereits ab einem Betrag von mehr als 50 Euro automatisch die Form der Ratenzahlung an. Darüber hinaus sind auf Wunsch selbstverständlich auch individuelle Ratenvereinbarungen möglich.
     
zurück