Energieeffizienz, Asyl, Übersetzung im Strafverfahren
Wien (pk) - Der EU-Ausschuss des Bundesrats verabschiedete heute einstimmig eine teilweise kritische
Ausschussfeststellung zum Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.
Dieser stand bereits am 3. Juni 2009 auf der Tagesordnung des Ausschusses. Damals beschlossen die Bundesrätinnen
und Bundesräte, dazu Stellungnahmen einzuholen.
Ein weiterer Tagesordnungspunkte betraf den Vorschlag für eine Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden, wozu einstimmig beschlossen wurde, Stellungnahmen einzuholen. Bundesrat Stefan Schennach (G)
bezeichnete die Richtlinie als einen Meilenstein und wies auf Regelungen in Frankreich hin, die noch weiter gehen.
Energieeffizienzmaßnahmen setzen, so Schennach, auch jene Länder unter Zugzwang, die von gewissen Standards
noch meilenweit entfernt sind. Das werde auch der österreichischen Wirtschaft, vor allem den kleinen und mittleren
Unternehmen, viele Chancen eröffnen und Arbeitsplätze sichern, meinte er.
Auch zur Mitteilung der Kommission betreffend "Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste
der Bürger" (Stockholm-Programm) beschlossen die Ausschussmitglieder einstimmig, Stellungnahmen einzuholen.
Bundesrat Albrecht Konecny (S) berichtete in diesem Zusammenhang aus der letzten Sitzung der PräsidentInnen
der COSAC, wo man übereinkam, diese Mitteilung zum Gegenstand eines Probelaufs des Subsidiaritätsprüfungsverfahrens,
wie es der Vertrag von Lissabon vorsieht, zu machen. Kommissarin Margot Wallström habe dabei die Parlamente
ermuntert, sich in ihren Stellungnahmen nicht nur zu den Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
zu äußern, sondern auch politische Meinungen kundzutun, sagte Konecny. Gerade im Bereich der Asylpolitik,
so der Bundesrat, ergeben sich eminent wichtige politische Fragen, zumal eine gemeinsame EU-Asylpolitik nur dann
Sinn mache, wenn es auch einen Lastenausgleich gebe. Auch die Auswirkungen auf die nationalen Arbeitsmärkte
seien zu klären.
Die Debatte über den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über das Recht auf Verdolmetschung
und Übersetzung in Strafverfahren wurde schließlich auf Antrag von Bundesrat Albrecht Konecny (S) mehrheitlich
vertagt, da seitens der Bundesländer dazu noch keine abgestimmte Position vorlag. Bundesrat Franz Perhab (V)
wies auf die mögliche Kostenbelastung durch die Richtlinie für die Verwaltungsbehörden hin. Ein
Problem stellte laut Justizministerium, vertreten durch den leitenden Staatsanwalt Christian Pilnacek, auch das
Erfordernis der schriftlichen Übersetzung dar, da dies auch zu Verfahrensverzögerungen und längerer
Inhaftierung führen könnte. Außerdem sei man mit der Kostenfolgenabschätzung noch nicht fertig.
Die Rechte auf Unterstützung durch einen Dolmetscher und auf Übersetzung sollen ab dem Zeitpunkt gelten,
zu dem die betreffende Person darüber informiert wird, dass sie verdächtigt wird, eine Straftat begangen
zu haben, und erstreckt sich laut Entwurf auf das gesamte Ermittlungs- und Gerichtsverfahren
Richtlinie soll heimischem Schadenersatzsystem nicht widersprechen
Der Vorschlag für eine EU-Richtlinie hat zum Ziel, Zahlungsverzögerungen im Geschäftsverkehr hintanzuhalten,
da verspätete Zahlungen nicht nur negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität
von Unternehmen, insbesondere von KMU, haben, sondern sich auch nachteilig auf den innergemeinschaftlichen Geschäftsverkehr
auswirken. Zahlungsverzögerungen können im schlimmsten Fall sogar ansonsten leistungsfähige Unternehmen
in den Konkurs treiben und eine Kettenreaktion über die ganze Lieferkette in Gang setzen. Die Kommission kritisiert,
dass trotz der bereits bestehenden Richtlinie (2000/35/EG) - in Österreich durch das Zinsenrechts-Änderungsgesetz
(BGBl. I Nr. 118/2002) umgesetzt - der Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr innerhalb der EU noch immer ein
allgemeines Problem darstellt und in einer Reihe von Mitgliedstaaten die vertraglichen Zahlungsfristen bei Geschäften
mit öffentlichen Verwaltungen ungerechtfertigt lang sind.
