Weingesetz-Novelle geht heute in Begutachtung
Wien (bmlfuw/aiz) - Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich schickt am 15.07. die Novelle zum
Weingesetz in Begutachtung. Sie dient in erster Linie zur Umsetzung der neuen EU-Weinmarktordnung und der darauf
basierenden Verordnungen zu diesen Bereichen. Es handelt sich dabei insbesondere um das Bezeichnungsrecht und die
Regelung önologischer Verfahren. "Mir geht es darum, dass unser Land auch in Zukunft den Weg einer qualitätsorientierten
Weinproduktion gehen kann und dazu müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Das wird mit der Reform der Weinmarktordnung
sichergestellt.
Aus österreichischer Sicht kann die Antwort auf die zukünftigen Herausforderungen nur in einem Zusammenspiel
des Einsatzes modernster Technik und dem Bewahren einer traditionellen, vom Winzer und der Natur geprägten
Weinkultur bestehen", betont der Minister. Das Begutachtungsverfahren endet am 19.08.
Mit dem neuen Gesetz soll sichergestellt werden, dass das Hauptaugenmerk der österreichischen Weinwirtschaft
weiterhin auf die Steigerung der Produktqualität gerichtet bleibt. Dies wird insbesondere dadurch erreicht,
dass die hohen Anforderungen an Land-, Qualitäts- und Prädikatswein weiterhin beibehalten werden und
Wein ohne nähere Herkunftsangabe, jedoch mit Rebsorten- und Jahrgangsangabe ebenfalls strengeren Regeln als
Wein ohne diese Angaben unterworfen wird. Dadurch sollen die Preise für Qualitäts-und Landwein stabil
gehalten und eine entsprechende Wertschöpfung der heimischen Weinwirtschaft durch diese Produkte gesichert
werden, erläutert der Minister.
Zweiter Teil der Weinmarktreform tritt ab August in Kraft
Mit der 2008 begonnenen Reform der Europäischen Weinmarktordnung (WMO) konnte laut Berlakovich eine tragfähige
Grundlage für die erfolgreiche zukünftige Entwicklung des europäischen Weines gelegt werden. Österreich
hat aus den konkreten Maßnahmen und Möglichkeiten der neuen WMO insbesondere drei Maßnahmenbereiche
als vielversprechend eingestuft und setzt diese um. Es geht dabei um die Absatzförderung auf Drittlandsmärkten,
die Förderung von Investitionen und die Umstellung und Umstrukturierung von Weingärten. Anfang August
2009 tritt nun der lebensmittelrechtliche Teil der Marktordnung in Kraft. Betroffen sind insbesondere die Bereiche
Bezeichnungsrecht und önologische Verfahren.
Änderungen im EU-Bezeichnungsrecht
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung einer neuen Qualitätsstufe in Form eines Weines ohne
nähere Herkunftsangabe als "Österreich", jedoch mit der Angabe von Rebsorte(n) und Jahrgang.
Dieser Wein kann so wie Landwein vermarktet werden, weswegen das Weingesetz für ihn auch ähnliche Voraussetzungen
vorsieht. Zur Unterscheidung von Wein ohne Rebsorten- und Jahrgangsangabe (früher: Tafelwein) wird er verschiedenen
Kriterien gerecht werden müssen (z. B. in Aussehen, Geruch und Geschmack fehlerfrei zu sein usw.).
Österreich will Weintradition fortführen
Im Rahmen der neuen Weinmarktordnung wird das Herkunftsschutzsystem des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechtes
auch für den Wein übernommen. Dieses unterscheidet zwischen Weinen mit beziehungsweise ohne geschützter
Herkunftsbezeichnung. Der Begutachtungsentwurf zum Weingesetz sieht jedoch vor, dass nicht die EU-üblichen
Verkehrsbezeichnungen "Wein mit geschützter geografischer Angabe" oder "Wein mit geschützter
Ursprungsbezeichnung" zu verwenden sind, sondern die traditionellen Begriffe "Landwein" (für
Wein g.g.A.) und "Qualitätswein" (für Wein g.U.) beibehalten werden können. Damit könne
die erfolgreiche österreichische Weintradition fortgeführt und den Konsumenten Sicherheit beim Einkauf
gegeben werden, so Berlakovich. Der bisherige Begriff "Tafelwein" soll entfallen und auch in Österreich
durch den Begriff "Wein" ersetzt werden. Aufgrund einer Übergangsbestimmung der Kommissions-Verordnung
zum Bezeichnungsrecht können Weine, die bis zum 31.12.2010 gemäß den alten Bezeichnungsvorschriften
vermarktet oder etikettiert worden sind, weiterverkauft werden.
