100 Millionen Euro für Spendenabsetzbarkeit  

erstellt am
31. 07. 09

Lopatka: Spenden an 271 Hilfsorganisationen nun absetzbar
Bund stellt rund 100 Millionen Euro für Spendenabsetzbarkeit zur Verfügung
Wien (bmf) - "Vom Ausmaß der Wirtschaftskrise sind selbst die Experten überrascht worden - umso mehr sind diejenigen gefordert, die anderen Menschen helfen: die humanitären Hilfsorganisationen in unserem Land. Aus diesem Grund hat Finanzminister Josef Pröll bereits bei seinem Amtsantritt die jahrzehntelange Forderung nach der Absetzbarkeit von Spenden aufgegriffen und umgesetzt. Seit heute liegt die vom zuständigen Finanzamt erstellte Liste jener Organisationen vor, für die erbrachte Spenden absetzbar sind. Derzeit sind es 271 Organisationen. Ich rechne damit, dass bis Jahresende über 300 Organisationen auf dieser Liste sein werden", gab Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka am 31.07. bekannt. Unter www.bmf.gv.at, Rubrik "Tools", ist die Liste "Begünstigter Spendenempfänger" abrufbar.

Spenden, die an diese Organisationen erfolgen, sind im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung absetzbar. "Wir wollen damit Anreize setzen, dass Hilfe von Menschen für Menschen - kurz "Mildtätigkeit" - verstärkt geleistet wird", erklärt der Finanzstaatssekretär. Für die Bürgerinnen und Bürger aber auch Unternehmen, die nun Spenden an Hilfsorganisationen im Ausmaß von bis zu 10 Prozent ihres Einkommens bzw. Gewinns steuerlich geltend machen können, wollen wir mit der Absetzbarkeit die Hilfsbereitschaft honorieren. Der Finanzminister verzichtet damit auf Steuereinnahmen im Volumen von rund 100 Millionen Euro.

Zur Aufnahme auf die Liste der steuerbegünstigten Hilfsorganisationen sind gewisse Vorgaben zu erfüllen. So muss die Körperschaft seit mindestens drei Jahren bestehen und mildtätige Zwecke, Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit oder der Katastrophenhilfe erfüllen. Der spendenbegünstigte Zweck (Mildtätigkeit, Entwicklungszusammenarbeit, Katastrophenhilfe) muss zumindest 75 Prozent der Gesamttätigkeit umfassen. Die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers über diese Kriterien muss mit einem Antrag auf Spendenbegünstigung beim Finanzamt eingereicht werden und wird daraufhin der entsprechenden Prüfung unterzogen.

Um die steuerliche Absetzbarkeit zu nutzen, muss der Steuerzahler das der Behörde bekannt geben. Ab 2011 kann der Spender der Organisation seine Sozialversicherungsnummer nennen und bekommt die Steuer automatisch gutgeschrieben. Die Organisationen wurden verpflichtet, alle diese Sozialversicherungsnummern mit den dazugehörigen Spendenbeträgen an die Finanzbehörde weiterzuleiten.

Liste der begünstigten Spendenempfänger: http://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden

 

Haubner: Spendenliste unvollständig
Haubner nennt als ein Beispiel die freiwilligen Feuerwehren
Wien (bzö) -
Als "unvollständig" bezeichnet BZÖ-Sozialsprecherin NAbg. Ursula Haubner die vom Finanzministerium präsentierte Liste, welche Organisationen spendenabsetzwürdig sind. "Das BZÖ hat sich seit Jahren dafür eingesetzt, dass Spenden für die gemeinnützige soziale Hilfe, die ehrenamtlich im Sinne der Allgemeinheit geleistet wird, steuerlich abgesetzt werden können. Leider sind etliche Organisationen nicht beinhaltet."

Haubner nennt als ein Beispiel die freiwilligen Feuerwehren. "Die Frauen und Männer der freiwilligen Feuerwehren haben gerade jetzt beim Hochwasser wieder Großartiges geleistet. Gerade solche Organisationen brauchen Unterstützung von privater und öffentlicher Seite", so die BZÖ-Sozialsprecherin.

 

 Grüne: Spendengesetz ist eine Farce
SpenderInnen für Menschenrechte, Umwelt- und Tierschutz sind SteuerzahlerInnen 2. Klasse
Wien (grüne) - "Das Spendengesetz ist schlicht eine Farce", erklärte die stellvertretende Klubobfrau der Grünen, Ulrike Lunacek, zur heute veröffentlichten Liste von Organisationen, für die in Zukunft Spenden absetzbar sein sollen. "Dass wichtige Menschenrechts-, Umwelt- und Tierschutzorganisationen, sowie manche entwicklungspolitische Organisationen von der Spendenabsetzbarkeit nicht profitieren werden, ist nichts weniger als ein Skandal", so Lunacek. Das ist nicht nur eine Missachtung der Arbeit von zahlreichen Organisationen und ihrer Mitglieder, sondern auch von SteuerzahlerInnen. "SpenderInnen für Menschenrechte, Umwelt- und Tierschutz werden vom Finanzminister zu SteuerzahlerInnen 2. Klasse gemacht. Es ist nicht die Aufgabe des Finanzministers, zwei Gruppen von SteuerzahlerInnen zu schaffen: eine, die an gewogene Organisationen spendet und eine, die an nicht-gewogene Organisationen spendet.

