Lopatka: Regierung verbessert Pensionskassensystem   

erstellt am
28. 07. 09

Sozialpartnervorschläge wichtige Grundlage
Wien (bmf) - "Mit den heute beschlossenen Eckpunkten sind wir unserem Ziel, das österreichische Pensionskassensystem noch heuer zu optimieren, einen wichtigen Schritt näher gekommen“, erklärte Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka im Anschluss an den Sommerministerrat am 28.07.

Im Februar ist die Arbeitsgruppe, die Finanzminister Josef Pröll umgehend eingerichtet hatte, erstmals zusammengetreten. Der Auftrag an die Sozialpartner einschließlich des Österreichischen Seniorenrates sah vor, gemeinsame Vorschläge zu erarbeiten und dem Finanzministerium vorzulegen. „Ich danke den Sozialpartnern und dem Österreichischen Seniorenrat für ihre konstruktive und intensive Arbeit. Der Abschlussbericht umfasste bereits viele wichtige Schritte auf dem Weg zur Reform des Pensionskassensystems. Mit der nun erfolgten Einigung mit dem Koalitionspartner auf die Einführung weiterer Sicherheitselemente im System liegen nun konkrete Ergebnisse für die geplante Gesetzesreform vor “, so Lopatka.

1. Lebensphasenmodell
Eine möglichst stabile Pension steht bei vielen Leistungsberechtigten im Vordergrund. Künftig soll es daher individuelle Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Veranlagungsmodellen geben, also ein sogenanntes „Lebensphasenmodell“. "Es ist sicherlich sinnvoll, in der Pensionsphase eine Wahlmöglichkeit für eine konservativere Veranlagung zu haben", sagt Lopatka.

2. Garantierte Antrittspension
In diesem Rahmen sollen Pensionskassen künftig auch eine „Sicherheits-Veranlagungs- & Risikogemeinschaft“ (VRG) führen, die insbesondere in der Leistungsphase auf Sicherheit und Stabilität ausgerichtet sein soll. Diese wird mit einer Mindestgarantie ausgestattet. Anwartschaftsberechtigte können in einem Zeitraum vor Pensionsantritt individuell in diese Sicherheits-VRG wechseln. Leistungsberechtigte sollen einmalig im Jahr 2010 übertreten können. Garantiert durch Pensionskasse wird Antrittspension. Eine Valorisierung soll nach einem mehrjährigen Zeitraum aufgrund von im System liegenden Parametern erfolgen. Die erforderlichen Leistungen für die Bedeckung dieser Garantie sind auch durch die Pensionskassen bzw. deren Eigentümer aufzubringen. Der höchstzulässige Rechnungszins wird auch für die Sicherheits-VRG durch die FMA festzusetzen sein. Rahmenbedingungen für den Übertritt in Sicherheits-VRG werden im Zuge der Novellierung des Pensionskassengesetzes geprüft werden.

Für neu eintretende Personen in bestehende Pensionskassenverträge wird künftig ein niedrigerer Rechnungszins zur Anwendung kommen. Zudem sollen künftig Gewinne vor der Dotierung einer Schwankungsrückstellung der Abfederung von Pensionskürzungen dienen. Die Dotierung der Schwankungsrückstellung selbst soll künftig durch eine FMA-Verordnung festgelegt werden.

3. Wechsel von der Pensionskasse in den Betriebliche Kollektivversicherung
Der Wechsel innerhalb der 2. Säule wird erleichtert. Man kann von der Pensionskasse in die Betriebliche Kollektivversicherung und umgekehrt wechseln.

„Ziel der Bundesregierung ist es, im Herbst die Novelle zu beschließen und dem Parlament zuzuleiten, damit die Reform mit Jahreswechsel in Kraft treten kann. Das Pensionskassenmodell als wichtiges Element der 2. Säule, in dem sich bereits 550.000 Menschen befinden, wird dadurch gestärkt. Damit stellt es neben der staatlichen Pension ein attraktives Zusatzangebot zur Altersversorgung dar“, so Lopatka.
     
Informationen: http://www.bmf.gv.at    
     
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