Biopatente: Bislang keine negativen Auswirkungen auf Österreich    

erstellt am
06. 07. 09

Wien (patentamt) - Das unabhängige Komitee zur Beobachtung und Bewertung eines der sensibelsten Bereiche des Patentwesens – der Biopatente – wurde in Österreich 2005 im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie geschaffen. Hauptaufgabe ist die Überprüfung der Auswirkungen der Richtlinie auf Menschenrechte, Tiere, Pflanzen und ökologische Systeme sowie Folgen für die Landwirtschaft. Überprüft wird auch die nationale Erteilungspraxis, also der sensible Bereich erteilter Patente.

Ergebnis des Komitees, das Experten etwa aus Ministerien, Sozialpartnern und NGOs umfasst und alle drei Jahre dem Nationalrat Bericht erstattet, fällt klar aus: Das Monitoring hat gezeigt, dass alle erteilten Patente den strengen Vorgaben
entsprochen haben.

Entwicklungen auf EU-Ebene
Wie der Vorsitzende des Komitees, der Präsident des Österreichischen Patentamtes, Friedrich Rödler, ergänzt, beschränkt sich der Auftrag des Parlaments allerdings auf die Überprüfung national erteilter Patente. Jene, die über das Europäische Patentamt erteilt werden, sind demnach nicht erfasst. Das Komitee hat diesem Umstand folgendermaßen Rechnung getragen: Dem Bericht an den Nationalrat wurde ein Überblick über die vom Europäischen Gerichtshof und von den Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes getroffenen Entscheidungen und über die wichtigsten anhängigen Biopatent-Fälle sowie über weitere aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene angeschlossen.

Keine Auswirkungen in Österreich
Die Überprüfung der Umsetzung der Biopatent-Richtlinie in Österreich brachte wie schon im Zuge des ersten Berichts an den Nationalrat vor drei Jahren ein klares Ergebnis: Bisher konnten keine auf Österreich negativen Auswirkungen festgestellt werden.

Positiv für Wirtschafts- und Forschungspolitik
Zur Beantwortung wirtschafts- und forschungspolitischer Fragen wurde das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) mit einer Studie beauftragt, das folgende Schlüsse gezogen hat: Die Umsetzung der Biopatent-Richtlinie hat sich für Österreich positiv ausgewirkt, da bestehendes Recht konkretisiert werden konnte. Zugleich halten die Studienautoren eine Versachlichung der öffentlichen Debatte für notwendig, um negativen Rückkopplungen auf den Forschungsstandort und folglich einer Verzerrung von Investitionsentscheidungen vorzubeugen. Das WIFO empfiehlt eine weitere Professionalisierung der Vermarktung der Forschungsergebnisse aus dem Universitätssektor.
     
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