Ministerrat beschließt UVP-Novelle  

erstellt am
24. 06. 09

 Berlakovich: Verfahrensvereinfachung und Verstärkung des Klimaschutzes bei
Umweltsprecher Schultes: Kein Verständnis für Auszug der Opposition aus Umweltausschuss
Wien (bmlfuw) - Am 23.06. wurde im Ministerrat die Gesetzesnovelle zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-G 2000) beschlossen. Kernpunkte sind die Herstellung der EU-Konformität im Hinblick auf laufende Beschwerdeverfahren der Europäischen Kommission, die Verstärkung des Klimaschutzes bei der UVP durch Vorlage eines Energiekonzeptes, eine raschere und effizientere Durchführung der Verfahren und mehr Rechtssicherheit für ProjektwerberInnen und Beteiligte. „Mit der UVP-G-Novelle ist die Balance zwischen Umweltschutz und Wirtschaftsentwicklung geschafft.

ProjektwerberInnen und PlanerInnen haben damit Orientierungshilfe und mehr Rechtssicherheit und gleichzeitig wird einer nachhaltigen Energieversorgung und dem Umweltschutz Rechnung getragen“, betonte Umweltminister Niki Berlakovich anlässlich des Ministerratsbeschlusses zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz.

Ein wesentlicher neuer Vorteil der UVP-Gesetzesnovelle ist die Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung. Zuständigkeiten und Aufgaben der UVP-Behörde werden klarer geregelt (z. B. die Initiative zur Nachkontrolle). Damit eine rasche Abklärung der UVP-Pflicht erfolgen kann, müssen die ProjektwerberInnen im Feststellungsverfahren die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Sie sind elektronisch einzubringen, das erleichtert der UVP-Behörde die Beteiligung von mitwirkenden Behörden, die Verteilung von Unterlagen an die Sachverständigen sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Prüftiefe der Umweltverträglichkeitserklärung und damit des Umweltverträglichkeitsgutachtens werden auf die voraussichtlich vom Vorhaben erheblich beeinträchtigte Umwelt und Umweltauswirkungen beschränkt.

Neue Beschleunigungsmechanismen beim UVP-Verfahren
Zur Beschleunigung des UVP-Verfahrens können dabei auch Unterlagen einer bereits erfolgten Strategischen Umweltprüfung (SUP) von relevanten Plänen und Programmen verwendet werden, um Doppelprüfungen zu verhindern. Darüber hinaus kann der Behördenleiter bei Entscheidungsreife einen Schluss des Ermittlungsverfahrens erklären. Dadurch können nach einer bestimmten Frist keine neuen Tatsachen mehr vorgebracht werden, die die Entscheidung verzögern. Die mündliche Verhandlung kann weg fallen, wenn in den Stellungnahmen keine begründeten Bedenken vorgebracht werden oder in Großverfahren keine Einwendungen während der Auflagefrist erfolgen. Kundmachungen können – außer in Großverfahren nach AVG – auch in regionalen periodischen Medien erfolgen. Das bedeutet weniger Kosten und eine verbesserte regionale Information.

Verstärkung des Klimaschutzes
Zur Verstärkung des Klimaschutzes muss der/die ProjektwerberIn künftig mit der Umweltverträglichkeitserklärung auch ein Energiekonzept vorlegen, das Angaben zum Energiebedarf, zu vorgesehenen Energieträgern, verfügbare energetische Kennzahlen sowie eine Darstellung der Energieflüsse und der Maßnahmen zur Energieeffizienz enthält. Um die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern, sind technische Maßnahmen zur Erhöhung der Engpassleistung oder zur Effizienzsteigerung von bestehenden Wasserkraftanlagen nicht mehr UVP-pflichtig, wenn sie keine ökologisch nachteiligen Auswirkungen haben.

Sicherung der EU-Konformität
Aufgrund eines laufenden Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission muss bei Abfallbehandlungsanlagen, wasserwirtschaftlichen Projekten und Industrievorhaben in schutzwürdigen Gebieten (Naturschutzgebiete, Gebiete mit hoher Luftschadstoffbelastung) bereits bei einem niedrigeren Schwellenwert eine Einzelfallprüfung zu voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen erfolgen. Zu den bisherigen schutzwürdigen Gebieten müssen im Gesetz die UNESCO-Welterbestätten aufgenommen werden.

Die UVP-Novelle legt auch Verbesserungen beim Rechtsschutz für die BürgerInnen fest. Umweltorganisationen können nun auch im vereinfachten Verfahren wieder beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einreichen. Darüber hinaus erhalten ProjektwerberInnen ein Fortbetriebsrecht bis zu einem Jahr, wenn der Genehmigungsbescheid vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben wird.

Zusätzlich enthält die Gesetzesnovelle zur Umweltverträglichkeitsprüfung eine Erleichterung der Flughafen-Bestimmungen durch den Fokus auf konkreten Baumaßnahmen wie den Pistenbau oder die Errichtung von Flugsteigen und Abstellflächen. Weiters betreffen Verbesserungen auch Schutz- und Regulierungsbauten sowie Schigebiete. Dies teilt das Lebensministerium abschließend mit.

