Postmarktgesetz: BM Bures erzielt Einigung mit ÖVP   

erstellt am
27. 07. 09

Gesetz am 28.07. im Ministerrat - 1.650 Postgeschäftsstellen garantiert, KV im Gesetz, mehr Mitsprache für Gemeinden und Länder, Öffnung der Hausbrieffachanlagen Ende 2012
Wien (bmvit) - Infrastrukturministerin Doris Bures hat mit Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka eine Einigung über das Postmarktgesetz erzielt. Die Gespräche mit der ÖVP wurden am Montag Vormittag abgeschlossen, die Vorlage kommt am 28.07. in den Ministerrat. "Das Postmarktgesetz vereinbart garantierte Versorgungssicherheit für die Bevölkerung und die regionale Wirtschaft mit fairen Rahmenbedingungen für die Post AG und die alternativen Anbieter. Und wir haben sichergestellt, dass es faire Bedingungen für die Beschäftigten in der Branche gibt; denn Lohndumping ist kein Mittel in einem fairen Wettbewerb", erklärt die Ministerin.

"Mit diesem Ergebnis können alle zufrieden sein. Das Wichtigste dabei: Für die Bevölkerung gibt es die Garantie, dass die Versorgung mit Postdienstleistungen sichergestellt wird", sagt Infrastrukturministerin Doris Bures. Durch die im Gesetz vorgesehene Mindestanzahl von 1.650 Postgeschäftsstellen werde das Angebot im Vergleich zu heute sogar erweitert. "Das bedeutet eine flächendeckende Versorgung auf sehr hohem Niveau. Das ist gut für die Bevölkerung und gut für den Wirtschaftsstandort."

"Mit dem neuen Postmarktgesetz wird unser wichtigstes Ziel, die nachhaltige Versorgung mit Postdienstleistungen durch 1650 Poststellen, sichergestellt", erklärt Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka am Montag nach erfolgreicher Einigung mit Infrastrukturministerin Doris Bures.

Im Folgenden die Eckpunkte des Postmarktgesetzes:

  • Mindestens 1.650 Postgeschäftsstellen österreichweit werden garantiert.
  • Die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen wird sichergestellt.
  • Faire Bedingungen bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern von konzessionierten Postdienstleistern - sie müssen nach dem jeweils anzuwendenden KV beschäftigt werden. Die KV-Autonomie der Sozialpartner bleibt unberührt.
  • Es werden faire Bedingungen in einem liberalisierten Markt für alle Marktteilnehmer geschaffen.
  • Damit liegt ein klarer gesetzlicher Rahmen vor: Das bringt Planungssicherheit für die Österreichische Post AG und für die Unternehmen, die in den Postmarkt eintreten wollen.
  • Ab 1.1.2011 ist der Postmarkt in Österreich vollständig liberalisiert.
  • Mit diesem Gesetz werden die zentralen Anforderungen, die durch die EU-Richtlinie zur Postmarktliberalisierung und das Regierungsprogramm gestellt sind, erfüllt. Zugleich wird sichergestellt, dass das Angebot für die Bevölkerung jedenfalls in gleicher Qualität aufrechterhalten und sogar erweitert wird.

Poststellen - Kein Zusperren ohne Ersatz
Nach den Bestimmungen des Postmarktgesetzes werden 1.650 Postgeschäftsstellen in Österreich garantiert; das sind um 150 mehr als die derzeitigen 1.500. Nach einem sorgfältig berechneten Schlüssel (Hauptkriterien: Einwohnerzahl, Entfernung von Postgeschäftsstelle) wird die Grundversorgung mit Postgeschäftsstellen normiert.

Kein Zusperren ohne Ersatz: Wenn die Post ein Postamt schließt oder wenn ein Postpartner zusperrt, muss die Post einen neuen Postpartner finden oder ein neues Postamt aufsperren. Der Ersatz muss qualitativ gleichwertig sein.

Die Post-Control-Kommission ist die Regulierungsbehörde, als Geschäftsapparat dient die RTR GmbH. Die Regulierungsbehörde bekommt als beratendes Gremium den Postgeschäftsstellenbeirat zur Seite gestellt, der von Gemeindebund, Städtebund, der Verbindungsstelle der Bundesländer beschickt wird. Damit wird die starke Einbindung von Ländern und Gemeinden sichergestellt. Sie sind jedenfalls anzuhören, bevor ein Postamt in eine nicht von der Post selbst betriebene Postgeschäftsstelle umgewandelt werden kann.

