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Korruption |
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erstellt am
06. 07. 09
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Bandion-Ortner:
Parteispenden transparenter machen
Im Interview mit der Tiroler Tageszeitung (TT, 4.7.09) verteidigt die Justizministerin
die Änderungen im Anti-Korruptionsgesetz und präzisiert die Bestimmungen bezüglich „Anfütterung“.
Wien (bmj) - „Seit ich im Amt bin, bin ich fast täglich auf das Antikorruptionsgesetz angesprochen
worden“, so Bandion-Ortner: „Da herrschte viel zu viel Verunsicherung und Unsicherheit. Da war also ein Präzisionsbedarf
gegeben.“
Das Gesetz komme auch keiner Entschärfung gleich, denn unter anderem würden die Strafrahmen hinaufgeschraubt.
Bezüglich der Anfütterungsbestimmung hielt Bandion-Ortner fest, dass dieser Bereich tatsächlich
zu großer Verunsicherung geführt habe: „Aber es kann doch nicht so sein, dass Bürgermeister sich
nicht trauen, Beamte auf ein Paar Frankfurter einzuladen. Ich glaube, es ist uns jetzt mit dem letzten Entwurf
gelungen, die Graubereiche zu beseitigen. Es gab während der Begutachtung 54 Stellungnahmen, die wir uns alle
genau angeschaut haben. Wir haben die sachliche Kritik auch eingearbeitet. Man muss jetzt unterscheiden, ob man
sich im Bereich eines Amtsgeschäfts (Leistung/Gegenleistung) oder im Bereich der ‚Anfütterung’ befindet.
Im Amtsgeschäftsbereich muss man wiederum unterscheiden zwischen pflichtwidrigem oder pflichtgemäßem
Verhalten. Im Zusammenhang mit einem pflichtwidrigen Verhalten darf man nicht einmal eine Kleinigkeit annehmen.
Beim pflichtgemäßen Verhalten orientieren wir uns am Dienstrecht.“
TT: „Machen wir es an einem Beispiel konkret: Ein Bauwerber lädt den zuständigen Beamten zum Abendessen
ein und bittet ihn dabei um ein rasches Verfahren.“
Bandion-Ortner: „Das ist ein pflichtwidriges Verhalten. Pflichtgemäß ist es, alle Verfahren der Reihe
nach zu behandeln. Ein anderes Beispiel. Sie verlieren Ihren Reisepass, gehen zur Behörde, um sich einen neuen
Reisepass ausstellen zu lassen. Sie geben dem Beamten eine Bonbonniere. Dieser behandelt aber ihren Antrag ganz
normal. Dann handelt es sich um ein pflichtgemäßes Verhalten. Der Beamte kann also das kleine Präsent
durchaus annehmen. Außer es spricht das Dienstrecht dagegen. Das heißt zusammengefasst: Bei pflichtwidrigem
Verhalten ist das ‚Anfüttern’ verboten, bei pflichtgemäßem Verhalten kommt das Dienstrecht zum
Tragen.“
Seitens der TT wurde auch das Ausklammern der Parlamentarier angesprochen, was Bandion-Ortner mit dem Hinweis bedachte,
dass nicht sie dies veranlasst habe: „Ich kann bei einem Initiativantrag nicht verlangen, dass sich die Abgeordneten
selbst hineinschreiben.“ Es gäbe allerdings noch Gespräche mit den Abgeordneten und sie hoffe auf einen
Kompromiss: „Dieser könnte darin bestehen, dass man die Dienstpflichten des Abgeordneten klarer definiert
und in das Gesetz aufnimmt.“
Zum Parteifinanzierungsgesetz und der Forderung nach einer transparenten Offenlegung der Großspender hielt
Bandion-Ortner fest, dass dies sicher eine diskussionswürdige Frage sei: „Auch wenn dies nicht unmittelbar
in meinen Zuständigkeitsbereich fällt, will ich mich auch hier um Transparenz bemühen.“ |
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Jarolim: Abgeordneten drohen bei Bestechung bis zu drei Jahre Haft
EU-Abgeordnete sollten gleichen Strafbestimmungen wie österreichischen Abgeordneten
unterliegen
Wien (sk) - "Abgeordnete unterliegen hinsichtlich Korruption und Bestechung sehr wohl eigenen
Strafbestimmungen. Im § 304a StGB wird die Abgeordnetenbestechung geregelt und mit einer Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren geahndet, stellte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am 06.07. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst
klar. Konkret heißt es im Gesetz: "Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Nationalrat,
Bundesrat, in der Bundesversammlung, in einem Landtag oder Gemeinderat eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft." Von Straffreiheit für Abgeordnete könne keine
Rede sein.
