Ein Sprachrohr für Kinder vor Gericht   

erstellt am
23. 07. 09

Wien (bmj) - Der Gesetzesentwurf zum Kinderbeistand ist in Begutachtung und soll mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sieht den Kinderbeistand als "Sprachrohr", der Minderjährigen in eskalierten Obsorge-und Besuchsrechtsstreitigkeiten "eine Stimme geben" soll.

"Schutz durch Recht: Der Schutz der Kinder und die Verbesserung der Situation von Minderjährigen in familiären Konfliktsituationen ist mir ein wichtiges Anliegen", betonte die Justizministerin anlässlich des Gesetzesvorhabens. "Viele Kinder leiden unter der Trennung ihrer Eltern. Bei Obsorgeverfahren und Besuchsrechtsstreitigkeiten fühlen sich Kinder oft alleine gelassen, fallweise sogar von den Eltern instrumentalisiert." Durch den Kinderbeistand sollen sie in die Lage versetzt werden ihren Willen und ihre Wünsche in- und außerhalb des Gerichtsverfahrens sprachlich auszudrücken.

Der Kinderbeistand dient dem Kind als persönlicher Ansprechpartner, als "Begleiter" im gesamten Verfahren und soll das Kind entlasten und ihm das belastende Gefühl der Schuld für die familiäre Situation nehmen. Bandion-Ortner verwies auf die wertvollen Erfahrungen aus dem Modellprojekt Kinderbeistand, das von Jänner 2006 bis Juli 2008 durchgeführt wurde. Dabei hätten alle Beteiligten - also etwa auch die Eltern und Richter - den Kinderbeistand als sinnvoll und hilfreich empfunden.

Gedacht ist an die Bestellung eines Kinderbeistandes für Minderjährige etwa ab dem fünften bis zum vierzehnten Lebensjahr. Dabei komme, wie Bandion-Ortner betont, der Qualität der Ausbildung und der Eignung der Kinderbeistände ein besonderer Stellenwert zu: "Als Kinderbeistand kommt nur in Frage, wer die fachlichen und die menschlichen Voraussetzungen erfüllt."

Voraussetzungen seien daher eine abgeschlossene Fachausbildung und Berufserfahrung in einem psychosozialen Beruf sowie Spezialkenntnisse insbesondere in den Bereichen Familien-, Jugendwohlfahrts- und Verfahrensrecht, Kommunikation mit Kindern und Krisenmanagement.

"Strenge Voraussetzungen erhöhen die Qualität der Betreuung, um Kindern vor Gericht die bestmögliche Unterstützung zu geben" so die Ministerin.

Das Justizministerium geht von ungefähr 600 Fällen pro Jahr, in denen ein Kinderbeistand vom Gericht bestellt werden wird, aus. Grundsätzlich sollen die Eltern die Kosten eines Kinderbeistands tragen, da sie durch ihre Situation die Notwendigkeit eines Beistands für ihre Kinder verursacht haben. Wenn die Eltern nicht in der Lage sind, die Kosten des Kinderbeistands ohne Beeinträchtigung ihres notwendigen Unterhalts zu bestreiten, steht ausreichend Verfahrenshilfe zur Verfügung.
Um sicherzustellen, dass ab dem Zeitpunkt, ab dem Gerichte Kinderbeistände bestellen können, genug qualifizierte Personen zur Verfügung stehen, bedarf es einer gewissen Vorlaufzeit, sodass ab 1. Juli 2010 erstmals Kinderbeistände bestellt werden können.
     
zurück