Bures verordnet weiteres Lkw-Überholverbot auf A4    

erstellt am
30. 06. 09

Auf Streckenabschnitt Neusiedl bis Staatsgrenze - Jetzt durchgehendes Lkw-Überholverbot auf A 4 von Fischamend bis Staatsgrenze
Wien (bmvit) - Das Verkehrsministerium hat am 30.06. ein weiteres Lastkraftwagen- (Lkw-) Überholverbot auf der A 4 Ostautobahn verordnet. Verkehrsministerin Doris Bures hat bekanntlich Ende März die Bundesländer ersucht, jene kritischen Abschnitte auf Autobahnen bekannt zu geben, wo mit einem Lkw-Überholverbot der Verkehrsfluss verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht werden können. Das Burgenland hat jetzt für den Abschnitt Anschlussstelle Neusiedl bis zur Staatsgrenze das erforderliche Gutachten vorgelegt, am Dienstag hat das Verkehrsministerium die Verordnung erlassen und an die zuständigen Behörden im Burgenland und an die Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft (ASFINAG) versendet.

Das Überholverbot für Lkws mit mehr als 7,5 Tonnen tritt ab der Aufstellung der Überholverbotsschilder, die in der kommenden Woche erfolgen wird, in Kraft. Bisher wurde auf der A 4 bereits auf mehreren Streckenabschnitten ein Lkw-Überholverbot verordnet, sodass derzeit von Fischamend (Niederösterreich) bis Anschlussstelle Neusiedl im Burgenland durchgehend ein generelles Überholverbot gilt. Jetzt kommt der restliche Abschnitt zwischen Neusiedl und der Staatsgrenze zu Ungarn dazu; hier ist das Überholverbot in Fahrtrichtung Wien für die Zeit zwischen 5 Uhr und 12 Uhr und in Fahrtrichtung Ungarn zwischen 13 Uhr und 21 Uhr vorgesehen.

Verkehrsministerin Doris Bures bekräftigt ihre Haltung, "dass Verkehrssicherheit Vorrang haben muss". Lkws seien zwar nicht unverhältnismäßig häufig in Unfälle verwickelt, aber die Unfallfolgen sind bei Lkw-Beteiligungen sehr viel schwerwiegender. Die Ministerin vertraut in dem Zusammenhang auch auf das Verständnis bei den Lkw-Lenkern und Transportunternehmen; denn letztlich kommen damit alle Verkehrsteilnehmer sicherer ans Ziel.

Zugleich erneuert Bures ihren Appell an die Verkehrsreferenten in den Bundesländern, zu überprüfen, an welchen Stellen Lkw-Überholverbote aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs erforderlich sind.
     
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