Die von der EU vorgeschlagenen Neuerungen sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen schützen und Unternehmen
sowie öffentliche Stellen zu besserer Zahlungsdisziplin anhalten. Konkret sieht der Vorschlag pauschalierte
Entschädigung für Betreibungskosten, Regelungen zur Zahlungsfrist für öffentliche Stellen,
pauschalierte Entschädigung für Betreibungskosten sowie Pönale bei Rechtsgeschäften mit öffentlichen
Stellen, weiters den Ausschluss von Verzugszinsen als jedenfalls grob benachteiligende Vertragsbestimmung sowie
die Schaffung eines vollstreckbaren Titels für unbestrittene Forderungen jedenfalls binnen 90 Kalendertagen
vor.
In der genannten und einhellig angenommenen Ausschussfeststellung wird der Richtlinienvorschlag grundsätzlich
begrüßt. Die Bundesrätinnen und Bundesräte halten darin auch fest, dass dieser den Grundsätzen
der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit entspricht.
Dennoch regen die Ausschussmitglieder einige Klarstellungen an und weisen darauf hin, dass aus ihrer Sicht die
im Richtlinienentwurf genannten Pauschalen nicht leicht nachvollziehbar und teilweise auch ungewöhnlich hoch
sind. Außerdem sei der Ersatz von Betreibungskosten im österreichischen Recht an das Vorliegen eines
Verschuldens auf Seiten des Schuldners gebunden. Sollten die genannten Beträge völlig unabhängig
vom konkreten Schaden verlangt werden können, dann würde das ein Abweichen von der derzeitigen Schadenersatzkonstruktion
in Österreich bedeuten. Diese Systemwidrigkeit zum österreichischen Schadenersatzrecht sei auch angesichts
des Vorteils für den Gläubiger nicht zu rechtfertigen, meinen die Mitglieder des Ausschusses.
Was die Festsetzung einer 30-tägigen Zahlungsfrist nunmehr auch für öffentliche Stellen betrifft,
so wird dies von den Bundesrätinnen und Bundesräten nicht in Frage gestellt. Die Verpflichtung zur Leistung
einer Entschädigung von 5 % zusätzlich zum Entschädigungsbetrag sollte jedoch nach deren Auffassung
nochmals überdacht werden. Abgesehen von der budgetären Belastung und der Schlechterstellung gegenüber
privaten Unternehmen müsse hier auch berücksichtigt werden, so die Ausschussfeststellung, dass für
den Gläubiger im Verhältnis zur öffentlichen Hand das Insolvenzrisiko wegfällt.
Einen weiteren Kritikpunkt stellt die 90-Tagefrist dar, weil, so der Antrag, die Schaffung eines Exekutionstitels
nicht in jedem Fall binnen der angegebenen Frist möglich sein wird. Umstände bei der Zustellung, Verbesserungsaufträge,
Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, etc. können ein Verfahren unvorhergesehen verzögern,
lauten die Argumente.
Die Vertreterin des Justizministeriums, Teresa Frizberg, erläuterte nach einer Frage von Bundesrat Reinhard
Winterauer (S), der Entwurf sehe im Hinblick auf die Verzugszinsen neue Definitionen vor, wobei das österreichische
Recht strenger sei, da Verzugszinsen sofort und ohne Frist anfielen. Tatsächlich neu seien aber die Bestimmungen
zum Schadenersatz. Bundesrat Stefan Schennach (G) unterstrich die Schwierigkeiten österreichischer Firmen,
das ihnen zuständige Geld im Ausland einzutreiben und forderte, vor allem Klein- und Mittelbetriebe in Zukunft
dabei besser zu unterstützen. Daraufhin betonte Bundesrätin Sonja Zwazl (V), die Außenhandelsstellen
würden diese Aufgabe sehr ernst nehmen und den Betrieben in jeder Hinsicht Hilfestellung leisten. |