Justizministerin Claudia Bandion-Ortner zur bevorstehenden Insolvenzrechtsreform
Wien (bmj) - "Auch die Justiz trägt dazu bei die Krise zu meistern und die Wirtschaft zu
stärken. Das Hauptziel der bevorstehenden Insolvenzrechtsreform ist die Erleichterung der Unternehmensfortführung
nach dem Motto "sanieren statt ruinieren" und die Schaffung einer übersichtlichen Verfahrensstruktur"
so Justizministerin Claudia Bandion-Ortner anlässlich der ÖVP Regierungsklausur in Linz.
"Durch die rechtzeitige Eröffnung eines Insolvenzrechtsverfahrens wollen wir die Fortführung von
Unternehmen, die in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, erleichtern und dazu beitragen Arbeitsplätze
sichern. Vorgesehen sind auch Maßnahmen, die darauf abzielen Konkursverschleppungen und Konkursabweisungen
mangels Masse zurück zu drängen. "Dadurch wollen wir erreichen, dass die Zerstörung von Unternehmen,
die Vernichtung von Kapital und die Schädigung von Gläubigern hintan gehalten werden" so die Ministerin,
die bevorstehende Reform kurz umriss.
"Das Konkursverfahren wird bestehen bleiben, der Fokus soll in Zukunft aber auf dem Sanierungsplan liegen."
Durch einen Sanierungsplan soll die Quote der erhaltenen Unternehmen erhöht und die Verwertung oder Zerschlagung
eines Unternehmens vermieden werden. "Der zweite wesentliche Punkt der Reform ist ein neues Sanierungsverfahren
mit Eigenverwaltung." Es sieht eine Mindestquote von 30 Prozent - statt bisher 40 Prozent - vor und soll das
Ausgleichsverfahren ablösen. "Möchte der Schuldner ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung erreichen
ist eine sorgfältige Vorbereitung des Verfahrens geboten" so die Justizministerin.
"Mit dem Sanierungsverfahren und dem Sanierungsplan erhält Österreich eine moderne Grundlage, die
drauf abzielt im Kern erhaltungwürdigen Unternehmen in der Wirtschaftskrise zu helfen und gleichzeitig die
Gläubigerinteressen besser zu schützen" fasste die Bundesministerin zusammen. |