Auf Streckenabschnitt Neusiedl bis Staatsgrenze - Jetzt durchgehendes Lkw-Überholverbot auf
A 4 von Fischamend bis Staatsgrenze
Wien (bmvit) - Das Verkehrsministerium hat am 30.06. ein weiteres Lastkraftwagen- (Lkw-) Überholverbot
auf der A 4 Ostautobahn verordnet. Verkehrsministerin Doris Bures hat bekanntlich Ende März die Bundesländer
ersucht, jene kritischen Abschnitte auf Autobahnen bekannt zu geben, wo mit einem Lkw-Überholverbot der Verkehrsfluss
verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht werden können. Das Burgenland hat jetzt für den Abschnitt
Anschlussstelle Neusiedl bis zur Staatsgrenze das erforderliche Gutachten vorgelegt, am Dienstag hat das Verkehrsministerium
die Verordnung erlassen und an die zuständigen Behörden im Burgenland und an die Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs- Aktiengesellschaft (ASFINAG) versendet.
Das Überholverbot für Lkws mit mehr als 7,5 Tonnen tritt ab der Aufstellung der Überholverbotsschilder,
die in der kommenden Woche erfolgen wird, in Kraft. Bisher wurde auf der A 4 bereits auf mehreren Streckenabschnitten
ein Lkw-Überholverbot verordnet, sodass derzeit von Fischamend (Niederösterreich) bis Anschlussstelle
Neusiedl im Burgenland durchgehend ein generelles Überholverbot gilt. Jetzt kommt der restliche Abschnitt
zwischen Neusiedl und der Staatsgrenze zu Ungarn dazu; hier ist das Überholverbot in Fahrtrichtung Wien für
die Zeit zwischen 5 Uhr und 12 Uhr und in Fahrtrichtung Ungarn zwischen 13 Uhr und 21 Uhr vorgesehen.
Verkehrsministerin Doris Bures bekräftigt ihre Haltung, "dass Verkehrssicherheit Vorrang haben muss".
Lkws seien zwar nicht unverhältnismäßig häufig in Unfälle verwickelt, aber die Unfallfolgen
sind bei Lkw-Beteiligungen sehr viel schwerwiegender. Die Ministerin vertraut in dem Zusammenhang auch auf das
Verständnis bei den Lkw-Lenkern und Transportunternehmen; denn letztlich kommen damit alle Verkehrsteilnehmer
sicherer ans Ziel.
Zugleich erneuert Bures ihren Appell an die Verkehrsreferenten in den Bundesländern, zu überprüfen,
an welchen Stellen Lkw-Überholverbote aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit
des Verkehrs erforderlich sind. |