Unbedenklichkeitserklärung der EFSA ändert nichts an der österreichischen
Position
Wien (bmlfuw) - „In Österreich wird auch hinkünftig kein gentechnisch verändertes
Saatgut ausgesät werden. Weder unsere Landwirtschaft noch unsere Konsumenten brauchen oder wollen das. Mir
geht es auch darum, unsere ökologisch sensiblen Gebiete zu schützen und Kontamination zu verhindern,
nur so können wir auch in Zukunft hochqualitative, heimische Lebensmittelproduktion gewährleisten.“,
kommentiert Umweltminister Niki Berlakovich die heute veröffentlichte Unbedenklichkeitserklärung der
Genmaissorte Mon 810 durch die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit).
Auch Frankreich, Ungarn, Deutschland, Luxemburg und Griechenland haben Schutzklauseln, die den Anbau von gentechnisch
verändertem Saatgut untersagen.
Minister Berlakovich hat erst vergangenen Donnerstag im Rat der EU-Umweltminister eine Initiative zur Selbstbestimmung
bezüglich des Anbaus gentechnisch veränderten Saatgutes eingebracht und wurde dabei von einer Mehrheit
der EU-Mitgliedsländer unterstützt. Auch EU Kommissar Stavros Dimas hat eine derartige „opt-out“ Möglichkeit
nicht ausgeschlossen und verweist auf eine Studie über sozioökonomische Faktoren im Bezug auf gentechnisch
veränderte Organismen, die im Herbst abgeschlossen sein soll. Erst dann könne die Kommission entscheiden.
„Ich erwarte jetzt die Vorschläge der Europäischen Kommission, wie sie unserem Anliegen nachkommen will
und gehe davon aus, dass es keine weiteren Anträge zur Aufhebung des österreichischen Anbauverbotes für
gentechnisch verändertes Saatgut gibt.“, so Minister Berlakovich. Mit einer überwältigenden Mehrheit
der Stimmen, ist es im März gelungen, die Aufhebung des österreichischen Anbauverbotes für zwei
gentechnisch veränderte Maissorten durch die Europäische Kommission abzuwehren. |