Bei der Regulierungsbehörde wird überdies eine Beschwerde- und Antragsstelle für Länder und Gemeinden sowie für die gesetzlichen Interessenvertretungen eingerichtet. Diese Stelle prüft vorgebrachte Beschwerden bezüglich des Universaldienstes und bringt sie in begründeten Fällen vor die Regulierungsbehörde.

Liberalisierung - Faire Regeln für alle Marktteilnehmer
Gemäß der 3. EU-Postrichtlinie wird mit 1. Jänner 2011 der Postmarkt vollständig liberalisiert. Das derzeit noch bestehende Briefmonopol der Österreichischen Post AG für adressierte Briefsendungen bis 50 g wird damit wegfallen. Das Postmarktgesetz schafft nun klare und faire Rahmenbedingungen für den Universaldienstleister Post AG und alle anderen Marktteilnehmer und ihre Beschäftigten.

Zugleich werden Kostennachteile des Universaldienstleisters, der auch in weniger dicht besiedelten Gebieten das volle Angebot an Postdienstleistungen garantieren muss, durch einen Universaldienstfonds ausgeglichen - "Rosinen-Picken" wird damit ausgeschlossen. Im Folgenden die Regelung im Detail:

  • Universaldienst-Anbieter ist die Österreichische Post AG.
  • Es besteht Anzeigepflicht für Postdiensteanbieter bei der Regulierungsbehörde.
  • Postdienste, die adressierte Briefe bis 50 g einschließen, sind konzessionspflichtig. Die Erteilung der Konzession erfolgt durch die Regulierungsbehörde bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Fachkunde, Einhaltung angemessener Arbeitsbedingungen einschließlich der Entlohnung).
  • Als angemessen gelten solche Arbeitsbedingungen einschließlich der Entlohnung, die im jeweils anzuwendenden Kollektivvertrag festgelegt sind.
  • Dem Universaldienst-Anbieter gebührt ein finanzieller Ausgleich. Für diesen finanziellen Ausgleich wird ein Universaldienst-Fonds eingerichtet; beitragspflichtig sind alle konzessionierten Postdienstleister, um das "Rosinen-Picken" zu verhindern.
  • Betreiber von konzessionierten Postdiensten mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Million Euro aus dieser Tätigkeit haben nach dem Verhältnis ihres Marktanteils zur Finanzierung des Ausgleichsfonds beizutragen. Das gilt auch für die ÖPAG.

Klare Regeln für Hausbrieffachanlagen - keine Belastung für Eigentümer und Mieter
Das Postmarktgesetz bringt auch für die lange umstrittene und nach dem VfGH-Urteil von 2006 zum Erliegen gekommene Umrüstung der Hausbrieffachanlagen eine Lösung. Die Errichtungskosten für die für alle Markteilnehmer zugänglichen Hausbrieffachanlagen tragen die Post AG und die Marktteilnehmer; aus der Errichtung entsteht keinerlei Belastung für die Hauseigentümer und Mieter.

  • Die Umrüstung wird von der ÖPAG vorfinanziert und muss mit 31. 12. 2012 abgeschlossen sein.
  • Betreiber von konzessionierten Postdiensten mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Million Euro aus dieser Tätigkeit haben nach dem Verhältnis ihres Marktanteils und nach Köpfen (Gewichtung 90:10) zur Finanzierung beizutragen. Das gilt auch für die ÖPAG.

Lopatka: Notwendige Rahmenbedingungen für liberalisierten Markt
"Das Gesetz schafft die notwendigen Rahmenbedingungen dafür, dass die Post und deren Mitarbeiter auf einem liberalisierten Postmarkt erfolgreich arbeiten können. Mit den 1650 Poststellen - Postämter und Postpartner - ist auch die Versorgung im ländlichen Raum gewährleistet. Eine Schließung von Postfilialen kann nur erfolgen, wenn das Postamt nicht kostendeckend ist und die Postdienste durch Postpartner sicher gestellt werden können", so Lopatka.

     
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