"Für tausende Ehrenamtliche, die sich für Umwelt- und Tierschutzanliegen einsetzen, ist das ein Schlag ins Gesicht", kritisiert Lunacek. "Das Gesetz und nun auch seine Durchführung zeugt von mangelndem Demokratieverständnis und umweltpolitischer Kurzsichtigkeit. Die ÖVP - und mit ihr die SPÖ - behandelt Umwelt-, Tierschutz- und Menschenrechtsinitiativen offen als Gegner." Denn ökonomisch betrachtet gibt es kein Argument, Spenden an diese Organisationen von der Absetzbarkeit auszuschließen.

 

Caritas-Präsident erwartet Rückenwind
Küberl: "Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise ist dieser Spendenanreiz besonders wichtig. Jeder Euro hilft, damit Menschen in Not ein besseres Leben haben."
Wien (caritas) - Einen "wichtigen Rückenwind für unsere Arbeit für notleidende Menschen im In- und Ausland" erwartet sich Caritas-Präsident Franz Küberl durch die Spendenabsetzbarkeit. Denn: "Das Feedback, das wir bekommen, ist sehr positiv. Viele Leute rufen an und erkundigen sich über die genauen Regeln. Manche spenden auch schon mehr als im Vorjahr und nützen bereits den Steuervorteil", so Küberl. Genauere Zahlen dazu gäbe es freilich noch nicht: "Eine Bilanz haben wir erst am Ende des Jahres."

Alle Spenden an die Caritas können rückwirkend (Jahresbeginn) und bis zu einem Gesamtbetrag von 10 Prozent des steuerpflichtigen Jahreseinkommens abgesetzt werden. "Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise ist dieser Spendenanreiz besonders wichtig", betont der Caritas-Präsident: "Wir merken einerseits eine erhöhte Solidarität und Bereitschaft zum Teilen, auf der anderen Seite kann aber aufgrund der Wirtschaftskrise eine Reihe von Menschen weniger spenden als bisher. Demgegenüber steht ein dramatisch steigender Hilfsbedarf im In- und Ausland."

Küberl erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass erst gestern die Vereinten Nationen Alarm geschlagen haben, weil die internationale Staatengemeinschaft heuer mit 3,7 Milliarden US-Dollar nur die Hälfte des für die Hungerbekämpfung nötigen Budgets zugesagt habe. Gleichzeitig hätten bereits über eine Milliarde Menschen nicht genug zu essen.

Die Caritas sammelt in ihrer aktuellen Augustsammlung für Menschen in Not in Afrika, Asien und Lateinamerika. Küberl: "Jeder Euro hilft, damit etwa Bauern in Ländern wie dem Senegal, Mali, Äthiopien oder Burkina Faso ihre Familien ernähren und ein besseres Leben haben können."  

 

Freudentag für Hilfswerk-Präsident Othmar Karas
Liste der begünstigten Organisationen wurde heute veröffentlicht
Wien (hilfswerk) - Am 31.07. wurde auf der Website des Finanzministeriums die Liste der Organisationen bekannt gegeben, an die Spenden rückwirkend per 1.1.2009 absetzbar werden. Für einen der wichtigsten Initiatoren der Spendenabsetzbarkeit, Othmar Karas, ein besonderer Freudentag: "Jahrelang war Österreich bezüglich Absetzbarkeit von Spenden Schlusslicht in Europa. Das ist jetzt vorbei. Es hat sich gelohnt, dass wir nicht locker gelassen haben!", so Karas.Absetzbar sind Spenden an Vereine und Einrichtungen, die selbst mildtätige Zwecke verfolgen oder Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln. Unternehmen können bis zu 10% des Vorjahresgewinns, Private bis zu 10% der Vorjahreseinkünfte absetzen.

"Spenderinnen und Spender können also ab 2009 viel mehr spenden, ohne dass es sie mehr kostet!", sagt Karas, "Ich lade alle, die Gutes tun wollen, sehr herzlich dazu ein, möglichst viel zu spenden!"Das Hilfswerk ist auf der Liste des Finanzministeriums gleich mehrfach vertreten. Der neu gegründete Spendensammelverein des Hilfswerk Österreich ist ebenso gelistet wie Hilfswerk Austria International, Burgenländisches Hilfswerk, Hilfswerk Kärnten, NÖ Hilfswerk, OÖ Hilfswerk und Wiener Hilfswerk.

Die Chronologie der Arbeitsgruppe Spendenabsetzbarkeit: Am 16. Jänner 2005 vereinbarten der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Hilfswerk-Präsident Othmar Karas die Einsetzung einer Arbeitsgruppe. Am 16. Februar 2005 wurde bei einem Spendengipfel mit den größten NPOs im Finanzministerium die weitere Vorgangsweise beschlossen.

Von 7. April 2005 bis 24. Jänner 2006 analysierte die eingesetzte Arbeitsgruppe aus Vertretern von NPOs und der Ministerien BMF, BMSG und BmaA in 7 Sitzungen die Spendenvolumina und -modelle Österreichs und vergleichbarer Länder, mögliche Kosten und Steuerausfälle sowie Kontrollmechanismen. Schließlich einigte sich die Arbeitsgruppe auf ein gemeinsames Papier, das in einen Legislativtext gegossen wurde. Grasser gab eine Verwendungszusage, dass die Spendenabsetzbarkeit spätestens mit der nächsten Steuerreform auch in Österreich Realität wird.

Am 16.12. 2008 verkündete Finanzminister Josef Pröll, dass ab 1.1.2009 alle humanitären Spenden absetzbar werden. Am 31.7.2009 wurde die Liste der begünstigten Organisationen auf der Website des Finanzministeriums (siehe oben) veröffentlicht. Die Spenden sind rückwirkend mit 1.1.2009 absetzbar.
 

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