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Postmarktgesetz im Ministerrat beschlossen |
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erstellt am
28. 07. 09
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Bures:
1650 Postgeschäftsstellen garantiert
Versorgungssicherheit für Bevölkerung und regionale Wirtschaft, klare Absage
an Lohndumping
Wien (bmvit) - Das Postmarktgesetz von Infrastrukturministerin Doris Bures wurde am 28.07. im Ministerrat
beschlossen. "Mit diesem Ergebnis können alle zufrieden sein. Die monatelangen Vorbereitungsarbeit und
die Verhandlungen haben sich ausgezahlt", sagt die Ministerin. Sie betont insbesondere die Dienstleistungsgarantie:
"Mit der vorgesehenen Mindestanzahl von 1.650 Postgeschäftsstellen wird das Angebot im Vergleich zu heute
sogar erweitert. Das bedeutet eine flächendeckende Versorgung auf sehr hohem Niveau. Das ist gut für
die Bevölkerung und gut für den Wirtschaftsstandort."
Sehr wichtig ist der Infrastrukturministerin auch, dass mit dem Postmarktgesetz die Verunsicherung infolge der
Schließungswellen seit dem Jahr 2000 beendet wird. "Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch
die regionale Wirtschaft machten sich einfach Sorgen, dass es vor Ort keine Postdienstleistungen mehr gibt. Eben
weil ich diese Sorgen verstehe, habe ich mich auch so intensiv dafür eingesetzt, dass wir diese Lösung
zustande bringen."
Zugleich ist das Postmarktgesetz eine klare Absage an Lohndumping. Denn die ArbeitnehmerInnen von konzessionierten
Postdienstleistern müssen nach einem Kollektivvertrag beschäftigt werden. Bures: "Wir haben klargemacht,
dass Lohndumping kein Instrument in einem fairen Wettbewerb sein kann."
Außerdem gibt es endlich eine Lösung für die jahrelang umstrittene Umrüstung der Hausbrieffachanlagen.
Die Umrüstung ist ja 2006 nach dem VfGH-Urteil ganz zum erliegen gekommen, weil da die Eigentümer und
Mieter belastet wurden. Jetzt wird klargestellt, dass die Umrüstung von der Post AG bis Ende 2012 vorgenommen
werden muss und die alternativen Anbieter sich an den Kosten beteiligen. Das heißt zugleich, dass MieterInnen
und EigentümerInnen nicht belastet werden. |
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Kaltenegger: Einigung bedeutet Versorgungsgarantie für den ländlichen Raum
Fairer Wettbewerb und faire Löhne mit neuem Gesetz gesichert
Wien, 27. Juli 2009 (övp-pd) "Die erzielte Einigung zum neuen Postmarktgesetz bedeutet eine Versorgungsgarantie
für den ländlichen Raum", betont ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger. "Unser wichtigstes
Ziel wurde mit dieser Einigung erreicht: Mit den 1.650 Poststellen wird eine nachhaltige Versorgungssicherheit
im ländlichen Raum garantiert, die die Menschen und die Betriebe dringend benötigen", so der ÖVP-Generalsekretär
weiter. Zudem kann eine Schließung von Postfilialen nur dann erfolgen, wenn das Postamt nicht kostendeckend
ist und die Postdienste durch Postpartner sicher gestellt werden können.
Außerdem sichert das neue Postmarktgesetz die Chance auf einen fairen Wettbewerb. "Das heißt faire
Rahmenbedingungen für die Post AG sowie die Postanbieter", so Kaltenegger, und weiter: "Ein Hauptaugenmerk
wurde auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Post AG sowie die Postanbieter gelegt - Lohn-Dumping ist jetzt
nicht mehr möglich. Dies sichert anständige Löhne und einen fairen Wettbewerb."
