Vorlagen passieren ohne Einspruch die Länderkammer
Wien (pk) - Bundesrat Johann ERTL (F/N) sprach sich am 23.07. in der Debatte über das Führerscheingesetz
vehement gegen die Erhöhung der Verkehrsstrafen aus und meinte, die Strafen seien jetzt schon hoch genug.
Mindeststrafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung von 70 Euro sowie existenzgefährdende Geldstrafen
für Alkolenker seien reine Abzocke und hätten mit der Verkehrssicherheit nichts zu tun, lautete das Urteil
Ertls.
Bundesrat Werner STADLER (S/O) betrachtete das Paket unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit und wies die
kritischen Argumente seines Vorredners als "bloß gut für den Stammtisch zu nächtlicher Stunde"
zurück. Wichtig waren für den Redner aber auch bewusstseinsbildenden Maßnahmen wie Verkehrscoaching
für Alkolenker und Schnellfahrer, zumal, wie er zu bedenken gab, Strafen allein nicht das Allheilmittel sei.
Bundesrat Peter MITTERER (B/K) äußerte sich ablehnend und beklagte, in der Praxis würden ausländische
Verkehrssünder nicht zur Kasse gebeten werden. Er forderte mehr Exekutive auf der Straße, um Ausländer
an Ort und Stelle abzustrafen.
Bundesrätin Elisabeth GREIDERER (V/T) begrüßte das Vorgehen gegen Alkolenker und Raser und unterstrich
unter Hinweis auf ihre Erfahrungen als Fahrschullehrerin die Bedeutung der Bewusstseinsbildung bei Jugendlichen.
Sie unterstützte mit Nachdruck auch die praktische Ausbildung für Mopedlenker, vermisste aber eine Verpflichtung
zur Vorlage eines ärztlichen Attestes hinsichtlich der körperlichen und geistigen Eignung.
Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) trat für Strafen für Alkohol am Steuer ein, meinte aber zudem,
es müssten mehr Alternativen wie etwa ein besseres Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln geboten werden.
Verkehrsministerin Doris BURES sah in den Strafen ein Zeichen dafür, dass Rasen und Alkohol am Steuer keine
Kavaliersdelikte seien, unterstrich aber gleichzeitig auch die Bedeutung von begleitenden Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung.
Von der Frontfotografie und den Mindeststrafen erwartete sich Bures, dass damit die Verfolgung von ausländischen
Rasern auch im Ausland möglich wäre.
Bei der Abstimmung wurde gegen den Beschluss mehrheitlich kein Einspruch erhoben.
Bundesrat Werner STADLER (S/O) begrüßte die im Kraftfahrgesetz verankerte Erhöhung des Verkehrssicherheitsbeitrags
bei Wunschkennzeichen und teilte mit, mit diesem Geld werde in Oberösterreich etwa das so genannte Jugendtaxi
unterstützt.
Bundesrat Christoph KAINZ (V/N) sah in der vorliegenden Novelle einen Schritt in Richtung mehr Sicherheit und verwies
im Zusammenhang mit der Erhöhung des Verkehrssicherheitsbeitrages auf das Projekt der Nachtbusinitiative in
Niederösterreich.
Bundesrat Albrecht KONECNY (S/W) befasste sich mit dem Werdegang des Führerscheins im Scheckkartenformat und
sah den heutigen Beschluss als Abschluss eines Kreuzzuges für eine Maßnahme, die den Bürgern das
Leben etwas erleichtern kann.
Gegen den Beschluss wurde mehrheitlich kein Einspruch erhoben.
Bei der Behandlung des Bundesbahngesetzes äußerte Bundesrat Werner STADLER (S/O) den Eindruck, dass
die Bedeutung der ÖBB als Unternehmen nicht immer allen politischen Entscheidungsträgern bewusst war,
und sprach insbesondere kritisch von den Maßnahmen der schwarz-blauen Regierung aus dem Jahr 2003, mit denen
seiner Meinung nach die ÖBB auf falsche Schienen gelenkt wurde. Vom vorliegenden Reformpaket erwartete sich
Stadler nun flexiblere Strukturen, effizienteren Einsatz und mehr Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit
der Bahn.
Bundesrätin Anneliese JUNKER (V/T) wertete das Gesetz als positive Abarbeitung des Regierungsprogramms und
meinte, Österreich brauche eine leistungsfähige und moderne Schieneninfrastruktur. Dieses Paket sei nun
ein erster Schritt dafür, dass die ÖBB nach der Liberalisierung in Österreich und international
marktführend tätig werden kann, zeigte sich die Rednerin zuversichtlich.
Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) signalisierte Zustimmung zur gegenständlichen Vorlage. Diese Neustrukturierung
der ÖBB sei geboten, um der ÖBB eine Zukunft als modernes Unternehmen zu sichern. Es gebe zwar noch kleinere
Punkte, die noch zu ändern wären, doch grosso modo weise der Entwurf in die richtige Richtung.
Auch Bundesrat Gerald KLUG (S/St) sprach sich für die Vorlage aus, um sich sodann mit Schieneninfrastrukturprojekten
aus der Sicht seines Bundeslandes auseinanderzusetzen.