Umweltsprecher Schultes: Kein Verständnis für Auszug der Opposition aus Umweltausschuss
Wien (övp-pk) - Keinerlei Verständnis zeigte ÖVP-Umweltsprecher Abg. Ing. Hermann Schultes für den Auszug der Opposition aus dem Umweltausschuss. Es sei schade, dass die Opposition so wenig Interesse an den heute diskutierten wichtigen Themen wie Klimawandel, Treibhausgase und Chemikaliengesetz zeige.

So sehe die Novelle auch Vereinfachungen beim Hochwasserschutz vor - "gerade in der aktuellen Situation ein wichtiges Thema", so der ÖVP-Umweltsprecher. Wesentlich sei zudem, dass technische Maßnahmen bei Wasserkraftanlagen, die keine ökologisch nachteiligen Auswirkungen haben - wie zum Beispiel ein Turbinenaustausch -, von der UVP ausgenommen werden.

 

Bayr bedauert Auszug der Opposition aus dem Umweltausschuss
Parlamentarische Behandlung des UVP-Gesetzes muss weitergehen
Wien (sk) - SPÖ-Umweltsprecherin Petra Bayr bedauert den Auszug der Oppositionsparteien aus dem Umweltausschuss heute im Parlament. "Die parlamentarische Behandlung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes wäre natürlich im Umweltausschuss besser aufgehoben", so Bayr am 23.06. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Bayr lädt die Oppositionsparteien ein, sich der notwendigen Diskussion über das UVP-Gesetz nicht zu verschließen und an dem parlamentarischen Procedere teilzunehmen. "Ich appelliere an die Opposition an der Diskussion über das UVP-Gesetz teilzunehmen", so Bayr.

Die Neuregelungen im UVP-G (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) schaffen zum einen Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land und zum anderen eine rasche und effiziente Verfahrensdauer, die die notwendigen Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft sichert. "Ich lade die Opposition ein, die Möglichkeit der parlamentarischen Behandlung weiterhin zu nützen und sich einer regen Diskussion im Wirtschaftsausschuss anzuschließen. Ich werde diese Möglichkeit zur Weiterentwicklung des UVP nutzen", erklärte Bayr abschließend.

 

Hofer: Eklat im Umweltausschuss
SPÖ und ÖVP entziehen Umweltausschuss Kernthema
Wien (fpd) - Die freiheitliche Fraktion verließ aus Protest die Sitzung des parlamentarischen Umweltausschusses am 23.06. Grüne und BZÖ schlossen sich dem freiheitlichen Protest an. "Entgegen aller sachlichen Notwendigkeiten", berichtet FPÖ-Umweltsprecher NAbg Norbert Hofer, "haben SPÖ und ÖVP beschlossen, die Novelle des UVP (Umweltverträglichkeits- prüfung)-Gesetzes nicht im Umwelt-, sondern im Wirtschaftsausschuss zu beraten."

Umweltminister Berlakovich habe alle Schuld von sich gewiesen und sich auf den Verantwortungsbereich des Parlaments berufen, so Hofer, der schließt: "Die Kompetenzen des Umweltausschusses werden mit Füssen getreten. Die FPÖ wird das nicht hinnehmen."

 

  Brunner: Berlakovich lässt sich Herzstück der Umweltpolitik nehmen
Auszug der Grünen aus Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
Wien (grüne) - "Unglaubliches hat sich heute kurz vor und während der Sitzung des Umweltausschusses abgespielt. Kurz vor Beginn des Ausschusses haben die Oppositionsparteien erfahen, dass die Regierungsparteien planen die Novelle zum UVP-Gesetz nicht im Umwelt-, sondern im Wirtschaftsausschuss zu behandeln", so die Umweltsprecherin der Grünen, Christiane Brunner. "Minister Berlakovich lässt sich damit die Umweltkompetenz nehmen und überlässt die UVP dem Wirtschaftsminister. Wo, wenn nicht im Umweltausschuss soll dieses Gesetz diskutiert werden und was soll im Umweltausschuss überhaupt diskutiert werden, wenn nicht das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz?", so Brunner.
"Die Grünen haben gleich zu Beginn des Ausschusses unseren massiven Protest gegen diese ungeheuerliche Vorgangsweise Vorgangsweise und Beschneidung des Umweltausschusses zur Sprache gebracht", sagte Brunner. "Minister Berlakovich sah kein Problem und auch die VertreterInnen der Regierungsparteien nicht. Daher sind wir - gemeinsam mit den anderen Oppositionsparteien - unter Protest aus dem Umweltausschuss ausgezogen. Ich bin im Umweltausschuss, um dort Umweltthemen zur diskutieren. Wenn wir mit dem für Umweltbelange zuständigen Minister nicht über die UVP-G-Novelle sprechen können, wird dieser Ausschuss zu Farce", so Brunner.
Für Wirtschaftssprecherin Ruperta Lichtenecker stellt dies "einen Sündenfall in der österreichischen Umweltpolitik dar. In einer Nacht- und Nebelaktion die UVP-Gesetzesnovelle beim Dampfkesselbetriebsgesetz 90 Minuten vor Beginn des Wirtschaftsausschusses seitens der Regierung einzubringen, ist ungeheuerlich", kritisierte Lichtenecker Wirtschaftssprecherin der Kernstücke der österreichischen Umweltpolitik wie die UVP-G-Novelle müssten im Umweltausschuss abgehandelt werden, so Lichtenecker, ansonsten verkommt der Umweltausschuss zum "Wurmfortsatz des Wirtschaftsausschusses".
 

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