Abschließend dankt der ÖVP-Generalsekretär den Verhandlungspartnern von ÖVP und SPÖ:
"Die beiden Regierungsparteien haben gezeigt, dass konstruktives Arbeiten im Vordergrund ihrer Tätigkeit
steht. Es gilt die Probleme der Menschen zu lösen und gemeinsam zu arbeiten, um Österreich erfolgreich
aus der Krise zu führen." |
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Herbert: Volksbegehren "Stopp dem Postraub" wird von FPÖ unterstützt
Dass das heimische Briefmonopol aufgrund einer EU-Richtlinie im Jahr 2011 fallen wird,
ist seit Jahren bekannt
Wien (fpd) - Da sich das Volksbegehren "Stopp dem Postraub" weitgehend mit der politischen
Position der FPÖ zu diesem Thema deckt, wird es auch unsere Unterstützung finden, stellte der freiheitliche
Bereichsprecher für den Öffentlichen Dienst, NAbg Werner Herbert fest.
Der Postmarkt bedarf endlich klarer Regeln, die auch die postalischen Dienstleistungen privater Firmen zukünftig
klar definieren. Dass das heimische Briefmonopol aufgrund einer EU-Richtlinie im Jahr 2011 fallen und damit die
heimische Post in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten wird, ist seit Jahren bekannt. Aber anstelle
zeitgerecht die Konzepte für eine wettbewerbsfähige Post - welche auch in einem liberalisierten Postmarkt
bestehen kann - zu erstellen, haben alle Verantwortlichen - vom Postmanagement bis hin zum Infrastrukturministerium
- bisher so getan, als ginge sie das offenkundig anstehende Problem nichts an, so Herbert.
Dass man nun versucht, durch drastische personelle und strukturelle Einsparungen das Problem auf die Bediensteten
und die Bevölkerung abzuwälzen, dafür hat die FPÖ absolut kein Verständnis. Die bereits
mehrfach kritisierte Schließung von Postämtern würde nicht nur eine weitere Einschränkung
der postalischen Serviceleistungen mit sich bringen, sondern außerhalb der Städte auch eine weitere
Ausdünnung des ländlichen Wirtschaftsraumes und damit erhebliche Nachteile für viele Gemeinden bedeuten,
so Herbert weiter. Darüber hinaus sind Schließungen von Postämtern auch zwangsläufig mit dem
Abbau von Postbediensteten verbunden, was gerade in der jetzigen angespannten Wirtschaftslage zu einer weiteren
Verschärfung am Arbeitsmarkt führen würde und daher ebenfalls strikt abzulehnen ist.
"Daher wird seitens der FPÖ dieses Volksbegehren sehr wohlwollend betrachtet und ich gehe davon aus,
dass die für eine Behandlung im Parlament erforderlichen 100.000 Unterstützungsunterschriften auch tatsächlich
erreicht werden", so Herbert abschließend. "Dann müssen sich nämlich nicht nur die Regierungsparteien
konkret damit auseinandersetzen, sondern auch Bundeskanzler Faymann als verantwortlicher Infrastrukturminister
der letzten SPÖ-ÖVP-Bundesregierung einmal mehr sein Untätigbleiben bei der schon damals bedenklichen
Entwicklung der Post erklären." |
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Strutz: Postmarktgesetz ist reine Augenauswischerei
Dieses Gesetz zeige das Versagen der gesamten Bundesregierung
unter der Führung von SPÖ-Bundeskanzler Faymann
Wien (bzö) - Als "reine Augenauswischerei" bezeichnet BZÖ-Generalsekretär Dr. Martin
Strutz das von SPÖ und ÖVP beschlossene Postmarkgesetz. "Bereits jetzt finden sich nur wenige private
Post-Partner als Ersatz für Postämter in den Bundesländern. Es ist daher völlig unrealistisch,
dass in Zukunft ausreichend Poststellen entstehen. Damit ist die Ausdünnung der Infrastruktur im ländlichen
Raum vorprogrammiert", so Strutz.
