Wien (bmj) - Der Gesetzesentwurf zum Kinderbeistand ist in Begutachtung und
soll mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sieht den Kinderbeistand
als "Sprachrohr", der Minderjährigen in eskalierten Obsorge-und Besuchsrechtsstreitigkeiten "eine
Stimme geben" soll.
"Schutz durch Recht: Der Schutz der Kinder und die Verbesserung der Situation von Minderjährigen in familiären
Konfliktsituationen ist mir ein wichtiges Anliegen", betonte die Justizministerin anlässlich des Gesetzesvorhabens.
"Viele Kinder leiden unter der Trennung ihrer Eltern. Bei Obsorgeverfahren und Besuchsrechtsstreitigkeiten
fühlen sich Kinder oft alleine gelassen, fallweise sogar von den Eltern instrumentalisiert." Durch den
Kinderbeistand sollen sie in die Lage versetzt werden ihren Willen und ihre Wünsche in- und außerhalb
des Gerichtsverfahrens sprachlich auszudrücken.
Der Kinderbeistand dient dem Kind als persönlicher Ansprechpartner, als "Begleiter" im gesamten
Verfahren und soll das Kind entlasten und ihm das belastende Gefühl der Schuld für die familiäre
Situation nehmen. Bandion-Ortner verwies auf die wertvollen Erfahrungen aus dem Modellprojekt Kinderbeistand, das
von Jänner 2006 bis Juli 2008 durchgeführt wurde. Dabei hätten alle Beteiligten - also etwa auch
die Eltern und Richter - den Kinderbeistand als sinnvoll und hilfreich empfunden.
Gedacht ist an die Bestellung eines Kinderbeistandes für Minderjährige etwa ab dem fünften bis zum
vierzehnten Lebensjahr. Dabei komme, wie Bandion-Ortner betont, der Qualität der Ausbildung und der Eignung
der Kinderbeistände ein besonderer Stellenwert zu: "Als Kinderbeistand kommt nur in Frage, wer die fachlichen
und die menschlichen Voraussetzungen erfüllt."
Voraussetzungen seien daher eine abgeschlossene Fachausbildung und Berufserfahrung in einem psychosozialen Beruf
sowie Spezialkenntnisse insbesondere in den Bereichen Familien-, Jugendwohlfahrts- und Verfahrensrecht, Kommunikation
mit Kindern und Krisenmanagement.
"Strenge Voraussetzungen erhöhen die Qualität der Betreuung, um Kindern vor Gericht die bestmögliche
Unterstützung zu geben" so die Ministerin.
Das Justizministerium geht von ungefähr 600 Fällen pro Jahr, in denen ein Kinderbeistand vom Gericht
bestellt werden wird, aus. Grundsätzlich sollen die Eltern die Kosten eines Kinderbeistands tragen, da sie
durch ihre Situation die Notwendigkeit eines Beistands für ihre Kinder verursacht haben. Wenn die Eltern nicht
in der Lage sind, die Kosten des Kinderbeistands ohne Beeinträchtigung ihres notwendigen Unterhalts zu bestreiten,
steht ausreichend Verfahrenshilfe zur Verfügung.
Um sicherzustellen, dass ab dem Zeitpunkt, ab dem Gerichte Kinderbeistände bestellen können, genug qualifizierte
Personen zur Verfügung stehen, bedarf es einer gewissen Vorlaufzeit, sodass ab 1. Juli 2010 erstmals Kinderbeistände
bestellt werden können. |