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Unterstützung für verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger |
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erstellt am
22. 07. 09
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EU-Kommission genehmigt Unterstützung Österreichs für Ökostromerzeuger…
…nimmt jedoch Regelung für große Stromkunden näher unter die Lupe
Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat von Österreich geplante subventionierte
Einspeisetarife für Erzeuger von Ökostrom (d. h. Strom aus erneuerbaren Energiequellen) nach den Beihilfevorschriften
des EG-Vertrags genehmigt. Die Maßnahme soll die Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern
voranbringen und beschleunigen, ohne dass mit der Förderung eine Überkompensation der anfallenden Mehrkosten
einhergeht. Sie steht somit im Einklang mit den Voraussetzungen in den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche
Umweltschutzbeihilfen. Parallel dazu hat die Kommission jedoch eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu
prüfen, ob einzelne Bestimmungen des neuen österreichischen Ökostromgesetzes, die Großkunden
begünstigen könnten, gegen das Beihilferecht verstoßen. Nach dem neuen Ökostromgesetz können
energieintensive Unternehmen von der Verpflichtung befreit werden, Ökostrom abzunehmen und zur Finanzierung
von Ökostrom in Österreich beizutragen. Damit kämen auf Unternehmen, die für eine solche Freistellung
nicht in Betracht kommen, Mehrkosten zu, weil sie zusätzliche Mengen von Ökostrom abnehmen müssten.
Im Rahmen der ergebnisoffen geführten Untersuchung werden Betroffene die Gelegenheit erhalten, zu der fraglichen
Maßnahme Stellung zu nehmen.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte hierzu: „Die Kommission unterstützt die verstärkte
Nutzung erneuerbarer Energieträger und begrüßt, dass Österreich jetzt Einspeisetarife anwenden
kann, die die Erzeugung von Ökostrom fördern. Demgegenüber muss die geplante Befreiung großer
Stromverbraucher von der Verpflichtung zur Mitfinanzierung der Ökostromerzeugung eingehender untersucht werden.“
Die Einspeisetarife liegen über dem Preis, den Ökostromerzeuger auf dem Markt erhalten könnten,
um ihnen so einen Ausgleich für ihre Mehrkosten zu gewähren. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass
die Maßnahme die Kriterien in den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen erfüllt
(vgl. MEMO/08/31 ). So hat sich Österreich ausdrücklich verpflichtet, eine Überkompensation der
Mehrkosten in Verbindung mit dem Kauf von Ökostrom zu vermeiden.
Befreiung energieintensiver Stromkunden
Nach der vorläufigen Prüfung hat die Kommission Zweifel, dass die für energieintensive Unternehmen
vorgesehenen Befreiungen mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. So könnte diesen Unternehmen durch
ihre Befreiung von der Verpflichtung, einen Beitrag zur Mitfinanzierung von Ökostrom zu leisten, ein ungerechtfertiger
Wettbewerbsvorteil erwachsen, der sich nicht durch die dem System innewohnende Logik rechtfertigen ließe.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche
Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer N 446/2008
zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen
informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News . |
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Mitterlehner bedauert EU-Ablehnung des Industriedeckels
Durch Entscheidung der EU-Kommission besteht Klarheit über weitgehende Zustimmung
- neuerliche Beschlussfassung im Parlament angestrebt
Wien (bmwfj) - Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner begrüßt einerseits,
dass die EU-Kommission jetzt endlich eine Entscheidung zur Novelle des österreichischen Ökostromgesetzes
getroffen hat. Dadurch besteht Klarheit, dass die EU weitgehende Zustimmung zur Förderung des Ökostroms
gibt. Andererseits bedauert Mitterlehner, dass die EU-Kommission den Industriedeckel nicht genehmigt und ein Hauptprüfungsverfahren
eingeleitet hat. Die Kostenbelastung der Industrie ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten noch problematischer
als in der Hochkonjunktur. Mitterlehner wird mit der Industrie über alternative Lösungen Gespräche
aufnehmen. Seitens der Kommission wurde die Problematik des Industriedeckels schon zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
im Jahr 2008 angemerkt.
Ungeachtet dieser Situation sollen die genehmigten Teile des Ökostrompaketes in Kraft treten. Dazu ist eine
neuerliche Befassung des Parlamentes notwendig, die für 1. September angestrebt wird. Damit sollen Investitionsförderungen
für kleine Wasserkraftwerke, Photovoltaik aber auch der Rohstoffzuschlag für Biomasse und Biogas umgesetzt
werden.
Andere Teile der Ökostromgesetznovelle 2008 sind ohnedies bereits in Kraft wie etwa die Erhöhung des
Unterstützungsvolumens von 17 auf 21 Millionen Euro und das getrennt geregelte Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. |
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Leitl: Zug für Industriedeckelung ist noch nicht abgefahren
Wirtschaftskammer bedauert EU-Entscheidung – Kommissionsvorschläge für Beihilfenkonformität
aufgreifen
Wien (pwk) - „Es wäre falsch, jetzt die Flinte ins Korn zu werfen. Die EU-Kommission hat die
im Ökostromgesetz enthaltene Deckelung für die Industrie nicht abgelehnt, sondern eine nähere Prüfung
angekündigt. Der Zug ist noch nicht abgefahren“, betont Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ), im Hinblick auf die heutige Entscheidung der EU-Kommission. Demnach wurde die österreichische
Regelung zwar prinzipiell abgesegnet, die Regelung für große Stromkunden soll jedoch nochmals unter
die Lupe genommen werden.