Dass man für Amtsträger oder Regierungsmitglieder andere Bestimmungen gewählt habe, sei gründlich
überlegt, da sich die berufliche Situation von Abgeordneten grundlegend anders darstelle als etwa die von
Regierungsmitgliedern, die einem Berufsverbot unterliegen. "Wenn Abgeordneten permanent ein Spannungsverhältnis
mit ihrem ausgeübten Beruf unterstellt werden könnte, würde dies zu einer weiteren Beeinträchtigung
der politischen Kultur führen. Das ist nicht unser Ziel. Wir wollen, dass eine wirksame und gezieltere Verfolgung
und Sanktionierung wirtschaftlicher, behördlicher oder politischer Korruption sichergestellt wird", so
Jarolim.
Weiters hat der SPÖ-Justizsprecher im heutigen Ö1-Morgenjournal zur Diskussion gestellt, EU-Abgeordnete
hier gleich wie inländische Abgeordnete zu behandeln und unter die gleichen Strafbestimmungen zu stellen.
Dazu werden auch noch weitere Gespräche mit allen Parteien stattfinden, um zu einem bestmöglichen Ergebnis
zu kommen. |
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Strutz: Keine "Extrawurst" für Politiker - egal ob für EU-Abgeordnete
oder Nationalräte
SPÖ und ÖVP blamieren mit "Schandgesetz" Österreich europaweit
Wien (bzö) - "Es darf bei der Bekämpfung von Korruption keine Extrawurst für
Politiker geben, egal ob für EU-Abgeordnete oder für Nationalräte. Anstatt die Korruptionsbestimmungen
zu verschärfen und Politiker gleich wie alle anderen Bürger zu behandeln, lockern SPÖ und ÖVP
die Gesetze und schaffen unzählige Ausnahmen. Jetzt auch die EU-Abgeordneten, die in Brüssel, dem Mekka
des Lobbyismus, leben, ausnehmen zu wollen, ist eine Verhöhnung der Bürger. Mit diesem Schandgesetz blamieren
SPÖ und ÖVP Österreich europaweit", so BZÖ-Generalsekretär Dr. Martin Strutz. Das
BZÖ lehnt die Lockerung der Bestimmungen und die Ausnahmeregelungen für politische Mandatare entschieden
ab und fordert strengere strafrechtliche Bestimmungen für Korruption und das so genannte Anfüttern von
Amtsträgern.
Strutz kritisiert massiv, dass SPÖ und ÖVP über die massiven Bedenken von Staatsanwälten, Rechnungshof
und den Oppositionsparteien drüber fahren. "In einer nie da gewesenen Eile und ohne tatsächliche
Argumente dafür zu haben, wurde dieses Gesetz im Justizausschuss mit SPÖ und ÖVP-Mehrheit durchgepeitscht.
Es gibt überhaupt keinen Grund, warum dieses Schandgesetz jetzt durchgepeitscht werden muss. Es wäre
klüger, im Herbst ein echtes Anti-Korruptionsgesetz umzusetzen", so Strutz.
Strutz: "Es ist völlig inakzeptabel, dass es entgegen den internationalen Standards weiterhin Ausnahmeregelungen
für politische Mandatare gibt, staatsnahe Unternehmen, wie ÖBB, ORF, ASFINAG etc., ausgenommen werden
und Österreich bei der Korruptionsbekämpfung mit dieser Vorgangsweise einen Rückschritt vollzieht
und sich international lächerlich macht. Hier wird eine Extrawurst für politische Mandatare gebraten,
die dem Ansehen der Politik schadet und dem Hohen Haus auf den Kopf fällt", so Strutz |
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Steinhauser: Privilegierung der Abgeordneten muss fallen
Bestimmung über Stimmenkauf ist zu wenig
Wien (grüne) - "Die Privilegien für inländische Abgeordnete beim Antikorruptionsgesetz
müssen fallen. Eine Gleichstellung mit den EU-Abgeordneten ist unabdinglich. Die Strafbestimmung gegen Stimmenkauf
ist zu wenig. Denn der Stimmenkauf ist ein völlig unrealistischer Fall. So plump geht niemand vor", entgegnet
Albert Steinhauser, SPÖ-Justizsprecher Jarolim. Eine Ausdehnung der Privilegien auch noch auf EU-Abgeordnete
wäre daher der vollkommen verkehrte Weg.
Erst mit der Beseitigung der Privilegien für inländische Abgeordnete würde Österreich die UN-Konvention
umsetzen und auf die Kritik des GRECO-Bericht (Bericht der Staatengruppe gegen Korruption im Europarat) eingehen.
"Die Abgeordneten müssen als Vorbild agieren", so Steinhauser. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen
Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion
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