Datenschutz  

erstellt am
25. 06. 09

Maier: Globale Standards notwendig
Die SPÖ setzt verstärkt auf einen ArbeitnehmerInnendatenschutz
Wien (sk) - Bei einer Pressekonferenz, die am 24.06. im Parlament stattfand, präsentierte SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier sein Arbeitspapier zur Novellierung des Datenschutzgesetzes. "Datenschutz kann nur noch international durch globale Maßnahmen geregelt werden. Eines der wichtigsten Ziele dabei ist, dass der Schutz der Privatsphäre und Standards gewährleistet sind", betonte Maier.

Der Kernpunkt der Datenschutzgesetz-Novelle ist die Regelungen zur Video-Überwachung. Demnach ist eine Überwachung im privaten Raum nur eingeschränkt möglich. Videoüberwachung am Arbeitsplatz zur MitarbeiterInnenkontrolle ist grundsätzlich verboten. Laut Maier würde dies "die Menschenwürde berühren". Maier verwies in diesem Zusammenhang auf die Skandale in Deutschland, wo MitarbeiterInnen bis in die Privatsphäre bespitzelt wurden. Derzeit dürfen nur mit Genehmigung der Datenschutzkommission Videoüberwachungen durchgeführt werden. Auch mit der Gesetzesnovelle ist eine Vorabkontrolle durch die Datenschutzkommission erforderlich. "Nach dem Entwurf wird auch die Entfernung der nicht zugelassenen Videoüberwachungsgeräte, von denen es in Österreich rund 200.000 gibt, geregelt", so Maier.

"Mit Bedauern muss ich feststellen, dass im Entwurf zur Novellierung des Datenschutzgesetzes, die Forderung der SPÖ nach einem betrieblichen Datenschutzbeauftragten nicht mehr aufscheint. Grund dafür ist, dass diese nicht im Regierungsübereinkommen enthalten ist und mit der ÖVP noch keine gemeinsame Lösung gefunden wurde", übt Maier Kritik am Wegfall des Datenschutzbeauftragten im Gesetzesentwurf. Der Vorschlag sei "offensichtlich aus rein politischen Gründen, nicht jedoch aus materiell-datenschutzrechtlichen Gründen" nicht umgesetzt worden.

Für Maier, der auch stellvertretender Vorsitzender des Datenschutzrates ist, ist ein Datenschutzbeauftragter in den Betrieben allerdings noch nicht die Lösung aller Probleme. "Denn bei den Bespitzelungsskandalen in Deutschland, etwa bei der Deutschen Bundesbahn, der Telekom und Lidl gab es überall einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten", so Maier. Darum verlangt Maier nun eigene, umfassende, gesetzliche Bestimmungen für ArbeitnehmerInnen. Die Sozialpartner sind hier aufgefordert die notwendigen Vorschläge gemeinsam zu erarbeiten. Die Datenschutz-Regelungen sollten entweder im Arbeitsverfassungsgesetz zusammengefasst oder in einem eigenen Gesetz, einem "ArbeitnehmerInnendatenschutz" geregelt werden.

Datenschutz könne aber nicht allein auf nationaler Ebene geregelt werden. Sollte der Vertrag von Lissabon, der die Erlassung von Datenschutzvorschriften in den Mitgliedsstaaten vorsieht, in Kraft treten, müsse das Datenschutzgesetz in Österreich und auf EU-Ebene die Datenschutzrichtlinie neu geregelt werden. Nach dem Lissaboner Vertrag müssen auch polizeiliche und justizielle Datenverarbeitung rechtlich im Datenschutz geregelt werden.

Positiv bewertet Maier folgende Punkte im Entwurf:

  • Die einheitliche Bundeskompetenz für alle Datenschutzangelegenheiten.
  • Die gestärkte Position der Datenschutzkommission beziehungsweise eine Stärkung der Befugnisse der DSK.
  • Eine Informationspflicht der Datenverarbeiter bei schwerwiegendem Datenmissbrauch.
  • Gerichtliche Strafanzeige § 51 DSG soll nach dem Entwurf ein Offizialdelikt werden. Derzeit ist es nur ein Privatanklagedelikt.

