Korruption  

erstellt am
06. 07. 09

Bandion-Ortner: Parteispenden transparenter machen
Im Interview mit der Tiroler Tageszeitung (TT, 4.7.09) verteidigt die Justizministerin die Änderungen im Anti-Korruptionsgesetz und präzisiert die Bestimmungen bezüglich „Anfütterung“.
Wien (bmj) - „Seit ich im Amt bin, bin ich fast täglich auf das Antikorruptionsgesetz angesprochen worden“, so Bandion-Ortner: „Da herrschte viel zu viel Verunsicherung und Unsicherheit. Da war also ein Präzisionsbedarf gegeben.“

Das Gesetz komme auch keiner Entschärfung gleich, denn unter anderem würden die Strafrahmen hinaufgeschraubt.

Bezüglich der Anfütterungsbestimmung hielt Bandion-Ortner fest, dass dieser Bereich tatsächlich zu großer Verunsicherung geführt habe: „Aber es kann doch nicht so sein, dass Bürgermeister sich nicht trauen, Beamte auf ein Paar Frankfurter einzuladen. Ich glaube, es ist uns jetzt mit dem letzten Entwurf gelungen, die Graubereiche zu beseitigen. Es gab während der Begutachtung 54 Stellungnahmen, die wir uns alle genau angeschaut haben. Wir haben die sachliche Kritik auch eingearbeitet. Man muss jetzt unterscheiden, ob man sich im Bereich eines Amtsgeschäfts (Leistung/Gegenleistung) oder im Bereich der ‚Anfütterung’ befindet. Im Amtsgeschäftsbereich muss man wiederum unterscheiden zwischen pflichtwidrigem oder pflichtgemäßem Verhalten. Im Zusammenhang mit einem pflichtwidrigen Verhalten darf man nicht einmal eine Kleinigkeit annehmen. Beim pflichtgemäßen Verhalten orientieren wir uns am Dienstrecht.“

TT: „Machen wir es an einem Beispiel konkret: Ein Bauwerber lädt den zuständigen Beamten zum Abendessen ein und bittet ihn dabei um ein rasches Verfahren.“

Bandion-Ortner: „Das ist ein pflichtwidriges Verhalten. Pflichtgemäß ist es, alle Verfahren der Reihe nach zu behandeln. Ein anderes Beispiel. Sie verlieren Ihren Reisepass, gehen zur Behörde, um sich einen neuen Reisepass ausstellen zu lassen. Sie geben dem Beamten eine Bonbonniere. Dieser behandelt aber ihren Antrag ganz normal. Dann handelt es sich um ein pflichtgemäßes Verhalten. Der Beamte kann also das kleine Präsent durchaus annehmen. Außer es spricht das Dienstrecht dagegen. Das heißt zusammengefasst: Bei pflichtwidrigem Verhalten ist das ‚Anfüttern’ verboten, bei pflichtgemäßem Verhalten kommt das Dienstrecht zum Tragen.“

Seitens der TT wurde auch das Ausklammern der Parlamentarier angesprochen, was Bandion-Ortner mit dem Hinweis bedachte, dass nicht sie dies veranlasst habe: „Ich kann bei einem Initiativantrag nicht verlangen, dass sich die Abgeordneten selbst hineinschreiben.“ Es gäbe allerdings noch Gespräche mit den Abgeordneten und sie hoffe auf einen Kompromiss: „Dieser könnte darin bestehen, dass man die Dienstpflichten des Abgeordneten klarer definiert und in das Gesetz aufnimmt.“

Zum Parteifinanzierungsgesetz und der Forderung nach einer transparenten Offenlegung der Großspender hielt Bandion-Ortner fest, dass dies sicher eine diskussionswürdige Frage sei: „Auch wenn dies nicht unmittelbar in meinen Zuständigkeitsbereich fällt, will ich mich auch hier um Transparenz bemühen.“

 

Jarolim: Abgeordneten drohen bei Bestechung bis zu drei Jahre Haft
EU-Abgeordnete sollten gleichen Strafbestimmungen wie österreichischen Abgeordneten unterliegen
Wien (sk) - "Abgeordnete unterliegen hinsichtlich Korruption und Bestechung sehr wohl eigenen Strafbestimmungen. Im § 304a StGB wird die Abgeordnetenbestechung geregelt und mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet, stellte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am 06.07. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst klar. Konkret heißt es im Gesetz: "Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Nationalrat, Bundesrat, in der Bundesversammlung, in einem Landtag oder Gemeinderat eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft." Von Straffreiheit für Abgeordnete könne keine Rede sein.