Qualitätswein nicht mehr ausschließlich in Glasflaschen vermarktet
In Hinblick auf die önologischen Verfahren enthält das novellierte Weingesetz eine Umsetzung
der vom EU-Weinrecht vorgegebenen Neuerungen bei der Aufbesserung und der Süßung. Es geht in erster
Linie um die Einführung neuer Grenzwerte und die Vereinfachung der Vorschriften. Weiters wird auch vom Gebot
abgegangen, Qualitätswein ausschließlich in Glasflaschen in Verkehr zu bringen. Zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit kann er in Zukunft auch in Tetrapack oder bag-in-boxes abgefüllt werden.
Stärkung der Weinkontrolle
Das neue Weingesetz sieht weiters die Übertragung der Zuständigkeit zur Führung des Weinbaukatasters
von den Ländern (Bezirkshauptmannschaften) auf den Bund (Bundeskellereiinspektion) vor. Dies soll zu einer
einheitlichen Handhabung des Katasters führen, und die beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft eingerichtete Datenbank vervollständigen.
Einen weiteren Eckpfeiler des Gesetzes stellt die Stärkung der Weinkontrolle dar. Durch den Zugang der Bundeskellerei
zu den Katasterdaten, durch die verpflichtende zusätzliche Rückstellprobe für den Antragsteller
bei der Prüfnummern-Einreichung, aber auch durch die Einführung der Parteistellung für die Bundeskellereiinspektion
in Verwaltungsstrafverfahren werden weitere Voraussetzungen zur Gewährleistung einer effizienten Weinkontrolle
und damit auch zur Stärkung des Sektors geschaffen.
"Insgesamt sollen mit dem neuen Gesetz auch Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen für die
Weinwirtschaft sowie der Schutz von Konsumenten erreicht werden. Dies erfolgt durch Bestimmungen im internationalen
Kontext, es soll aber auch die Beibehaltung der Typizität österreichischer Weine gewährleistet werden",
erläutert der Minister.
Absatzförderung auf Drittlandsmärkten wird forciert
Was die bereits seit 2008 in Umsetzung befindlichen Maßnahmen der reformierten EU-Weinmarktordnung betrifft,
so verweist Berlakovich vor allem auf die für Österreich sehr wichtige Absatzförderung auf Drittlandsmärkten.
Besonders die USA und das Nachbarland Schweiz sind zu bedeutenden Abnehmern geworden. Die Österreichische
Weinmarketing (ÖWM) hat bereits in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich für die Branche auf Drittlandsmärkten
gearbeitet und soll künftig mehr finanzielle Möglichkeiten dafür erhalten. Die zusätzlichen
Mittel für die Absatzförderung sind am Beginn insgesamt mit EUR 1 Mio. veranschlagt, steigen innerhalb
von fünf Jahren auf EUR 2 Mio. an und bleiben dann auf diesem Niveau.
Bei der Investitionsförderung besteht ebenfalls die Möglichkeit, Maßnahmen im Bereich Verarbeitung
und Vermarktung zu unterstützen. Schwerpunkte werden vor allem bei der Kellertechnik gesetzt, wobei es um
Rotweinbereitung, Gärsteuerung, Klärungs- und Filtertechnik, aber auch um Flaschenabfülllinien und
Etikettiertechnik geht. Der Fördersatz für diese Maßnahmen beträgt maximal 40%. Das Budget
wird am Anfang rund EUR 2 Mio. jährlich betragen, dann auf fast EUR 7 Mio. ansteigen und auf diesem Niveau
bleiben.
Umstrukturierung der Weingärten läuft erfolgreich
Die Umstrukturierung der Weingärten läuft in Österreich bereits seit 2000 sehr erfolgreich, etwa
10.000 ha wurden bereits erneuert, darüber hinaus wurden Bewässerungsanlagen gebaut, Terrassen renoviert
und Wildschutzzäune errichtet. "Diese Erfolgsstory wollen wir im Rahmen der Weinmarktreform fortsetzen,
die Fördersätze deutlich erhöhen und auch eine neue Maßnahme einführen - nämlich
den Schutz vor Vogelfraß und Hagel durch Einnetzen der Rebzeilen", informiert Berlakovich. Für
die Umstellungsmaßnahmen sind jährlich rund EUR 5 Mio. vorgesehen. |