"Das sind zentrale Fortschritte im Sinne der Wahrung und Stärkung der BürgerInnenrechte", so Maier.

Weiters begrüßt Maier das Recht des Bundeskanzlers sich über die Gegenstände der Geschäftsführung der Datenschutzkommission zu informieren. Maier geht hier noch weiter und fordert in seinem Arbeitspapier auch einen jährlichen Bericht an das Parlament: "Bereits vor 28 Jahren gab es einen jährlichen Bericht der Datenschutzkommission."

Abschließend betonte SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Maier: "Ich war der erste, der bereits 2005 gesetzliche Regelungen zur Videoüberwachung forderte und fühle mich nun bestätigt. Der Datenschutz ist in Bewegung und wir sind gefordert, gemeinsam die richtigen Lösungen zu finden."


 

Stefan: Verhalten von Google-Konzern vernünftiger als das der Regierung
Google-Street-View bietet von selbst die Anonymisierung ihrer Bilder, während die Regierung schläft
Wien (fpd) - "Ich finde es erstaunlich, dass ein ausländischer Konzern eher auf die Wünsche österreichischer Bürger reagiert als die Regierung", zeigt sich FPÖ-Verfassungssprecher NAbg. Mag. Harald Stefan verwundert. "Da es für das neue Projekt des Google-Konzernes, Google-Street-View, zu ausgedehnten Fotoaktionen kam, bei denen ganze Ortschaften flächendeckend fotografiert wurden, um den visuellen Zugang zu diesen Orten zu ermöglichen, kam es in Österreich, auch durch die FPÖ angeregt, immer wieder zu Diskussionen um die Legalität dieser Maßnahmen im Hinblick auf den Datenschutz."

Trotz einer verwunderlichen Zustimmung der österreichischen Datenschutzkommission - in Griechenland gebe es immerhin ein Verbot - biete Google nun nach einem Protest in Deutschland an, diese Fotos im Nachhinein zu anonymisieren, und die Fahrten ihrer Fotoautos im Vorhinein bekannt zugeben, so Stefan.

"Trotz dieser Bemühungen von Google ist alleine schon durch die Zollbehörden der USA eine Verletzung des Datenschutzes, sowie der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Bürger weiterhin möglich. Google sammelt eine Masse an Daten und verschickt diese auf Festplatten, in Boxen verpackt, in die USA. Dort sollen die beeinspruchten Daten auch gelöscht werden, was aus Gründen der Datenmengen nicht anders möglich ist. Allerdings, wenn auch Google um den Datenschutz bemüht ist, darf die oberste amerikanische Zollbehörde, die Homeland Security, jederzeit ohne Angabe von Gründen, die Boxen öffnen, und die Daten einsehen und kopieren, auch jene unbescholtener Bürger", zeigt Stefan auf.

Zwar hätten die österreichischen Bürger, trotz der Untätigkeit der Regierung, nun wenigstens die Möglichkeit, Ihre Persönlichkeitsrechte einzufordern, aber trotzdem sei gerade auf Grund dieser Umstände die Gefahr der Verletzung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte nach wie vor gegeben, betont der freiheitliche Verfassungssprecher. Und dies jedenfalls so lange sich in der SPÖVP-Regierung keine Bereitschaft finde, einen wirklichen Schutz vor solchen Angriffen auf die Privatsphäre der Bürger zu schaffen.

"Es ist erfreulich, dass unsere Argumente und Proteste zumindest bei der US-Firma Google Beachtung gefunden haben. Jetzt ist auch endlich unsere Regierung aufgerufen, diesem grund- und persönlichkeitsrechtlich äußerst bedenklichen Umgang mit den Daten unbescholtener Bürger ein Ende zu setzen", schließt .
 

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