'Unförmiges' Obst und Gemüse ab dem 1. Juli wieder im Handel
Brüssel (ec.europa) - Europäische Regeln über die Größe und Form vieler
Obst- und Gemüsesorten gelten ab morgen nicht mehr, da die spezifischen Vermarktungsnormen für 26 Arten
Obst und Gemüse aufgehoben werden. Die Initiative der Kommission, diese Normen abzuschaffen, ist ein wichtiges
Element der laufenden Bemühungen, die EU-Regeln zu straffen und zu vereinfachen sowie die Bürokratie
abzubauen. Für 10 Obst- und Gemüsearten, worunter Äpfel, Erdbeeren und Tomaten, werden die Vermarktungsnormen
erhalten bleiben. Doch auch für diese 10 Obst- und Gemüsearten könnten die Mitgliedstaaten zum ersten
Mal den Verkauf von Erzeugnissen erlauben, die nicht den Normen entsprechen, solange diese entsprechend gekennzeichnet
sind, um sie von den Erzeugnissen der Güteklassen E xtra, I und II zu unterscheiden. Die neuen Regeln werden
es den einzelstaatlichen Behörden mit anderen Worten ermöglichen, den Verkauf von allem Obst und Gemüse
unabhängig von Größe und Form zu gestatten.
„Der 1. Juli steht für die Rückkehr der krummen Gurke und der knorrigen Karotte in unsere Regale",
erklärte die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissarin Mariann Fischer
Boel. „Etwas ernsthafter betrachtet ist dies ein konkretes Beispiel für unsere Bemühungen, unnötige
Bürokratie abzubauen. Solche Dinge müssen nicht auf EU-Ebene geregelt werden. Es ist viel besser, dies
den Marktbeteiligten zu überlassen. Die Veränderungen bedeuten auch, dass die Verbraucher aus einer möglichst
breiten Produktpalette auswählen können. Es ist sinnlos, einwandfreie Erzeugnisse wegzuwerfen, nur weil
sie die 'falsche' Form und Größe haben.
Während der Verhandlungen im Jahr 2007 über die Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Obst
und Gemüse hatte die Kommission sich verpflichtet, unnötige Bürokratie durch Aufhebung einer Reihe
von Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse zu reduzieren. Die morgige Änderung bedeutet, dass diese
Normen für 26 Erzeugnisse aufgehoben werden: Aprikosen, Artischocken, Spargel, Auberginen, Avocados, Bohnen,
Rosenkohl, Karotten, Blumenkohl, Kirschen, Zucchini, Gurken, Zuchtpilze, Knoblauch, Haselnüsse in der Schale,
Kopfkohl, Porree, Melonen, Zwiebeln, Erbsen, Pflaumen, Staudensellerie, Spinat, Walnüsse in der Schale, Wassermelonen
und Chicoree.
Spezifische Vermarktungsnormen werden aufrecht erhalten für 10 Erzeugnisse, die 75% des EU-Handelswerts ausmachen:
Äpfel, Zitrusfrüchte, Kiwis, Salate, Pfirsiche und Nektarinen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Tafeltrauben
und Tomaten. Die Mitgliedstaaten können diese jedoch auch von den Normen ausnehmen, sofern sie im Einzelhandel
mit einer entsprechenden Etikettierung verkauft werden. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Apfel, der nicht
der Norm entspricht, trotzdem im Einzelhandel verkauft werden kann, wenn er als „zur Verarbeitung bestimmtes Erzeugnis“
oder ähnlich gekennzeichnet wird. |