Kommission legt Vorschlag für visumfreies Reisen für die westlichen Balkanländer vor   

erstellt am
15. 07. 09

Brüssel (ec.europa) - Mit der Annahme eines Verordnungsvorschlags, der den Bürgern der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegros und Serbiens visumfreies Reisen ermöglicht, hat die Europäische Kommission am 15.07. ihr langjähriges Engagement für visumfreies Reisen für die Bevölkerung der westlichen Balkanländer unter Beweis gestellt. Der heute angenommene Vorschlag ermöglicht es den Bürgern dieser drei Länder, mit den neuen biometrischen Reisepässen in die Schengen-Länder 1 einzureisen. Die Verordnung der Kommission muss nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom Rat angenommen werden. Die Liberalisierung der Visabestimmungen auch für die Bürger Albaniens sowie Bosniens und Herzegowinas steht weiterhin auf der Tagesordnung der Kommission. Diese Länder haben jedoch die Bedingungen für die Aufnahme in den derzeitigen Vorschlag noch nicht erfüllt. Wenn das derzeitige Reformtempo aufrechterhalten werden kann und alle Bedingungen erfüllt sind, könnte die Kommission einen neuen Vorschlag für Mitte 2010 in Betracht ziehen, der diese Länder mit einschließt.

Bei der Präsentation des Verordnungsvorschlags der Kommission erklärte der für Recht, Freiheit und Sicherheit zuständige Vizepräsident der Kommission Jacques Barrot: „Dieser Vorschlag ist für die Bevölkerung der westlichen Balkanländer eine wirklich gute Nachricht – besonders für die Bürger der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegros und Serbiens. Ich weiß, wie viel ihnen visumfreies Reisen bedeutet. Der heutige Vorschlag ist das Ergebnis fortgesetzter und intensiver Bemühungen der Behörden und der Bevölkerung dieser Länder, die Bedingungen zu erfüllen. Ich gratuliere ihnen zu diesem Erfolg“.

Erweiterungskommissar Olli Rehn fügte hinzu: „Es ist unser Ziel und unsere feste Überzeugung, dass Albanien sowie Bosnien und Herzegowina bald nachfolgen. Der Fahrplan ist nach wie vor gültig und vollkommen realistisch, wenn die Behörden dieser Länder alles daran setzen, dieses Ziel zu erreichen. Wenn der Prozess zügig voranschreitet, bin ich überzeugt davon, dass beide Länder ihre Nachbarn bald einholen werden. Sind alle Bedingungen erfüllt, könnte die Kommission einen neuen Vorschlag für Mitte 2010 in Betracht ziehen, der sie mit einschließt.“

Die Ermöglichung von visumfreiem Reisen ist das Kernstück der Integrationspolitik der EU für die Region des westlichen Balkans. Die Erleichterung zwischenmenschlicher Kontakte verbessert die Geschäftsmöglichkeiten und die Möglichkeiten der Bevölkerung der Region, die EU besser kennenzulernen. Visumfreies Reisen ist jedoch nur dann möglich, wenn die notwendigen Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Daher hat die Kommission einen Dialog über die Liberalisierung der Visabestimmungen mit den westlichen Balkanländern eröffnet. Auf der Grundlage der von der Kommission ausgearbeiteten Fahrpläne haben die Länder deutliche Fortschritte bei der Verbesserung der Sicherheit der Reisepässe, der Verstärkung der Grenzkontrollen und der Stärkung der institutionellen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung von organisiertem Verbrechen und Korruption sowie bei den Außenbeziehungen und Grundrechten erzielt.

Die Kommission hat die Umsetzung der Vorbereitungsmaßnahmen aufmerksam überwacht. Die Bedingungen sind für alle Länder gleich. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat die Auflagen erfüllt. Für Serbien und Montenegro wird die Visumbefreiung erst in Kraft treten, wenn sie alle verbleibenden offenen Zielvorgaben ihrer jeweiligen Fahrpläne bis zum Datum der Annahme dieses Vorschlags durch den Rat erfüllt haben. Albanien sowie Bosnien und Herzegowina müssen ihre Anstrengungen fortsetzen, um grünes Licht von der Kommission zu erhalten.

In diesen beiden Ländern bestehen noch Mängel bei institutionellen Struktur für die Bekämpfung von organisiertem Verbrechen und Korruption, von Unzulänglichkeiten bei der Reisepassausstellung und in den Bereichen der Grenzverwaltung und der Migrationssteuerung.

Die Bewohner Kosovos (gemäß der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrates) werden ebenfalls noch nicht in den Genuss der Visumbefreiung kommen. Die technischen Voraussetzungen für eine Visumbefreiung wurden auf dem Gebiet Kosovos noch nicht erreicht. Hier wird die Kommission weiterhin eng mit den Behörden Serbiens und Kosovos zusammenarbeiten und Optionen ausloten, um künftig in angemessener Weise auf die Visaproblematik einzugehen.
     
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