Bundesministerin Doris BURES strich die Bedeutung des Unternehmens ÖBB hervor, das 42.000 Beschäftigte
aufweise und der zweitgrößte Lehrlingsausbildner Österreichs sei. Auch hinsichtlich des Personen-
und des Güterverkehrs spiele die ÖBB eine zentrale Rolle. Schon jetzt liege die ÖBB im internationalen
Vergleich hervorragend, und damit dies so bleibe, setze die Regierung entsprechende Maßnahmen, erklärte
das Regierungsmitglied. Es wäre daher erfreulich, die erforderliche Strukturreform heute zu beschließen.
Es wurde kein Einspruch erhoben.
Gegen das Dampfkesselbetriebsgesetz wurde kein Einspruch erhoben.
Unbeeinsprucht blieben auch die Erklärung Österreichs über den Einspruch gegen den Beitritt der
Dominikanischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden, der
Sechste Zusatzvertrag mit dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen
und ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen EG und Bosnien und Herzegowina.
Unter einem verhandelt wurden: das Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 und die Änderung des Arbeits-
und Sozialgerichtsgesetzes.
Bundesrätin Maria MOSBACHER (S/St) wies darauf hin, dass mittlerweile die verschiedensten Formen des familiären
Zusammenlebens existierten, sodass es höchst an der Zeit sei, die legistischen Normen an diese Realitäten
anzupassen. Mit dieser Vorlage werde dem Rechnung getragen, meinte die Rednerin.
Bundesrätin Barbara EIBINGER (V/St) schloss an ihre Vorrednerin an. Da sich die Gegebenheiten geändert
hätten, müsse eben auch die Gesetzeslage angepasst werden. Dem diene diese Novelle, die eine wichtige
Anpassung an die Lebensweisen von heute bedeute.
Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) zeigte sich zufrieden damit, dass hier eine ganze Reihe von Punkten zeitgemäß
reformiert würde. Sodann befasste sich der Redner mit einer rechtlichen Definition von Lebensgemeinschaften.
Zudem sprach er sich für eine effizientere Regelung von Unterhaltszahlungen aus.
Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) bedauerte, dass eine verpflichtende gemeinsame Obsorge nicht Eingang
in dieses Regelwerk gefunden habe. Auch die Beantragung des Sorgerechts sollte zeitgemäß gestaltet werden.
Schließlich wäre es begrüßenswert, in derart sensiblen Bereichen gar keine Gebühren
einzuheben. Trotz dieser Schwächen stimme ihre Fraktion jedoch dem Gesamtpaket zu.
Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER erläuterte die Hintergründe der Gesetzesvorlage. Damit werde die
Gesetzeslage der gesellschaftlichen Realität angeglichen. Man nehme Rücksicht auf moderne Lebensformen,
ohne dabei die klassische Familie zu benachteiligen, betonte das Regierungsmitglied, das sodann auf einzelne Details
der Vorlage einging.
Es wurde kein Einspruch erhoben.
Gegen das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 wurde kein Einspruch erhoben.
Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) kritisierte das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009, das von der Ministerin
"abgestumpft statt geschärft" worden sei, und zitierte Experten, die von Doppelmoral sprechen und
über die vielen Ausnahmen klagen, die die Gesetzesänderung schaffe. In der Verteilung von Gratis-Eintrittskarten
bei Kulturevents an hohe Beamte könne er keine Kulturförderung erkennen, sagte Schennach. Auch die UN-Konvention
gegen Korruption werde durch dieses Gesetz jedenfalls nicht erfüllt. Es handle sich um eine legistische Missgeburt,
um ein Gesetz, das höchstens Placebo-Wirkungen entfalten werde. Diesem Rückschritt könnten die Grünen
nicht zustimmen, hielt der Bunderat fest.
Bundesrat Michael HAMMER (V/O) widersprach seinem Vorredner und warnte davor, Expertenmeinungen ungeprüft
zu übernehmen. Tatsache sei, dass Korruption in Österreich streng verfolgt werde. Durch die vorliegende
Änderung werde Bestechung unter noch schärfere Strafen gestellt als bisher, dazu komme die Einbeziehung
von Mandataren und eine klare Definition des Amtsträgers. Im Übrigen werde das Gesetz praktikabler gestaltet.
Die Korruptionsbekämpfung werde verschärft, die ÖVP stimme zu.
Bundesrat Walter EBNER (B/K) schloss sich gegenüber seinem Vorredner der Kritik von Bundesrat Schennach an
und hielt die Ablehnung dieses Gesetzesvorschlags für gerechtfertigt.
Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER erinnerte an Erfahrungen mit dem Antikorruptionsgesetz, das sich als novellierungsbedürftig
herausgestellt habe. Es sei zu wenig präzise gewesen, Beamte hätten nicht mehr gewusst, ob sie bei Verhandlungen
einen Kaffee annehmen dürften. Die Novelle bringe die notwendigen Präzisierungen und auch Verschärfungen,
um Korruption noch wirksamer bekämpfen zu können. Der Minister erläuterte etwa die neue dreistufige
Definition des Amtsträgers und die klare Unterscheidung zwischen pflichtwidrigem und pflichtgemäßem
Verhalten. Eingeführt werde auch das Instrument der tätigen Reue. Abgeordnete werden in den Amtsträgerbegriff
einbezogen. Mit diesem Gesetz werde ein wirksames Instrument für den Kampf gegen die Korruption geschaffen,
zeigte sich der Minister überzeugt.
Kein Einspruch. |