Dieses Gesetz zeige das Versagen der gesamten Bundesregierung unter der Führung von SPÖ-Bundeskanzler
Faymann. "Die Verunsicherung bei den Mitarbeitern und den Postkunden bleibt weiter groß und die rot-schwarze
Bundesregierung trägt dafür die volle Verantwortung", betonte Strutz. |
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Moser: Reparaturbedürftige koalitionäre Kompromissgeburt
Keine Qualitätsgarantie für flächendeckende Versorgung
Wien (grüne) - "Aus Sicht der PostkundInnen bringt das neue Postmarktgesetz zwar eine gewisse
Versorgungssicherheit, doch keine Qualitätsgarantie für eine flächendeckende Versorgung", kritisiert
die Verkehrssprecherin der Grünen, Gabriela Moser. 1650 Poststellen sind kein vollwertiger Ersatz für
Postämter, doch die Entfernungskriterien stellten eine gewisse Verbesserung der Versorgungssituation dar.
Der Postgeschäftsstellenbeirat müsse, so Moser, auch Vertreter des KonsumentInnenschutzes und nicht nur
Gemeinden und Länder umfassen, seine Rechte müssen klar und verbindlich festgelegt werden. Die Universaldienstlösung
sieht Moser als problematisch, da mit ihr die Umgehung durch alternative Unternehmen mit unter 1 Mio Umsatz möglich
wird. Wie weit die späte Umrüstung der Hausbrieffachanlegen EU-rechtlich hält, sei auch noch fraglich.
Bei der Umrüstung sind die MieterInnen und Hauseigentümer auf jeden Fall durch Aushang zu verständigen.
"Angesichts der für die DurchschnittskundInnen widersinnnigen EU-Liberalisierung des Briefmarktes ist
das Postmarktgesetz, made by Bures & Lopatka, ein hatscherter Kompromiss, Qualitätsstandards müssen
deutlicher festgelegt werden." |
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Leitl: "Chance auf echte Belebung des Postmarktes nicht genützt"
WKÖ begrüßt flächendeckende Versorgung - Postpartner können dabei
eine wichtige Rolle spielen
Wien (pwk) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt die im neuen Postmarktgesetz
verankerte flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen in Österreich, hält die Möglichkeiten
für eine echte Liberalisierung aber für nicht ausreichend genützt: "Bei allem Verständnis
für die Notwendigkeit von Kompromissen, die Chance auf eine echte Belebung des österreichischen Postmarktes
wurde leider nicht ergriffen. Erhebliche Marktzutrittshürden für neue Anbieter verhindern einen effizienten
Wettbewerb. Von einer wirklichen Postmarktliberalisierung kann somit keine Rede sein", sagt WKÖ-Präsident
Christoph Leitl.
Positiv sei die im Gesetzesentwurf vorgesehene Option, den Universaldienst auch im Wege von Postpartnerschaften
zu gewährleisten: "Die Postpartner haben sich schon bisher bestens bewährt. Sie werden ein wichtiger
Partner bei der flächendeckenden Versorgung sein", so Leitl.
Ein bedauerliches Marktzutrittshindernis für neue Anbieter sei jedoch beispielsweise die lange Frist für
die Umrüstung der Hausbrieffachanlagen, die erst bis Ende 2012 erfolgen muss. Die einschlägigen Vorgaben
der EU-Postrichtlinie sehen vor, dass bereits bis spätestens Ende 2010 alle Hausbrieffachanlagen allen Postdienstleistern
zugänglich sein müssen, da sonst ein chancengleicher Wettbewerb faktisch ausgeschlossen ist. Auch das
vorgesehene Konzessionsmodell erschwert Anbietern, die im bislang reservierten Bereich der Zustellung von Briefen
bis zu 50 Gramm tätig werden wollen, den Marktzutritt. "Das bewährte Anzeigesystem reicht für
die Sicherung der Dienstleistungsqualität völlig aus und schafft die nötige Transparenz. Es sollte
auch im bis dato reservierten Bereich gelten", so Leitl.
Die EU-Postrichtlinie sieht vor, dass eine Konzession nur erteilt wird, wenn der Antragsteller bei der Beschäftigung
von Arbeitnehmern angemessene Arbeitsbedingungen einschließlich Entlohnung einhält. Dies soll unlauteren
Wettbewerb verhindern, was die WKÖ unterstützt, um einen chancengleichen Anbieterwettbewerb zu gewährleisten.
