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Restitutionspolitik am Landesmuseum Joanneum |
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10 Jahre Forschungsbericht "Erwerbungen und Rückstellungen aus
Jüdischem Besitz 1938 - 1955" Graz (museum-joanneum) - 1999 wurde von MitarbeiterInnen des Landesmuseum Joanneum im Arbeitskreis zu Erwerbungen und Rückstellungen aus Jüdischem Besitz 1938 - 1955 ein Forschungsbericht veröffentlicht, der die Grundlage für das am 14. März 2000 vom Steiermärkischen Landtag beschlossene Landesverfassungsgesetz zur Rückgabe fraglicher Erwerbungen aus während der NS-Zeit entzogenem Eigentum bildete und auch als Basis für die bisher erfolgten Restitutionen diente. Aufwendige Rechtsgutachten, die auf Grund der komplizierten Erbfolge (bei den ErbInnen handelt es sich mehrfach bereits um die dritte Generation nach den EigentümerInnen bis 1938) notwendig sind, verhindern zu meist eine rasche Abwicklung der Rückgabe. Zudem gestaltet sich die Restitutionsforschung kleinerer, unbekannterer Sammlungen aufgrund fehlender Dokumente und Unterlagen als äußerst schwierig. Dennoch konnten in den letzten zehn Jahren 28 Werke aus den Sammlungen des Landesmuseum Joanneum in Zusammenarbeit mit der Israelitischen Kultusgemeinde in Wien und dem Österreichischen Nationalfonds an ErbInnen bzw. VertreterInnen von Erben ausgehändigt werden. Die Entschlüsselung der Vugesta-Rechnungsbücher durch die Restitutionsbeauftragte Karin Leitner- Ruhe leistete hierbei eine erhebliche Hilfestellung. "Dadurch konnten inzwischen auch scheinbar nicht zu lösende Fälle geklärt werden," zeigt sich Leitner-Ruhe erfreut, die sich nicht nur mit vom Museum selbst aufgeworfenen Problemfällen beschäftigt, sondern auch Anfragen der Kommission für Provenienzforschung in Wien bearbeitet. Zuletzt wurden drei Restitutionen außerhalb des Forschungsberichtes getätigt, nachdem neuere Fakten vorlagen. Die berühmteste darunter ist das Bild "Hafen von Triest" von Egon Schiele, das von der Neuen Galerie Graz an die Erben nach Heinrich Rieger restituiert wurde. Direktor Wolfgang Muchitsch erklärt: "Die Restitutionspolitik am Landesmuseum Joanneum beschränkt sich nicht nur auf den Forschungsbericht. Uns ist es wichtig, dass allen ErbInnen ihr rechtmäßiges Eigentum zurückgestellt wird." Aktuell sind zwei weitere Restitutionen in Arbeit, die abgeschlossen werden können, sobald alle gerichtsrelevanten Unterlagen unterzeichnet vorliegen. Die genaue, nach jeder Rückerstattung aktualisierte Liste ist unter http://www.museum-joanneum.at unter der Rubrik "Restitution" nachzulesen. |
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