Der Ministerrat hat heute eine Novelle des Kunstrückgabegesetzes bschlossen. Dadurch werden
die Restitutionsaktivitäten des Bundes weiter verbessert.
Wien (bmukk) - "Restitution ist eine historische Pflicht, der die Republik Österreich bestmöglich
nachkommen muss. Die Novelle des Kunstrückgabegesetzes ist ein weiterer wichtiger Schritt der Entschädigung.
Ich bedanke mich bei Clemens Jabloner, dem Vorsitzenden des Restitutionsbeirates, für seinen wichtigen Beitrag
zur Entwicklung dieser Novelle", so Kulturministerin Claudia Schmied am 23.06.
Das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den österreichischen Bundesmuseen
und Sammlungen wurde 1998 beschlossen. Die nun zehnjährige Praxis zeigt, dass dieses in einzelnen Bestimmungen
zu eng gefasst wurde, um einer vollständigen, auf sicheren Rechtsgrundlagen stehenden Rückgabe entzogener
Sammlungsgegenstände des Bundes entsprechen zu können.
Deshalb werden im Rahmen der Novelle der Ausdruck "Kunstgegenstände" um den Begriff des "sonstigen
beweglichen Kulturgutes" erweitert, der Anwendungsbereich zeitlich und örtlich auf sämtliche Entziehungen
im NS-Herrschaftsgebiet erstreckt und die Rückgabe ehemals entzogener Gegenstände, die vom Bund unter
dem Druck des Ausfuhrverbotsgesetzes entgeltlich erworben wurden, ermöglicht.
Die Beschränkung auf Gegenstände, die bei den Bundesmuseen und Sammlungen inventarisiert sind, entfällt.
Weiters werden Unsicherheiten in der Beurteilung eines Verzichts auf Rückstellungen im Zusammenhang mit der
Handhabung des Ausfuhrverbotsgesetzes in der Nachkriegszeit zu Gunsten einer Rückgabe bereinigt.
Ein weiteres Anliegen ist die Sicherung der Unabhängigkeit der Mitglieder des Kunstrückgabe-Beirates.
Ihre Funktionsperiode soll daher von einem Jahr auf drei Jahre verlängert werden. Die Gründe für
die Abberufung eines Mitglieds sollen im Gesetz ausdrücklich festgelegt werden.
Auf Grund der Erweiterung des Anwendungsbereichs des Kunstrückgabegesetzes wird in Zukunft auch das Bundesministerium
für Finanzen mit Sitz und Stimme im Beirat vertreten sein. Darüber hinaus wird dem Beirat auch in Zukunft
die Expertise der Finanzporokuratur zur Verfügung stehen: Die Finanzprokuratur wird künftig mit beratender
Stimme im Beirat vertreten sein.
Da der Kommission für Provenienzforschung bei der Feststellung der relevanten Sachverhalte wesentliche Bedeutung
zukommt, werden ihre Aufgaben im Gesetz ausdrücklich angeführt.
Die für zurückgegebene Gegenstände bestehenden Ausnahmen von den Beschränkungen des Denkmalschutzgesetzes
werden auf die zwischenzeitig beschlossenen Rückgabemaßnahmen der Länder und Gemeinden ausgeweitet.
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