Über die Inhalte der EU-Postrichtlinie hinausgehende Regelungen lehnt die WKÖ jedoch ab.
"Angesichts der ohnehin flächendeckenden Tarifbindung liegt die konkrete Umsetzung in der Kollektivvertragsautonomie
der Sozialpartner, nicht beim Gesetzgeber", erklärt Leitl. "Zwar wurden auf massives Drängen
der WKÖ einige Punkte im Gesetzesentwurf nachgebessert - so zum Beispiel, dass die Berechnung der Kosten für
die Umrüstung von Hausbrieffachanlagen zum größten Teil nach Marktanteilen erfolgt. Das ist aber
bloß ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Österreich ist noch immer Lichtjahre von einer Postmarktliberalisierung
entfernt", betont Leitl. "Das Unternehmen Post muss zukunftsfit gemacht werden. Eine umfassende Liberalisierung
und die Sicherstellung des freien Wettbewerbs am Postmarkt sind dringend geboten." |
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Postmarktgesetz bringt faire Regeln für alle
Erfreut ist die AK, dass es klare Regeln für Hausbriefkästen geben wird
Wien (ak) - Das neue Postmarktgesetz war höchst an der Zeit - damit die flächendeckende Versorgung
gesetzlich garantiert ist und faire Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten gelten - sowohl bei der
Post als auch bei den alternativen Anbietern, sagt die AK.
Wettbewerb darf nicht auf den Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden: Die gesetzliche Verankerung,
dass ein Kollektivvertrag für alle Postdienstliester gilt, muss Lohndumping verhindern. Wesentlich aus Sicht
der AK ist auch, dass die Universaldienstverpflichtung nicht nur festgeschrieben wird, sondern dass auch die Aufbringung
der Mittel dafür durch den Universaldienstfonds sichergestellt ist.
Erfreut ist die AK, dass es klare Regeln für Hausbriefkästen geben wird - die Errichtungskosten zahlen
die Unternehmen, die Mieter oder Eigentümer werden nicht belastet. Die AK hatte schon 2003 den vorzeitigen
Austausch der Hausbriefkästen auf Kosten der Mieter und Hauseigentümer bekämpft. |
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Mödlhammer: Gemeindebund begrüßt Postmarktgesetz
Postalische Grundversorgung ist damit gesichert
Wien (gemeindebund) - Vorsichtig optimistisch äußerten sich Gemeindebund-Chef Mödlhammer
und sein Vizepräsident LAbg. Bgm. Alfred Riedl zum Beschluss des neuen Postmarktgesetzes durch die Bundesregierung.
"Aus unserer Sicht ist damit die flächendeckende Versorgung Österreichs mit postalischen Grundleistungen
einigermaßen gesichert", so Mödlhammer und Riedl.
"Für uns ist wichtig, dass u.a. die Qualität der Zustellung sowie die Infrastruktur an Poststellen
erhalten bleiben", so die beiden Gemeindepolitiker. "Wir können uns gut vorstellen, dass das neue
Postmarktgesetz die dafür nötigen Rahmenbedingungen schafft." Positiv äußerten sich Mödlhammer
und Riedl darüber, dass der Beschluss dieses Gesetzes nicht ewig verzögert wurde. "Wir haben mehrfach
sehr eindringlich darauf hingewiesen, dass wir dieses Gesetz brauchen und sind dem entsprechend froh darüber,
dass nun die Weichen endlich gestellt sind. Der ländliche Raum braucht eine funktionierende Versorgung mit
Postdienstleistungen. Da geht es nicht nur um die Anzahl der Poststellen, die nun fix festgeschrieben wurde, sondern
auch um die Qualität der täglichen Zustellung."