Dass man für Amtsträger oder Regierungsmitglieder andere Bestimmungen gewählt habe, sei gründlich überlegt, da sich die berufliche Situation von Abgeordneten grundlegend anders darstelle als etwa die von Regierungsmitgliedern, die einem Berufsverbot unterliegen. "Wenn Abgeordneten permanent ein Spannungsverhältnis mit ihrem ausgeübten Beruf unterstellt werden könnte, würde dies zu einer weiteren Beeinträchtigung der politischen Kultur führen. Das ist nicht unser Ziel. Wir wollen, dass eine wirksame und gezieltere Verfolgung und Sanktionierung wirtschaftlicher, behördlicher oder politischer Korruption sichergestellt wird", so Jarolim.

Weiters hat der SPÖ-Justizsprecher im heutigen Ö1-Morgenjournal zur Diskussion gestellt, EU-Abgeordnete hier gleich wie inländische Abgeordnete zu behandeln und unter die gleichen Strafbestimmungen zu stellen. Dazu werden auch noch weitere Gespräche mit allen Parteien stattfinden, um zu einem bestmöglichen Ergebnis zu kommen.

 

Strutz: Keine "Extrawurst" für Politiker - egal ob für EU-Abgeordnete oder Nationalräte
SPÖ und ÖVP blamieren mit "Schandgesetz" Österreich europaweit
Wien (bzö) - "Es darf bei der Bekämpfung von Korruption keine Extrawurst für Politiker geben, egal ob für EU-Abgeordnete oder für Nationalräte. Anstatt die Korruptionsbestimmungen zu verschärfen und Politiker gleich wie alle anderen Bürger zu behandeln, lockern SPÖ und ÖVP die Gesetze und schaffen unzählige Ausnahmen. Jetzt auch die EU-Abgeordneten, die in Brüssel, dem Mekka des Lobbyismus, leben, ausnehmen zu wollen, ist eine Verhöhnung der Bürger. Mit diesem Schandgesetz blamieren SPÖ und ÖVP Österreich europaweit", so BZÖ-Generalsekretär Dr. Martin Strutz. Das BZÖ lehnt die Lockerung der Bestimmungen und die Ausnahmeregelungen für politische Mandatare entschieden ab und fordert strengere strafrechtliche Bestimmungen für Korruption und das so genannte Anfüttern von Amtsträgern.

Strutz kritisiert massiv, dass SPÖ und ÖVP über die massiven Bedenken von Staatsanwälten, Rechnungshof und den Oppositionsparteien drüber fahren. "In einer nie da gewesenen Eile und ohne tatsächliche Argumente dafür zu haben, wurde dieses Gesetz im Justizausschuss mit SPÖ und ÖVP-Mehrheit durchgepeitscht. Es gibt überhaupt keinen Grund, warum dieses Schandgesetz jetzt durchgepeitscht werden muss. Es wäre klüger, im Herbst ein echtes Anti-Korruptionsgesetz umzusetzen", so Strutz.

Strutz: "Es ist völlig inakzeptabel, dass es entgegen den internationalen Standards weiterhin Ausnahmeregelungen für politische Mandatare gibt, staatsnahe Unternehmen, wie ÖBB, ORF, ASFINAG etc., ausgenommen werden und Österreich bei der Korruptionsbekämpfung mit dieser Vorgangsweise einen Rückschritt vollzieht und sich international lächerlich macht. Hier wird eine Extrawurst für politische Mandatare gebraten, die dem Ansehen der Politik schadet und dem Hohen Haus auf den Kopf fällt", so Strutz

 

 Steinhauser: Privilegierung der Abgeordneten muss fallen
Bestimmung über Stimmenkauf ist zu wenig
Wien (grüne) - "Die Privilegien für inländische Abgeordnete beim Antikorruptionsgesetz müssen fallen. Eine Gleichstellung mit den EU-Abgeordneten ist unabdinglich. Die Strafbestimmung gegen Stimmenkauf ist zu wenig. Denn der Stimmenkauf ist ein völlig unrealistischer Fall. So plump geht niemand vor", entgegnet Albert Steinhauser, SPÖ-Justizsprecher Jarolim. Eine Ausdehnung der Privilegien auch noch auf EU-Abgeordnete wäre daher der vollkommen verkehrte Weg.

Erst mit der Beseitigung der Privilegien für inländische Abgeordnete würde Österreich die UN-Konvention umsetzen und auf die Kritik des GRECO-Bericht (Bericht der Staatengruppe gegen Korruption im Europarat) eingehen. "Die Abgeordneten müssen als Vorbild agieren", so Steinhauser.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion

 
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