„Diese Zweiteilung der Entscheidung ist aus sachlichen Gründen nicht nachvollziehbar und höchst bedauerlich.
Immerhin gibt es in Deutschland eine gleichartige Regelung, und ich kann mir nicht vorstellen, dass Brüssel
bei großen und kleinen Ländern unterschiedliche Maßstäbe anlegt.“
Umso wichtiger sei es, „nun genau die Begründung für den heutigen Beschluss zu prüfen und die konkreten
Vorschläge der Kommission, wie die Industriedeckelung doch noch beihilfenkonform gestaltet werden kann, aufzugreifen“,
so Leitl. Die formelle Entscheidung der Kommission wird in ungefähr einem Monat vorliegen.
„Jetzt sind alle – Wirtschaftsministerium, aber auch die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung sowie
ihre europäischen Dachverbände - gefragt, damit es rasch doch noch zu einer vernünftigen Gesamtlösung
kommt“, mahnt Leitl. Ein Inkrafttreten der neuen Förderregeln ohne die von der Regierung zugesagte Kostenbegrenzung
für die energieintensive Industrie sei nicht akzeptabel. „Es ist niemandem gedient, wenn in Zeiten wie diesen
Arbeitsplätze aus Österreich und Europa exportiert und Emissionen importiert werden, weil Industriebetriebe
aufgrund von massiven Kostennachteilen gezwungen sind, ihre Produktion zu verlagern“, so der WKÖ-Präsident.
Leider hätten auch in Österreich nicht alle Beteiligten an einem Strang zogen, um eine faire Lösung
für energieintensive Unternehmen, die immerhin rund 170.000 Beschäftigten zu erlangen. „Dass etwa die
Arbeiterkammer ungeachtet der Usance, sich in Brüssel nicht wechselseitig zu schaden, gegen die Industriedeckelung
mobil gemacht hat, ist bedauerlich. Die Beschäftigten in großen Industriebetrieben werden es ihr zu
danken wissen“, so Leitl abschließend. |
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Koren: Lösung für energieintensive Industrie gefordert
Industrie von Konjunkturlage besonders betroffen - Entscheidung der EU-Kommission falsches
Signal sowie sachlich nicht nachvollziehbar
Wien (pdi) - Als "sachlich nicht nachvollziehbar" bewertet die Industrie die heutige Entscheidung
der Europäischen Kommission hinsichtlich der österreichischen Ökostrom-Regelung, wonach die Begrenzung
der Kosten für energieintensive Unternehmen separat einem Prüfverfahren unterzogen werden müsste.
"Gerade jetzt, angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen, wäre dies ein falsches Signal aus Brüssel
an die ohnehin von der Krise stark betroffene energieintensive Industrie mit insgesamt 170.000 Arbeitsplätzen
in Österreich. Neben der vereinbarten Anhebung der Fördervolumina und Förderlaufzeiten sowie Sonderreglungen
für rohstoffgebundene Anlagen und einer Ausnahme für sozial Schwache muss bei der Novelle zum Ökostromgesetz
auch eine neue, faire Kostenverteilung mit einer Kostenbegrenzung für energieintensive Stromkonsumenten geben",
so der Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Mag. Peter Koren am 22.07.
"Ein Inkrafttreten der neuen Förderbedingungen ohne einer Lösung für die von der Bundesregierung
versprochene Begrenzung für die energieintensive Industrie entspräche nicht dem verhandelten Kompromiss."
Die IV gehe davon aus, dass in den kommenden Wochen intensiv alle verbleibenden Möglichkeiten geprüft
und auch umgesetzt werden. "Es muss im Gesamtpaket eine Ausgleichsregelung geben. Die Industrie hier im Regen
stehen zu lassen wäre für die Beschäftigten in energieintensiven Betrieben gerade in der jetzigen
schwierigen konjunkturellen Situation fatal. "Es braucht für den Industrie- und Arbeitsstandort Österreich
eine Gesamtlösung, wie in der Novelle vorgesehen", betonte Koren.
Die Entscheidung der Kommission sei deshalb nicht nachvollziehbar, da die Ökostromkosten für energieintensive
Unternehmen in Deutschland mit 0,05 cent/kWH begrenzt seien, "während unsere Unternehmen mit durchschnittlich
0,53 cent/kWH bereits das 10-fache zahlen. Ökostromkosten von über 1 Million Euro pro Standort sind keine
Seltenheit. Dies verschlechtert massiv die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie gegenüber ausländischen
Mitbewerbern, welche zwar die gleichen Strombezugskosten, jedoch keine so hohen Mehrkosten für deren nationale
Ökostrom-Politik zu tragen haben", so der IV-Vize-Generalsekretär. |
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