Sowohl Mödlhammer, als auch Riedl zeigten sich zuversichtlich, "dass nun die jährlich wiederkehrenden
Schließungspläne für Postämter endlich der Vergangenheit angehören." |
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Jettmar: Neues Postmarktgesetz bevorzugt ausländische Postkonzerne
Aufrechterhaltung des flächendeckenden Universaldienstes für die Österreichische
Post AG deutlich erschwert
Wien (post ag) - "Die Regierungsvorlage zum Postmarktgesetz bevorzugt ausländische Postkonzerne
bei ihrem Einstieg in den österreichischen Postmarkt. Die Aufrechterhaltung des flächendeckenden Universaldienstes
wird die Österreichische Post AG vor enorme Hersausforderungen stellen", so Generaldirektor Dr. Rudolf
Jettmar.
Aus der Sicht der Österreichischen Post sind folgende zentrale Themen des Postmarktes unbefriedigend gelöst:
Hauptlast der Universaldienstkosten soll die Österreichische Post tragen
Die Kosten der Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Postdiensten (Universaldienst)
werden nahezu ausschließlich der Österreichischen Post aufgebürdet. Laut dem neuen Gesetz müsste
die Österreichische Post die Kosten der Versorgung des ländlichen Raumes nahezu alleine bezahlen. Neu
ist, dass für 30 Mio. Euro keinerlei Kostenersatz vorgesehen ist, sodass die Post AG diese Universaldienstkosten
jedenfalls ganz alleine tragen muss.
Keine Freiheit für Betreibermodelle bei Postgeschäftsstellen
Das neue Gesetz sieht vor, dass die Post über Österreich verteilt 1.650 Postgeschäftsstellen
zu betreiben hat. Dies ist dann in Ordnung, wenn der Post das Betreibermodell - eigene Postfilialen oder private
Post.Partner - überlassen bleibt. Die diesbezügliche Vorschrift eines bestimmten Betreibermodells im
geltenden Postgesetz wird derzeit vom Verfassungsgerichtshof auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
Unfaire Benachteiligung bei der Finanzierung der Öffnung der Hausbrieffachanlagen
Die Post verfügt über ein landesweit funktionierendes System an Hausbrieffachanlagen. Damit auch
andere Anbieter diese Anlagen nützen können, sollen sie laut neuem Gesetz umgerüstet werden. Die
Kosten für diese Umrüstung, mehr als 40 Mio Euro, gehen laut neuem Gesetz - verschlechternd gegenüber
dem Vorentwurf - größtenteils zu Lasten der Österreichischen Post AG. Umrüstungen sollen diejenigen
bezahlen, die Änderungen haben wollen und den Zugang zu den Hausbriefkästen fordern. Alles andere widerspricht
dem Grundsatz des fairen Wettbewerbs.
Keine Lösung für das Problem arbeitsplatzverlustiger Beamter
Der zunehmende Wettbewerb bei rückläufigem Volumen an Postsendungen führt zur Notwendigkeit
stetiger Kapazitätsanpassungen. Das Poststrukturgesetz 1996 legt allerdings fest, dass die Post beamtete Dienstnehmer
nicht an ihren dienstrechtlichen Dienstgeber Bund zurückgeben kann, wenn sie in der Post nicht mehr operativ
benötigt werden.
Das neue Gesetz hilft den "Rosinenpickern"
Die Mitbewerber werden mit dem vorliegenden Entwurf einseitig bevorzugt. Anbieter wie die Deutsche Post/DHL,
La Poste Frankreich, Royal Mail Großbritannien, die holländische Post TNT mit ihren österreichischen
Tochtergesellschaften werden ihre Leistungen lediglich in den profitablen Ballungszentren anbieten. Die unrentable
flächendeckende Versorgung am Land - sie ist um ein Vielfaches kostenintensiver - bleibt laut neuem Gesetz
bei der Post.
Dieses "Rosinenpicker-Gesetz" bringt unfaire Wettbewerbsbedingungen und einseitige Belastungen für
die Österreichische Post AG. Die Österreichische Post AG hat damit einen Wettbewerbsnachteil im vollständig
liberalisierten Markt. Die Post wird alles tun, um durch hochqualitative Leistungen die Kundenzufriedenheit zu
erhöhen sowie Effizienzsteigerungs- und Kosteneinsparungsmaßnahmen zu setzen. Mit diesen Maßnahmen
wird die Österreichische Post AG alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um den erfolgreichen Kurs
fortzusetzen.
"Die Österreichische Post AG appelliert an die Abgeordneten, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so
zu gestalten, dass die Österreichische Post AG in die Lage versetzt wird, die flächendeckende Postversorgung
aufrecht zu erhalten, statt dem 'Rosinenpickermodell' ausländischer Postkonzerne den Vorzug zu geben",
so abschließend Dr. Jettmar. |
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Mumelter: Österreich verdient ein sauberes Postmarktgesetz
Handelsverband kritisiert Umgehungsregelungen zur Verlängerung des Postmonopols
Wien (handelsverband) - Nachdem der von allen Seiten kritisierte Ministerialentwurf von Verkehrsministerin
Bures doch nicht wie geplant vor dem Sommer durchgepeitscht werden konnte, weil sich die Einsicht durchzusetzen
schien, dass der für die österreichische Wirtschaft wichtigen Materie doch die gebührende Sorgfalt
gewidmet werden müsse, soll das Gesetz nun diese Woche den Ministerrat passieren. "Und schon wieder läuft
das als geheime Kommandosache ab", kritisiert Dr. Stefan Mumelter, Geschäftsführer des Österreichischen
Handelsverbandes. "Wir haben unsere Unterstützung im Gesetzwerdungsprozess mehrmals angeboten, aber die
Verkehrsministerin verweigert weiterhin den ernsthaften Dialog mit Experten und betroffenen Gruppen", zeigt
sich Mumelter enttäuscht.
Letztlich gehe es um die Schaffung sauberer, verfassungs- und EU-rechtskonformer Rahmenbedingungen für einen
volkswirtschaftlich wichtigen Infrastrukturbereich und Markt, in dem auch die Post AG erfolgreich sein könne,
so Mumelter. Was stattdessen passiere, seien aber Umgehungsregelungen zur Verlängerung der Monopolstellung
der Post. So wird im Entwurf der Universaldienst im geschützten Bereich der Post weiterhin willkürlich
definiert und Wettbewerb, dort wo er sinnvoll ist, wirksam - wenngleich vermutlich rechtswidrig - verhindert. "Darüber
hinaus wird der freie Zugang zu den Hausbriefkästen trickreich verschoben - beides Umstände die letztlich
der österreichischen Wirtschaft als Hauptversender und den Konsumenten als Kosten auf den Kopf fallen",
warnt Mumelter.Besonders ärgerlich für die Konsumenten sei aber auch, dass sich die Post in dem - offensichtlich
unter ihrer maßgeblichen Federführung erarbeiteten - Entwurf den Rahmen schaffe, Filialen auch ohne
Bereitstellung einer Alternative in Form eines privaten Post-Partners, nach Belieben zusperren zu dürfen.
Es sei zwar grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn ein im Markt agierendes Unternehmen wie die Post wirtschaftlich
vernünftige Entscheidungen treffe, wozu auch die Schließung der ein oder anderen völlig unrentablen
Filiale gehöre. "Wenn aber die Allgemeinheit für den Erhalt einer flächendeckenden Versorgung
(Universaldienst) bezahlt, dann sollten auch die daraus resultierenden Verpflichtungen eingehalten werden - auch
von der Post", so Mumelter. Voraussetzung dafür seien aber klare Regeln in einem "sauberen Postmarktgesetz",
mahnt Mumelter.
Der Handelsverband wurde 1923 gegründet und ist heute eine freiwillige Interessenvertretung von mehr als 150
großen Handelsbetrieben in Österreich. Er nimmt die Funktionen eines Wirtschafts-, Berufs- und Arbeitgeberverbandes
wahr. Darüber hinaus versteht sich der Verband als handelsorientiertes Dienstleistungszentrum und als branchenübergreifendes
Wirtschaftsforum und Plattform für den politischen, rechtlichen und technologischen Dialog und Informationstransfer.
Mit Richtlinien, Kennzeichen und Gütesiegeln setzt der Handelsverband Standards und fördert das Qualitätsbewusstsein
und Vertrauen der Konsument/innen zum Handel. |
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